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Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen : Datum: , Thema: Bildung

Das Anerkennungsgesetz des Bundes gibt Fachkräften aus dem Ausland das Recht, dass ihr Berufsabschluss auf Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf überprüft wird. Die Erfahrungen zeigen, dass das Gesetz ein Erfolg ist.

Viele Unternehmen, Handwerksbetriebe, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind auf ausländische Fachkräfte angewiesen. Die Bundesregierung hat deshalb im Jahr 2012 das sogenannte Anerkennungsgesetz als Instrument zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland geschaffen. Und dieses Instrument wirkt: Nach der erfolgreichen Anerkennung sind neun von zehn Fachkräften mit ausländischem Berufsabschluss erwerbstätig.

Bevor das Anerkennungsgesetz in Kraft trat, hatten nur wenige zuwandernde Fachkräfte die Möglichkeit, ihre beruflichen Qualifikationen bewerten zu lassen. Das Gesetz hat dies geändert. Es schafft für alle bundesrechtlich geregelten Berufe möglichst einheitliche und transparente Verfahren. So kann die Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses mit dem deutschen Abschluss ermittelt werden. Dies ist in vielen Berufen Voraussetzung dafür, in diesem Beruf zu arbeiten oder sich selbständig zu machen. Das gilt vor allem für die reglementierten Berufe, so im zulassungspflichtigen Handwerk, für Ärzte, Krankenpfleger oder Apotheker. Das Gesetz verbessert damit die Chancen für Menschen, die ihre beruflichen Qualifikationen im Ausland erworben haben, in Deutschland in ihrem erlernten Beruf zu arbeiten und ermöglicht so eine bessere Arbeitsmarktintegration.

Mit den Änderungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zum 01. März 2024 werden Fachkräfteeinwanderung und Anerkennungsverfahren entkoppelt. Im nicht reglementierten Bereich ist die Anerkennung nun unter bestimmten Voraussetzungen optional. Für die Arbeit in reglementierten Berufen bleibt sie zwingend notwendig. Ob notwendig oder freiwillig: Die Anerkennung bringt langfristige Vorteile für Fachkräfte, Arbeitgeber und die Gesellschaft.

Bundesgesetz und Länderzuständigkeiten

Das Anerkennungsgesetz des Bundes umfasst zum einen das „Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz“ (BQFG) im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), und zum anderen Regelungen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in rund 60 bundesrechtlichen Berufsgesetzen und Verordnungen für die reglementierten Berufe, so die Gesundheitsberufe (Bundesärzteordnung, Krankenpflegegesetz) und die Handwerksmeister (Handwerksordnung).

Auch die Länder haben für die Berufe in ihrer Zuständigkeit (zum Beispiel Lehrer, Ingenieure, Architekten, soziale Berufe) eigene Gesetze erlassen.

Großes Interesse an den Verfahren

An den Verfahren besteht ein großes Interesse: Es wurden eine Vielzahl von Beratungen durchgeführt. Tausende von Anträgen wurden gestellt und die Mehrzahl davon mit einer vollen Gleichwertigkeit beendet.

In den bundes- und landesrechtlichen Berufen zusammen erfolgten allein 2023 rund 65.300 Anerkennungen. Zwischen 2012 und 2023 wurden fast 430.000 Anträge für bundes- und landesrechtliche Berufe gestellt; hinzu kommen 309.000 Anträge von Privatpersonen auf Zeugnisbewertung für eine im Ausland erworbene Hochschulqualifikation bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).

Im Vergleich zu den Zahlen des Vorjahres sind sowohl die Antragszahlen als auch die Zahl der positiv beschiedenen Verfahren um mehr als ein Viertel gestiegen.

Die Zahl der Anträge in Bundesberufen ist deutlich gestiegen. Wie schon im Jahr 2022 konnte auch im Jahr 2023 mit 48.546 ein neuer Höchststand verzeichnet werden (2019: rd. 33.120; 2020: 31.536; 2021: 34.623; 2023: 39.312). Dabei ist es gelungen, die Dauer der Verfahren trotz der steigenden Antragszahlen weiter zu verkürzen; gleichwohl besteht hier noch Verbesserungsbedarf. Im Jahr 2023 endeten 45% der Verfahren zu Bundesberufen mit einer vollen Gleichwertigkeit, nur ein Prozent der Anträge wurden gänzlich abgelehnt. Der Rest erzielte eine teilweise Gleichwertigkeit, hier sind Ausgleichsmaßnahmen möglich.

