Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken : Datum: , Thema: Bildung
Mit dem Zukunftsvertrag als Nachfolge des Hochschulpakts 2020 verbessern Bund und Länder gemeinsam die Qualität von Studium und Lehre an den Hochschulen – flächendeckend und dauerhaft.
Die Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern haben am 6. Juni 2019 den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken beschlossen. Mit dem Zukunftsvertrag als Nachfolge des Hochschulpakts 2020 verbessern Bund und Länder gemeinsam die Qualität von Studium und Lehre an den Hochschulen – flächendeckend und dauerhaft. Gleichzeitig werden die insbesondere mit dem Hochschulpakt aufgebauten Studienkapazitäten bedarfsgerecht erhalten. Von besseren Studienbedingungen und einer höheren Lehrqualität an allen Hochschulen werden fast drei Millionen Studierende in ganz Deutschland profitieren.
Mit der dauerhaften Förderung ab 2021 soll insbesondere unbefristetes, mit Studium und Lehre befasstes Hochschulpersonal ausgebaut werden. Darin sehen Bund und Länder einen wesentlichen Faktor für die Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre. Weitere qualitätssteigernde Maßnahmen, wie beispielsweise die Verbreitung innovativer Lehr- und Lernkonzepte oder der Ausbau von Beratungs- und Betreuungsangeboten, sind ebenfalls vorgesehen. Die Mittel des Zukunftsvertrags dienen auch gezielt der Digitalisierung in Studium und Lehre. Dazu gehört die Erweiterung digitaler Angebote in der Lehre ebenso wie der Ausbau der digitalen Infrastruktur an den Hochschulen.
Der Bund stellt für den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 1,88 Milliarden Euro bereit. Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) hat am 4. November 2022 beschlossen, dass dieser Betrag in den Jahren 2023 bis 2027 dynamisiert wird. So werden in diesem Zeitraum rund 338 Millionen Euro zusätzliche Bundesmittel zur Verfügung gestellt. Die Länder stellen zusätzlich zur Grundfinanzierung der Hochschulen Finanzmittel in mindestens derselben Höhe bereit, sodass den Hochschulen durch den Zukunftsvertrag jährlich insgesamt rund vier Milliarden Euro zur Förderung von Studium und Lehre zur Verfügung stehen. Die Verteilung der Bundesmittel auf die Länder erfolgt transparent nach einem jährlich neu berechneten Schlüssel. Eine Übersicht über die Verteilung der Bundes- und Landesmittel im Jahr 2024 finden Sie hier.
Die Umsetzung des Zukunftsvertrags trägt der Vielfalt der Hochschullandschaft Rechnung. Alle sieben Jahre legt jedes Land in Abstimmung mit dem Bund in einer Verpflichtungserklärung fest, welche landesspezifischen strategischen Ansätze es bei der Verwendung der Mittel verfolgt, um die gemeinsam vereinbarten Ziele des Zukunftsvertrags zu erreichen. Die Verpflichtungserklärungen der Länder für die Jahre 2021 bis 2027 wurden Ende Juni 2020 von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern zur Kenntnis genommen und veröffentlicht: Mehr dazu lesen Sie hier.
Welche Laufzeit hat der Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken?
Der Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken ist unbefristet. Er stellt dauerhaft einen jährlichen Milliardenbetrag zusätzlich zur Grundfinanzierung der Hochschulen zur Verfügung. Das schafft finanzielle Planungssicherheit und erlaubt es den Hochschulen, mehr Personal in Studium und Lehre dauerhaft zu beschäftigen und mehr unbefristetes Personal einzustellen.
Was unterscheidet den Zukunftsvertrag von seinem Vorgänger, dem Hochschulpakt?
Der Hochschulpakt hatte das Bewältigen der stark gestiegenen Studienanfängerzahlen vor allem infolge der doppelten Abiturjahrgänge als zentrales Motiv. Heute stabilisieren sich die Zahlen der Erstsemester, in einigen Ländern sinken sie sogar. Im Zukunftsvertrag, der dauerhaft gilt, steht daher nicht mehr die Ausweitung der Studienkapazitäten im Mittelpunkt, sondern die Qualität von Studium und Lehre bei gleichzeitigem Erhalt der Studienkapazitäten.
