Qualitätspakt Lehre : Datum: , Thema: Studium
Mit dem „Qualitätspakt Lehre“ wurden die Betreuung der Studierenden und die Lehrqualität an Hochschulen verbessert. Der Bund stellte dafür zwischen 2011 und 2020 rund zwei Milliarden Euro zur Verfügung.
Das Bund-Länder-Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre (Qualitätspakt Lehre) ist zum 31. Dezember 2020 nach zehnjähriger Förderung ausgelaufen. Der Qualitätspakt Lehre hat als wichtiger Impulsgeber einen Einstellungs- und Kulturwandel in der Lehre angestoßen und gezeigt, dass Qualität und Breitenförderung sich nicht ausschließen.
Ziele des Programms waren eine bessere Personalausstattung von Hochschulen, deren Unterstützung bei der Qualifizierung und Weiterqualifizierung ihres Personals sowie die Sicherung und Weiterentwicklung einer qualitativ hochwertigen Hochschullehre. Neben der Projektförderung wurden unterschiedliche Formate für den Austausch und die Vernetzung organisiert, u. a. Programmkonferenzen, Fachtagungen und Workshop-Reihen.
Für den Qualitätspakt Lehre hat das BMBF in zwei Förderphasen insgesamt zwei Milliarden Euro bereitgestellt; die Länder stellten die Gesamtfinanzierung sicher. In der ersten Förderphase bis 2016 wurden 186 Hochschulen aus allen 16 Ländern gefördert. Darunter waren 78 Universitäten, 78 Fachhochschulen sowie 30 Kunst- und Musikhochschulen. Für die zweite Förderphase bis Ende 2020 wurden die Fortsetzungsanträge von 156 Hochschulen ausgewählt: 71 Universitäten, 61 Fachhochschulen sowie 24 Kunst- und Musikhochschulen konnten ihre erfolgreichen Konzepte weiterentwickeln und auf weitere Bereiche ihrer Hochschulen ausdehnen.
Ein wissenschaftliches Konsortium hat das Programm über den gesamten Zeitraum evaluiert und Anfang 2021 den Abschlussbericht vorgelegt. Nach Ende der Förderung bestehen viele der erfolgreichen Aktivitäten dauerhaft fort, die die geförderten Hochschulen – teilweise im Verbund – im Qualitätspakt Lehre entwickelt und umgesetzt haben. So wurden Personal sowie Einrichtungen und Strukturen zur Unterstützung von Studium und Lehre vielerorts verstetigt, um auch zukünftig Angebote und Maßnahmen fortzuführen. Zusätzlich entstanden vielfältige Produkte, Handreichungen und Instrumente, die weiterhin genutzt werden können. Weiterführende Informationen zu den Vorhaben und ihren Ergebnissen sind in den Abschlussberichten enthalten. Diese stehen in der Technischen Informationsbibliothek (TIB) zur Verfügung.
Auf Grundlage einer Bund-Länder-Vereinbarung wurde Ende 2020 die Stiftung Innovation in der Hochschullehre gegründet. Sie wird mit 150 Millionen Euro pro Jahr gefördert, bis 2023 alleine durch den Bund und ab 2024 mit einem Länderbeitrag in Höhe von 40 Millionen Euro pro Jahr. Ziel der Stiftung ist es, die Erneuerungsfähigkeit der Hochschullehre zu sichern.