Partnerorganisationen : Datum: , Thema: Forschung
Das BMBF stellt Mittel für unterschiedliche Einrichtungen zur Verfügung. Dies sind im Wesentlichen Forschungseinrichtungen und Förderorganisationen, die das BMBF allein, gemeinsam mit den Ländern oder mit weiteren Partnern trägt.
Bildung, Forschung und Innovation sind die zentralen Handlungsfelder für Deutschlands Zukunft. Die Forschungsförderung bildet einen der großen Schwerpunkte des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Denn Forschung hilft uns, Neues zu entdecken und Bekanntes besser zu machen. Dank exzellenter Forschung finden wir Lösungen für globale Probleme und Strategien für nachhaltiges Wachstum und Wohlergehen. Sie eröffnet bislang unbekannte Möglichkeiten für alle Lebensbereiche und hält unsere Produkte und Dienstleistungen innovativ und wettbewerbsfähig.
Vielfältige Forschungslandschaft
Deutschland zeichnet sich durch eine vielfältige Forschungslandschaft aus. Geforscht wird beispielsweise in außeruniversitären Einrichtungen, in Hochschulen aber auch in bundeseigenen Institutionen (Ressortforschung) und durch private Unternehmen.
Das BMBF stellt für unterschiedliche Einrichtungen und Fördereinrichtungen dauerhaft Mittel zur Verfügung. Daneben fördert das BMBF Forschungsvorhaben projektweise und befristet. Bei den dauerhaften, institutionellen Förderungen handelt es sich nur teilweise um alleinige Bundesförderungen. Oftmals erfolgt die Förderung von Institutionen gemeinsam mit den Ländern oder auch mit weiteren Partnern.
Gemeinschaftsaufgabe des Art. 91b Absatz 1 Satz 1 GG
Die gemeinsame Forschungsförderung durch Bund und Länder beruht auf der Gemeinschaftsaufgabe des Art. 91b Absatz 1 Satz 1 GG. Danach können Bund und Länder in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenwirken. Entscheidungsgremium ist die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK).
Folgende Einrichtungen erhalten vom BMBF Mittel auf Grundlage von Art. 91b GG und des GWK-Abkommens:
- Deutsche Forschungsgemeinschaft
- Fraunhofer-Gesellschaft
- Mitgliedseinrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft
- Mitgliedseinrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft
- Max-Planck-Gesellschaft
- Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina
- Wissenschaftskolleg zu Berlin
- das von der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften koordinierte Akademienprogramm
- Deutsche Akademie der Technikwissenschaften (acatech)
- Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung
Bundesförderung außerhalb des Art. 91b GG
Durch jährliche Zuwendungen bzw. durch die Bereitstellung des Stiftungskapitals fördert das BMBF außerhalb des Art.91b GG:
- Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland (Max Weber Stiftung)
- Deutsche Stiftung Friedensforschung (DSF)
- Futurium
Personengebundene Förderung
Als Einrichtungen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch Stipendien und andere Formen personengebundener Förderung erhalten folgende Institutionen dauerhaft Fördermittel vom BMBF:
- Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD),
- Alexander von Humboldt-Stiftung und
- die Arbeitsgemeinschaft der Begabtenförderungswerke im Hochschulbereich aus
- Studienstiftung des deutschen Volkes,
- Cusanuswerk – Bischöfliche Studienförderung,
- Evangelisches Studienwerk Villigst,
- Hans-Böckler-Stiftung,
- Stiftung der Deutschen Wirtschaft,
- Konrad-Adenauer-Stiftung,
- Heinrich-Böll-Stiftung,
- Friedrich-Ebert-Stiftung,
- Rosa-Luxemburg-Stiftung,
- Friedrich-Naumann-Stiftung,
- Hanns-Seidel-Stiftung
- Avicenna-Studienwerk und
- Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk (ELES).