Was sind die Verpflichtungserklärungen?
Je nach Land stellen sich die Herausforderungen in Studium und Lehre unterschiedlich dar. Jedes Land stellt deshalb in einer landesspezifischen Verpflichtungserklärung dar, welche strategischen Ansätze und Schwerpunkte es bei der Verwendung der Mittel aus dem Zukunftsvertrag verfolgt. Unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Zuständigkeit der Länder für die Hochschulen gibt der Bund Empfehlungen ab und regt Änderungen der Verpflichtungserklärungen an. In der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) werden alle Verpflichtungserklärungen anschließend aus einer überregionalen Perspektive heraus betrachtet. Sie werden veröffentlicht und sind jeweils für sieben Jahre gültig.
Die Mittel des Zukunftsvertrags sind zweckgebunden für Maßnahmen, die sich aus den Verpflichtungserklärungen ergeben. Die Verpflichtungserklärungen der Länder tragen zu einer transparenten Umsetzung des Zukunftsvertrags im jeweiligen Land bei. Von den Ländern definierte Indikatoren ermöglichen es, die Durchführung nachzuverfolgen und die Zielerreichung zu überprüfen.
Die Verpflichtungserklärungen der Länder für die Jahre 2021 bis 2027 wurden Ende Juni 2020 von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz zur Kenntnis genommen und veröffentlicht. Sie sind auf der Homepage der GWK einsehbar und stehen zum Download bereit: https://www.gwk-bonn.de/themen/foerderung-von-hochschulen/hochschulpakt-zukunftsvertrag/zukunftsvertrag/
Sind die Milliarden aus dem Zukunftsvertrag zusätzliches Geld für die Hochschulen?
Die bislang befristeten Mittel aus dem Hochschulpakt werden mit dem Zukunftsvertrag auf Dauer gestellt und gesteigert: Der Bund stellt im letzten Jahr des Hochschulpakts 2020 rund 1,74 Milliarden Euro bereit. Mit Beginn des Zukunftsvertrags im Jahr 2021 wird die Summe auf jährlich 1,88 Milliarden Euro erhöht. Von 2023 bis 2027 werden diese Mittel dynamisiert (2023: 1,94 Milliarden Euro, 2024: 2,05 Milliarden Euro, 2025: 2,08 Milliarden Euro, 2026: 2,14 Milliarden Euro, 2027: 2,21 Milliarden Euro). 2027 berät und beschließt die GWK auf Basis der Evaluation des Wissenschaftsrats über inhaltliche und finanzielle Anpassungsbedarfe.
Auch die Länder stellen mehr Geld als bisher zur Verfügung, denn für jeden Euro des Bundes stellen alle Länder ebenfalls einen Euro bereit. Die Länder weisen ihre Mittelbereitstellung im Rahmen eines jährlichen quantitativen Monitorings nach, erstmals zum 31. Januar 2023 für das Jahr 2021. Dabei belegen sie auch, dass sie ihre Mittel zusätzlich zur Grundfinanzierung der Hochschulen im Sinne des Zukunftsvertrags bereitstellen. Erfüllt ein Land in einem Jahr seine Gegenfinanzierungspflicht nicht, so muss es die Differenz innerhalb von zwei Jahren ausgleichen, sonst reduziert sich sein Anspruch auf Bundesmittel entsprechend.
Wie wird der Zukunftsvertrag dynamisiert?
Bei ihrer Vereinbarung des Zukunftsvertrags im Jahr 2019 hatten sich die Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern darauf verständigt, dass der Bund von 2021 bis 2023 jährlich 1,88 Milliarden Euro und ab 2024 jährlich dauerhaft 2,05 Milliarden Euro bereitstellt. In ihrem Koalitionsvertrag zur 20. Legislaturperiode kündigte die Bundesregierung an, den Zukunftsvertrag zu dynamisieren.
