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Weiterkommen mit dem Aufstiegs-BAföG : , Thema: Bildung

Für eine starke berufliche Bildung: Das Aufstiegs-BAföG fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse. Dazu gehören Meisterin und Meister genauso wie Erzieherin, Betriebswirt, Technikerin und Fachwirt.

Das neue Aufstiegs-BAföG: die attraktivste Aufstiegsförderung aller Zeiten

Das neue Aufstiegs-BAföG gibt Orientierung, macht Mut und hilft Aufsteigerinnen und Aufsteigern auf ihrem Karriereweg. Mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse werden von Bund und Ländern gefördert – alles ist möglich.

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Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt die Ziele, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern.

Mit umfassenden Modernisierungen und Leistungsverbesserungen wurde das Aufstiegs-BAföG im August 2020 noch attraktiver für alle, die ihre Chance auf eine Karriere in der beruflichen Bildung nutzen wollen. Gefördert werden nun berufliche Aufsteiger über alle drei Fortbildungsstufen, d.h. der/die Geprüfte Berufsspezialist/in, der Bachelor Professional und der Master Professional. Darüber hinaus wird die Unterhaltsförderung erstmals als Vollzuschuss gewährt, d.h. sie muss nicht – wie bisher – zurückgezahlt werden. Das Gesetz regelt einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, das heißt von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Es ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen und zwar unabhängig davon, in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird (Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt, Fernunterricht). Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft.

Fragen zum Aufstiegs-BAföG?

Kostenfreie Hotline:

0800 – 622 36 34

(montags bis donnerstags 8 – 18 Uhr, freitags 8 – 16:30 Uhr)

Oder: Mehr lesen in den FAQ

Das AFBG unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung, stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses und bietet für potenzielle Existenzgründer einen Anreiz, nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und damit Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu schaffen. Das AFBG leistet insoweit einen Beitrag zur Sicherung und Qualifizierung von Fach- und Führungskräften und trägt damit auch zur Sicherung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland bei.

Seit 1996 gab es insgesamt über 3,74 Millionen bewilligte Förderungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Mit dem Aufstiegs-BAföG werden berufliche Aufstiege wie zum Meister oder zur Meisterin, zum Techniker oder zur Technikerin oder zum staatlich anerkannten Erzieher oder zur staatlich anerkannten Erzieherin gefördert.