Rahmenbekanntmachung Östliche Partnerschaft und Zentralasien : Datum: , Thema: Forschungsperspektive Ost
Das BMBF will die Forschungszusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und mit Zentralasien weiter stärken. Zur Förderung dieser engeren Forschungskooperation gibt es seit 2023 eine Rahmenbekanntmachung.
Die Forschungskooperation mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Republik Moldau und Ukraine) und Zentralasiens (Kasachstan, Kirgistan, Mongolei, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan) hat bereits in den vergangenen Jahren stark zugenommen und sich seit 2022 noch einmal verstärkt. Mit der Rahmenbekanntmachung werden Projekte zur Intensivierung der gemeinsamen Forschungs- und Innovationtätigkeit mit Partnern aus den zwei Regionen gefördert und eine langfristig wirksame Vernetzung zur Erschließung von Kooperationspotenzialen ermöglicht.
Die Rahmenbekanntmachung bildet die Grundlage für spezifische Förderaufrufe, die den konkreten Gegenstand der Förderung beschreiben und jeweils eines oder mehrere der folgenden Module adressieren:
Modul1: Durchführung von Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen deutscher Forschungseinrichtungen
Modul 2: Internationale Sondierung und Vernetzung zum Aufbau neuer und Ausbau bestehender Kooperationen
Modul 3: Förderung projektbezogener Mobilität zur Verknüpfung laufender Aktivitäten
Modul 4: Vorbereitung gemeinsamer Anträge deutscher Forschungseinrichtungen und ihrer Partnerinstitutionen im Rahmen der europäischen Forschungsrahmenprogramme und weiterer europäischer Forschungsinitiativen
Modul 5: Förderung gemeinsamer Forschungs- und Entwicklungsprojekte
Modul 6: Förderung internationaler Verbundprojekte mit zwingender Beteiligung von Partnerinstitutionen aus Wissenschaft und Industrie
Modul 7: Förderung von Partnerschaften in Wissenschaft, Forschung und Bildung
Modul 8: Förderung von Forschungs- und Nachwuchsgruppen als Ausgangspunkt für eine nachhaltige, auf Dauer angelegte Zusammenarbeit
Modul 9: Etablierung nachhaltiger gemeinsamer Partnerstrukturen
Eine Antragstellung kann nur auf der Grundlage eines Förderaufrufs erfolgen. Dabei müssen sowohl die allgemeinen Bedingungen für die Förderung, so wie in der Rahmenbekanntmachung dargestellt, als auch die spezifischen Voraussetzungen des jeweiligen Förderaufrufs berücksichtigt werden.