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Leibniz Gemeinschaft : Datum: , Thema: Forschung

Zur Leibniz-Gemeinschaft gehören 97 außeruniversitäre Forschungsinstitute. Ihre Ausrichtung reicht von den Geisteswissenschaften über die Ingenieurwissenschaften bis zu den Lebens-, Natur- und Umweltwissenschaften. Finanziert werden sie von Bund und Ländern gemeinsam.

Die Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft (WGL) sind selbstständige, außeruniversitäre Einrichtungen der Forschung und der wissenschaftlichen Infrastruktur, die von „überregionaler Bedeutung und gesamtstaatlichem wissenschaftspolitischem Interesse“ sind und daher von Bund, Sitzland und Ländergemeinschaft gefördert werden.

Rechtliche Grundlagen

Alle Leibniz-Einrichtungen sind gemeinsam und multilateral geförderte Einrichtungen. Rechtliche Grundlagen der Förderung sind Artikel 91b des Grundgesetzes, das Abkommen über die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern sowie die aufgrund § 3 Abs. 2 des Abkommens der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) beschlossene Ausführungsvereinbarung-WGL und die die gemeinsam geförderten Einrichtungen abschließend aufzählende Anlage zur AV-WGL.

Inhaltliche und strukturelle Vielfalt

Die Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft repräsentieren eine große inhaltliche und strukturelle Vielfalt und decken in verschiedensten Organisationsformen die gesamte Bandbreite von grundlagenorientierter Forschung über eine sehr industrienahe, anwendungsorientierte Forschung bis hin zu einem Schwerpunkt in der forschungsbasierten Infrastruktur ab.

97 Einrichtungen in 16 Bundesländern

Im Jahr 2022 werden in der Leibniz-Gemeinschaft 97 Einrichtungen in allen 16 Bundesländern gefördert. Die Finanzierungsanteile von Bund und Ländern betragen in der Regel  je 50 Prozent, insbesondere bei den Einrichtungen der Infrastruktur können die Finanzierungsschlüssel davon abweichen. Für die Finanzierung der Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft im Rahmen der gemeinsamen institutionellen Forschungsförderung wenden Bund und Länder rund 1,4 Milliarden Euro auf.

Austausch

Der Zusammenschluss zur Leibniz-Gemeinschaft ermöglicht den Einrichtungen einen regelmäßigen Erfahrungs- und Informationsaustausch, die wissenschaftliche und administrative Zusammenarbeit sowie die Wahrnehmung gemeinsamer Interessen der Mitglieder beispielsweise gegenüber den Ministerien.
 

Die Leibniz-Gemeinschaft

Die Leibniz-Einrichtungen haben sich in der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V., kurz "Leibniz-Gemeinschaft", zusammengeschlossenen. Die Leibniz-Gemeinschaft gliedert sich in fünf Sektionen:

  1. Geisteswissenschaften und Bildungsforschung;
  2. Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Raumwissenschaften;
  3. Lebenswissenschaften;
  4. Mathematik, Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie
  5. Umweltwissenschaften.

Kooperation mit den Universitäten

Die Leibniz-Gemeinschaft zeichnet sich durch eine enge Kooperation mit den Universitäten aus. Die wissenschaftlichen Leitungen der Leibniz-Einrichtungen werden in aller Regel gemeinsam mit einer Hochschule berufen. Das wissenschaftliche Personal erbringt erhebliche Lehr- und Betreuungsleistungen im Rahmen von Promotionsprojekten. Leibniz-Einrichtungen sind regional auch in Form von WissenschaftsCampi mit benachbarten Universitäten verbunden.

Förderung durch die DFG

Die Einrichtungen sind berechtigt, Förderanträge bei der DFG zu stellen. Sie zahlen dafür einen Anteil in Höhe von 2,5 Prozent ihrer laufenden Zuwendungen von Bund und Ländern (ohne große Bauinvestitionen) an die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG). Keine andere außeruniversitäre Forschungsorganisation kann auf solche Art an der Hochschulforschung partizipieren und auf diese Weise das Forschungs- und Wissenschaftssystem verknüpfen.

12 Leibniz-Forschungsverbünde

Zu den prägenden Merkmalen der Leibniz-Gemeinschaft zählen die sektionsübergreifenden und transdisziplinären Leibniz-Forschungsverbünde. In diesen Leibniz-Forschungsverbünden schließen sich die Einrichtungen zusammen, um aktuelle Themen von hoher wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Relevanz zu bearbeiten. Die Leibniz-Forschungsverbünde arbeiten inter- und transdisziplinär zusammen.

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung der Leibniz-Gemeinschaft wählt alle vier Jahre einen hauptamtlichen Präsidenten an die Spitze des Präsidiums, der von einer Generalsekretärin unterstützt wird. Sie unterhält eine Geschäftsstelle in Berlin sowie ein Büro in Brüssel.

Bund und Länder unterstützen die Leibniz-Gemeinschaft in der strategischen Weiterentwicklung ihrer "Koordinierten Dezentralität", die die wissenschaftliche, wirtschaftliche und rechtliche Eigenständigkeit der Einrichtungen sowie Synergiepotenziale nutzt und gleichzeitig die gemeinsame Vertretung aller Einrichtungen und damit deren Sichtbarkeit und Zugehörigkeit zum Verbund stärkt.

Extern evaluiert

Die Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft werden regelmäßig, spätestens nach sieben Jahren extern evaluiert. Dabei wird geklärt, ob die Voraussetzungen für eine gemeinsame Förderung durch Bund und Länder weiterhin gegeben sind, insbesondere also die Exzellenz und überregionale Bedeutung der jeweiligen Forschung. Sofern dies nicht oder nicht in vollem Umfang gegeben ist, werden dem Institut Auflagen gemacht und die nächste Evaluierung vorgezogen. Ist eine Verbesserung der Situation nicht absehbar, so drohen der Ausschluss aus der Leibniz-Gemeinschaft und der Verlust der Förderung.