Am 4. November 2022 einigten sich Bund und Länder in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) auf eine Dynamisierung des Zukunftsvertrags ab 2023. [Hier finden Sie die Pressemitteilung der GWK] Demnach steigen die Bundes- und Ländermittel im Jahr 2023 um drei Prozent gegenüber dem Vorjahr, im Jahr 2024 um rund 5,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf das bereits zuvor vorgesehene Niveau von 2,05 Milliarden Euro, im Jahr 2025 um 1,5 Prozent und in den Jahren 2026 und 2027 um drei Prozent. Mit der Dynamisierung des Zukunftsvertrags wird die Budgetentwicklung der Hochschulen an die der außeruniversitären Forschungseinrichtungen angeglichen.
Wie kommen die Mittel aus dem Zukunftsvertrag an die Hochschulen?
Empfänger der Bundesmittel aus dem Zukunftsvertrag sind zunächst die Länder. Wie viele Bundesmittel jedes Land erhält, richtet sich nach seinem Anteil an den bundesweiten Zahlen der Studienanfängerinnen und -anfänger, der Studierenden in Regelstudienzeit zuzüglich zwei Semester sowie der Absolventinnen und Absolventen. Dieser Mischparameter wird jährlich neu berechnet, erstmals Ende 2020.
Die Länder geben die Mittel des Bundes zusammen mit den Landesmitteln an ihren direkten Hochschulbereich weiter. Wie die Länder die Mittel aus dem Zukunftsvertrag an die Hochschulen weitergeben, liegt im Rahmen der Zweckbindung in deren Ermessen. So können die Länder bestimmte Hochschultypen oder Fächergruppen, in denen ein besonderer Bedarf besteht, gezielt stärken. Weiterführende Informationen hierzu finden sich in den Verpflichtungserklärungen der einzelnen Länder.
Sollen mit dem Zukunftsvertrag mehr unbefristete Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden?
Ja, denn im Zukunftsvertrag ist der Ausbau dauerhafter Beschäftigungsverhältnisse des wissenschaftlichen und künstlerischen, mit Studium und Lehre befassten Personals als zentraler Schwerpunkt der Mittelverwendung verankert. Erklärungen zur Betreuungssituation an den Hochschulen sind verbindlicher Bestandteil der Verpflichtungserklärungen, die jedes einzelne Land erstellt.
Was für Maßnahmen können die Hochschulen mit den Mitteln aus dem Zukunftsvertrag sonst noch durchführen?
Mit den Mitteln aus dem Zukunftsvertrag sind neben dem Ausbau unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse auch weitere Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung in Studium und Lehre oder zum Kapazitätserhalt möglich. Sie sollen beispielsweise die Durchlässigkeit erhöhen, eine heterogenere Studierendenschaft adressieren oder die Digitalisierung in Studium und Lehre fördern. Die in den jeweiligen Ländern vorgesehen Maßnahmen sind in den Verpflichtungserklärungen der Länder dargestellt.
Wie wird überprüft, ob der Zukunftsvertrag wirkt?
Ein mehrstufiges Berichtswesen begleitet die Umsetzung des Zukunftsvertrags und die Erreichung der Ziele aus den Verpflichtungserklärungen der Länder. Die Länder stellen jedes Jahr die Bereitstellung und die Verwendung von Mitteln aus dem Zukunftsvertrag dar. Alle drei Jahre erstellen sie einen Bericht, in dem sie die durchgeführten Maßnahmen und die Zielerreichung bewerten. Dabei berücksichtigen die Länder Indikatoren, die die qualitativen und quantitativen Entwicklungen an den Hochschulen deutlich machen. Alle sieben Jahre evaluiert schließlich der Wissenschaftsrat den Zukunftsvertrag: Dabei betrachtet er den Erfolg der durchgeführten Maßnahmen und Mechanismen. Außerdem beurteilt er die Auswirkungen des Zukunftsvertrags auf das deutsche Hochschulsystem. Unter Berücksichtigung des Evaluationsergebnisses berät und beschließt die GWK über inhaltliche und finanzielle Anpassungsbedarfe. Dies findet erstmals im Jahr 2027 statt.