Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. (DFG) : Datum: , Thema: Forschung
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. (DFG) ist die zentrale Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft in Deutschland. Ihre Hauptaufgabe ist die finanzielle Unterstützung von Forschungsvorhaben höchster Qualität.
Die DFG finanziert Forschungsvorhaben, wobei die Mittel überwiegend in den Hochschulbereich fließen. Hierzu entwirft sie Wettbewerbsräume und führt Verfahren zur Begutachtung, Bewertung, Auswahl und Entscheidung von Forschungsanträgen durch. Die DFG gestaltet gleichzeitig Rahmenbedingungen und Standards des wissenschaftlichen Arbeitens mit.
Zu ihren satzungsmäßigen Aufgaben gehören auch der Dialog mit Gesellschaft, Politik und Wirtschaft sowie die Unterstützung des Transfers von Erkenntnissen. Die DFG berät staatliche und im öffentlichen Interesse tätige Einrichtungen in wissenschaftlichen und wissenschaftspolitischen Fragen. Besondere Aufmerksamkeit widmet die DFG der Förderung internationaler Zusammenarbeit, von Forscherinnen und Forschern in frühen Karrierephasen, der Gleichstellung der Geschlechter sowie der Vielfältigkeit in der Wissenschaft.
Förderportfolio
Antragsberechtigte Einzelpersonen, Gruppen oder Institutionen können jederzeit und zu jedem Thema Förderanträge bei der DFG einreichen. Dafür umfasst das Förderportfolio der DFG ein breites Angebot unterschiedlicher Förderinstrumente, die sämtliche wissenschaftliche Disziplinen, alle Phasen des Forschungsprozesses, unterschiedlichste Projektformate und Kooperationsformen sowie alle Karrierestufen abdecken.
Das Förderportfolio der DFG gliedert sich zunächst nach Antragsmöglichkeiten für Individuen und solchen für Organisationen. Unterhalb dieser Unterscheidung fokussiert sich das Förderangebot entweder auf die wissenschaftliche Entwicklung von Forscherinnen und Forschern unterschiedlicher Karrierestufen oder direkt auf ein Forschungsthema und die organisatorischen Formen seiner Bearbeitung oder auf die dafür benötigten Infrastrukturen. Aus dieser Systematik ergeben sich insgesamt sieben (zuzüglich der wissenschaftlichen Preise acht) Förderräume. Ihnen sind die einzelnen Förderinstrumente jeweils zugeordnet. Die Förderinstrumente bestehen wiederum aus standardisierten Fördermodulen, deren Kombinationsmöglichkeit je nach Förderinstrument unterschiedlich sein kann.
Gefördert von Bund und Ländern
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft wurde 1920 als Notgemeinschaft der Deutschen Wissenschaft gegründet, 1949 wiederbegründet und, nach der Verschmelzung mit dem Forschungsrat (1951), in Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG umbenannt. Organisiert ist die DFG als privatrechtlicher Verein. Zu ihren gegenwärtig 97 Mitgliedern zählen Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, wissenschaftliche Verbände und Akademien der Wissenschaften. Die Geschäftsstelle der DFG unterstützt die Arbeit der Organe und sonstigen Gremien.
Für die Erfüllung ihrer Aufgaben stehen der DFG jährlich derzeit 3,6 Milliarden Euro zur Verfügung, die sie überwiegend von Bund (69 %) und Ländern (30 %), aber auch aus EU-Mitteln und privaten Zuwendungen erhält.
Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft
Die DFG ist die zentrale Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft in Deutschland. Zentrales wissenschaftliches Gremium ist der Senat, dem 39 wissenschaftliche Mitglieder aller Fachrichtungen angehören. Er nimmt gemeinsame Anliegen der Forschung wahr, fördert ihre Zusammenarbeit, berät Regierungen, Parlamente und Behörden durch wissenschaftlich begründete Stellungnahmen und nimmt die Interessen der deutschen Forschung im Verhältnis zur ausländischen Wissenschaft wahr.
Der Hauptausschuss ist das zentrale Entscheidungsgremium der DFG, der auf Grundlage der Senatsbeschlüsse die wesentlichen forschungspolitischen Entscheidungen der DFG trifft. Dies betrifft insbesondere den Wirtschaftsplan der DFG und die allgemeine Entwicklung der Förderpolitik. Der Hauptausschuss entscheidet unter anderem über die Einführung neuer sowie die Modifizierung bestehender Förderinstrumente, über die an die DFG gerichteten Anträge auf Förderung im Normal- und Schwerpunktverfahren, im Emmy Noether- und im Heisenberg-Programm sowie im Rahmen der Bibliotheksförderung. Er trifft ferner die Auswahlentscheidung im Gottfried Wilhelm Leibniz-Programm.
Der Hauptausschuss besteht aus den 39 Mitgliedern des Senats, aus Vertretern des Bundes, die insgesamt 16 Stimmen führen, aus 16 Vertretern der Länder mit je einer Stimme sowie der Vertretung des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft, die insgesamt zwei Stimmen führt. Über die Sonderforschungsbereiche und die Graduiertenkollegs entscheiden eigene Bewilligungsausschüsse, denen die Mitglieder der Senatsausschüsse für die Sonderforschungsbereiche und für die Graduiertenkollegs sowie Vertreter des Bundes und der Länder angehören.