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Partnerorganisationen : Datum: , Thema: Forschung

Das BMBF stellt Mittel für unterschiedliche Einrichtungen zur Verfügung. Dies sind im Wesentlichen Forschungseinrichtungen und Förderorganisationen, die das BMBF allein, gemeinsam mit den Ländern oder mit weiteren Partnern trägt.

Für exzellente Forschung: Das BMBF stellt für unterschiedliche Einrichtungen Mittel zur Verfügung und fördert Forschungsvorhaben zudem projektweise.
Für exzellente Forschung: Das BMBF stellt für unterschiedliche Einrichtungen Mittel zur Verfügung und fördert Forschungsvorhaben zudem projektweise. © Thinkstock

Bildung, Forschung und Innovation sind die zentralen Handlungsfelder für Deutschlands Zukunft. Die Forschungsförderung bildet einen der großen Schwerpunkte des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Denn Forschung hilft uns, Neues zu entdecken und Bekanntes besser zu machen. Dank exzellenter Forschung finden wir Lösungen für globale Probleme und Strategien für nachhaltiges Wachstum und Wohlergehen. Sie eröffnet bislang unbekannte Möglichkeiten für alle Lebensbereiche und hält unsere Produkte und Dienstleistungen innovativ und wettbewerbsfähig.

Vielfältige Forschungslandschaft

Deutschland zeichnet sich durch eine vielfältige Forschungslandschaft aus. Geforscht wird beispielsweise in außeruniversitären Einrichtungen, in Hochschulen aber auch in bundeseigenen Institutionen (Ressortforschung) und durch private Unternehmen.

Das BMBF stellt für unterschiedliche Einrichtungen und Fördereinrichtungen dauerhaft Mittel zur Verfügung. Daneben fördert das BMBF Forschungsvorhaben projektweise und befristet. Bei den dauerhaften, institutionellen Förderungen handelt es sich nur teilweise um alleinige Bundesförderungen. Oftmals erfolgt die Förderung von Institutionen gemeinsam mit den Ländern oder auch mit weiteren Partnern.

Gemeinschaftsaufgabe des Art. 91b Absatz 1 Satz 1 GG

Die gemeinsame Forschungsförderung durch Bund und Länder beruht auf der Gemeinschaftsaufgabe des Art. 91b Absatz 1 Satz 1 GG. Danach können Bund und Länder in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenwirken. Entscheidungsgremium ist die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK).

Folgende Einrichtungen erhalten vom BMBF Mittel auf Grundlage von Art. 91b GG und des GWK-Abkommens:

Bundesförderung außerhalb des Art. 91b GG

Durch jährliche Zuwendungen bzw. durch die Bereitstellung des Stiftungskapitals fördert das BMBF außerhalb des Art.91b GG:

Personengebundene Förderung

Als Einrichtungen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch Stipendien und andere Formen personengebundener Förderung erhalten folgende Institutionen dauerhaft Fördermittel vom BMBF:

  • Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD),
  • Alexander von Humboldt-Stiftung und
  • die Arbeitsgemeinschaft der Begabtenförderungswerke im Hochschulbereich aus 
     
    • Studienstiftung des deutschen Volkes,
    • Cusanuswerk – Bischöfliche Studienförderung,
    • Evangelisches Studienwerk Villigst,
    • Hans-Böckler-Stiftung,
    • Stiftung der Deutschen Wirtschaft,
    • Konrad-Adenauer-Stiftung,
    • Heinrich-Böll-Stiftung,
    • Friedrich-Ebert-Stiftung,
    • Rosa-Luxemburg-Stiftung,
    • Friedrich-Naumann-Stiftung,
    • Hanns-Seidel-Stiftung
    • Avicenna-Studienwerk und
    • Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk (ELES).