Nationaler Bildungsbericht : Datum: , Thema: Bildung
Der nationale Bildungsbericht informiert alle zwei Jahre über den aktuellen Stand und die Herausforderungen des deutschen Bildungssystems. Er ist Bestandteil des Bildungsmonitorings in Deutschland.
Der Bildungsbericht soll helfen, bildungspolitische Herausforderungen zu erkennen, entsprechende politische und öffentliche Debatten anzuregen und eine wissenschaftsbasierte Datengrundlage bereitzustellen. Mit der Breite seines Ansatzes richtet sich der Bericht an die Bildungspolitik, die Bildungsverwaltung und die Bildungspraxis. Ebenso erhalten die interessierte Öffentlichkeit, die Wissenschaft sowie Lehrende und Lernende aktuelle Informationen über Trends im Bildungswesen.
Das deutsche Bildungswesen im Überblick
Der unabhängige, indikatorengestützte Expertenbericht bietet eine fokussierte Darstellung wesentlicher Entwicklungslinien, Leistungen und Aufgaben des Bildungswesens in Deutschland. Neben einzelnen Kapiteln zu bildungsbezogenen Grundinformationen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen liefert der Bericht jedes Jahr Erkenntnisse zu folgenden Bildungsbereichen:
- Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung
- Allgemeinbildende Schulen und non-formale Lernwelten im Schulalter
- Berufliche Ausbildung
- Hochschule
- Weiterbildung und Lernen im Erwachsenenalter
- Bildungswege und -verläufe
Zudem enthält jeder Bildungsbericht ein Kapitel zu einem wechselnden Schwerpunktthema.
Als Datenquelle nutzt der Bericht amtliche Statistiken sowie sozialwissenschaftliche Erhebungen.
Erstellt von unabhängigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
Erstellt wird der Bildungsbericht unter Federführung des DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation und unter Mitwirkung folgender Einrichtungen: Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW), Soziologisches Forschungsinstitut an der Universität Göttingen (SOFI), Deutsches Jugendinstitut (DJI), Leibniz-Institut für Bildungsverläufe e.V. (LIfBi) sowie der Statistischen Ämter von Bund und Ländern. Auftraggeber sind die Kultusministerkonferenz (KMK) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Gemeinschaftsaufgabe
Der Bildungsbericht ist Bestandteil der Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern nach Artikel 91b Absatz 2 GG. Im Frühjahr 2004 hatten die Länder und der Bund vereinbart, künftig gemeinsam alle zwei Jahre einen solchen Bericht vorzulegen.