Das Anerkennungsgesetz leistet einen positiven Beitrag zur qualifizierten Zuwanderung: Zunehmend werden die Anträge direkt aus dem Ausland gestellt – eine Möglichkeit, die es vor Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes nicht gab. 54 % der Anträge zu Bundesberufen des Jahres 2023 (2022: 48%) wurden aus dem Ausland gestellt. Die zunehmende Digitalisierung der Anerkennungsverfahren wird diese Entwicklung voraussichtlich noch verstärken.

Nicht zu unterschätzen ist auch die psychologische Wirkung der Anerkennung: In einer Befragung gaben 84% der Fachkräfte an, dass sich die berufliche Anerkennung für sie gelohnt hat. Rund 30% bestätigen, dass sie durch die Anerkennung auch mehr Akzeptanz und Wertschätzung erfahren. Die Anerkennung leistet damit einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige Integration.

Das große Interesse zeigt sich auch in den Zugriffszahlen auf das Online-Portal "Anerkennung in Deutschland". Über die Hälfte der Nutzer informiert sich hier vom Ausland aus. Auch die Beratungsstellen und die Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge berichten von einem massiven Anstieg der Beratungszahlen. Nicht jede Beratung führt jedoch zwangsläufig zu einem Antrag; so kann vielen durch die Beratung mit anderen Maßnahmen, wie zum Beispiel Qualifizierungen oder Umschulungen, geholfen werden.

Weitere Informationen und Beratungsangebote

Das Online-Portal „Anerkennung in Deutschland“ mit dem Online-Tool "Anerkennungs-Finder" zeigt den Weg zur richtigen Anerkennungsstelle und bietet auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Türkisch und Arabisch sowie Ukrainisch Informationen rund um die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Mit der "Beratungssuche" lassen sich mit wenigen Klicks die individuell passenden Beratungsangebote herausfiltern. Über das Portal ist auch der „Antragsservice Anerkennung“ erreichbar, über den für eine zunehmende Zahl an Berufen ein Antrag auf Anerkennung direkt bei der zuständigen Stelle elektronisch gestellt werden kann.

Hotline

Bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ werden Interessierte aus dem In- und Ausland in Deutsch und Englisch beraten. Sie erreichen die Hotline unter der Telefonnummer +49 (0)30-1815-1111.

Per E-Mail oder über die Hotline ist die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung, die bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit in Bonn angesiedelt ist, erreichbar. Sie wird vom BMBF finanziert.

Eine Übersicht zu den Beratungsangeboten finden Sie hier: Beratung

Die IQ-Anlaufstellen bieten in allen Bundesländern auf regionaler Ebene Erstberatung für Anerkennungssuchende an. Der Bund fördert diese Beratung im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung“, das gemeinsam von den Bundesministerien für Arbeit und Soziales und Bildung und Forschung sowie der Bundesagentur für Arbeit getragen wird.

Die IQ-Anlaufstellen bieten in allen Bundesländern auf regionaler Ebene Erstberatung für Anerkennungssuchende an. Der Bund fördert diese Beratung im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung – IQ“, das gemeinsam von den Bundesministerien für Bildung und Forschung und für Arbeit und Soziales sowie der Bundesagentur für Arbeit getragen wird.

Kosten sind förderfähig

Geringverdiener können auch Anträge auf einen Kostenzuschuss für das Anerkennungsverfahren stellen. Förderfähig sind die Kosten, die im Rahmen der Antragstellung entstehen, also vor allem Gebühren und Übersetzungskosten bis zu maximal 600 Euro pro Person. Modellhaft wird auch eine Unterstützung bei der Finanzierung der Qualifizierungsmaßnahmen erprobt. Ziel ist es, alle Potenziale zu nutzen, um Fachkräfte mit ausländischen Berufsabschlüssen in qualifikationsadäquate Beschäftigung zu bringen.

Box: information

Interessierte können sich an die zentrale Förderstelle wenden:
Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
E-Mail: anerkennungszuschuss@f-bb.de