Forschungsbauten und Großgeräte : Datum: , Thema: Forschung
Die Bundesregierung fördert Forschungsbauten von besonderer wissenschaftlicher Qualität und überregionaler Bedeutung an deutschen Hochschulen. Sie sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme der Hochschulen am nationalen und internationalen Wettbewerb in der Forschung.
Forschungsbauten und Großgeräte
Seit 2007 fördert die Bundesregierung Forschungsbauten an Hochschulen mit derzeit 200,5 Millionen Euro im Jahr; Großgeräte an Hochschulen werden mit derzeit 85 Millionen Euro im Jahr gefördert. Das Bundesland, das den Forschungsbau oder ein Großgerät plant und durchführt, beteiligt sich an der Finanzierung in derselben Höhe wie der Bund.
Forschungsbauten
Die Förderung eines Vorhabens als Forschungsbau unterliegt strengen Kriterien, die in der Ausführungsvereinbarung Forschungsbauten, Großgeräte und Nationales Hochleistungsrechnen, der so genannten AV-FGH, konkretisiert sind.
Voraussetzung ist, dass der Bau weit überwiegend der Forschung dient, dass sich die Arbeit durch exzellente wissenschaftliche Qualität auszeichnet, dass die Forschung von überregionaler Bedeutung ist und dass die Investitionskosten mindestens 5 Millionen Euro betragen.
Die Förderung selbst erfolgt thematisch offen. Sie schließt auch die Ersteinrichtung und die Ausstattung der Forschungsbauten mit Großgeräten ein.
Das Verfahren zur Förderung von Forschungsbauten
Interessierte Hochschulen richten ihre Antragsskizzen an die zuständigen Ministerien der jeweiligen Landesregierung. Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen und nichtstaatliche, institutionell akkreditierte Hochschulen. Die Landesregierungen legen die Anträge dem Bund und dem Wissenschaftsrat vor. Der Wissenschaftsrat begutachtet die Anträge und legt seine Förderempfehlungen der Gemeinsamen Wissenschafts-Konferenz (GWK) zur Entscheidung vor.
Voraussetzungen für die Förderung von Großgeräten
Eine umfangreiche Förderung existiert auch für bauungebundene Großgeräte. Ein Großgerät kann gefördert werden, wenn es weit überwiegend der Forschung dient und die Beschaffungskosten (inklusive Zubehör) mindestens 200.000 Euro übersteigen (an Hochschulen für angewandte Wissenschaften 100.000 Euro) Die Förderung von Großgeräten erfolgt durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die hierfür Sondermittel erhält. Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen und nichtstaatliche, institutionell akkreditierte Hochschulen. Die Mittel für die Förderung von Großgeräten werden ebenfalls je zur Hälfte vom Bund und dem jeweiligen Sitzland der Hochschule aufgebracht.