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Der Europäische Bildungsraum : , Thema: Europa und die Welt

Eine zukunftsorientierte Bildungspolitik darf nicht allein nationalstaatlich gedacht werden, sondern muss auch europäische und internationale Entwicklungen einbeziehen. Deshalb hat die Europäische Kommission im Herbst 2020 ihre Vision für die europäische Bildungszusammenarbeit dargelegt.

Flagge der Europäischen Union
Flagge der Europäischen Union. © thinkstock

In der Mitteilung über die Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025 der Europäischen Union (EU) geht es darum, wie die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten weiterhin die Qualität, Inklusion, Digitalisierung und Nachhaltigkeit der nationalen Bildungssysteme beeinflussen kann. Ziel ist es, einen europäischen Bildungsraum zu schaffen, in dem sich Lernende und Lehrende frei bewegen und vernetzen können. Die inhaltliche Prioritätensetzung erfolgte Anfang 2021 durch die europäischen Bildungsministerinnen und –minister im „strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030)."

Strukturierte europäische Bildungszusammenarbeit

Seit dem Jahr 2002 legen die Bildungsministerinnen und Bildungsminister der EU die Ziele der europäischen Bildungszusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung fest. Im Februar 2021 setzten sie die Wegmarken für ihre Zusammenarbeit bis 2030. Diese sind festgelegt im „strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030)." Fünf Prioritäten stehen im Fokus:

  • Inklusion und Bildungsqualität
  • Lebenslanges Lernen und Mobilität
  • Lehrende
  • Hochschulen
  • Grüner und digitaler Wandel

Der strategische Rahmen verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz und umfasst alle Bildungsbereiche von der frühkindlichen Bildung bis hin zur Hochschul- und Erwachsenenbildung. Dies schließt auch die berufliche Bildung ein – und damit den Kopenhagen-Prozess zur Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Letzterer erhielt durch die Osnabrücker Erklärung im Jahr 2020 einen neuen Impuls. Zu den sieben im strategischen Rahmen vereinbarten Zielen gehören unter anderem die Senkung der Zahl der Schulabbrecher auf weniger als 9 Prozent und die Erhöhung des Anteils der 25-34 Jährigen mit einem tertiären Bildungsabschluss auf mindestens 45 Prozent im Jahr 2030. Regelmäßige Berichte der Kommission halten die Fortschritte bei der Umsetzung der Ziele des strategischen Rahmens fest. Sie dienen auch als Grundlage für die nächsten Schritte.

Instrumente der Zusammenarbeit

Die bessere Vergleichbarkeit von Qualifikationen im europäischen Bildungsraum ist ein zentrales Anliegen der Bildungszusammenarbeit. Mehr Transparenz und mehr Möglichkeiten für den Übergang zwischen allgemeiner, beruflicher und Hochschulbildung sollen die Bedingungen für Lebenslanges Lernen verbessern und die Mobilität von Lernenden und Beschäftigten in Europa fördern.

  • Ein zentrales Instrument ist der Europäische Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen (EQR). Das ist ein Übersetzungsinstrument zwischen den unterschiedlichen Qualifikationssystemen, das nationale Qualifikationen verständlicher und besser vergleichbar macht. Europaweit setzen Staaten den EQR um. Dazu haben die Mitgliedstaaten nationale Qualifikationsrahmen entwickelt, deren Niveaus die Zuordnung von erworbenen Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen ermöglichen. In Deutschland setzt der Deutsche Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen (DQR) den EQR um.
  • Auch ECTS (Europäisches System zur Anrechnung von Studienleistungen), ECVET (Europäisches Leistungspunktesystem für die Berufsbildung) und Europass fördern die Mobilität in Europa durch die erleichterte Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen.

Mit derartigen Referenzinstrumenten und Schlussfolgerungen beziehungsweise Empfehlungen des Rates zu allen Bildungsbereichen sollen nationale Reformen angeregt und unterstützt werden. Zentral ist auch der strukturierte Erfahrungsaustausch. Die Arbeitsgruppen zum Europäischen Bildungsraum, die aus Experten der EU-Mitgliedstaaten und anderen wichtigen Interessenträgern bestehen, diskutieren aktuelle Themen von gemeinsamem Interesse. Diese Arbeit ist Teil einer umfassenden Zusammenarbeit, um nationale Reformen durch wechselseitiges Lernen, den Austausch bewährter Verfahren und die Entwicklung von Instrumenten auf EU-Ebene zu fördern.