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Bildungskommunen : Datum:

Mit dem neuen ESF Plus-Programm „Bildungskommunen“ unterstützt das BMBF, Landkreise und kreisfreie Städte bei der Weiterentwicklung ihrer Bildungslandschaft. Es geht um die Bewältigung drängender Herausforderungen im Bildungsbereich: von der Digitalisierung über den Aufbau neuer Kooperationen und Angebote hin zum Ausbau zukunftsträchtiger Bildungsthemen.

Bildung
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Das ESF Plus – Programm Bildungskommunen

Bildung findet vor Ort statt – da, wo die Menschen leben, lernen und arbeiten. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert daher in der Förderperiode 2021 bis 2027 des Europäischen Sozialfonds (ESF) die weitere Entwicklung des datenbasierten Bildungsmanagements in den Kreisen und kreisfreien Städten in Deutschland. Ein thematischer Schwerpunkt des neuen ESF Plus-Programms "Bildungskommunen" ist die Etablierung digital-analog vernetzter Bildungslandschaften für das lebensbegleitende Lernen. Bildungskommunen wählen darüber hinaus spezifische thematische Schwerpunkte, zum Beispiel im Bereich der kulturellen Bildung, der Demokratiebildung/ politische Bildung, der Bildung für Nachhaltige Entwicklung, der Fachkräftesicherung/ Bildung im Strukturwandel, der Integration durch Bildung oder der Inklusion.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Im Folgenden erfahren Sie, wie Ihre Kommune an dem Förderprogramm Bildungskommunen teilnehmen kann.

Was wird gefördert?

  • Auf- und Ausbau eines datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements (DKBM)
  • Etablierung analog-digital vernetzter Bildungslandschaften
  • Erarbeitung eines ganzheitlichen Leitbildes und einer Bildungsstrategie sowie Aufbau kommunaler digitaler Bildungsportale
  • Aufbau thematischer Schwerpunkte in der Bildungslandschaft: Kulturelle Bildung, Demokratiebildung/Politische Bildung, Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE), Integration durch Bildung und Inklusion, Fachkräftesicherung/Bildung im Strukturwandel

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung gewährt. Die Förderquote richtet sich nach den verschiedenen Zielregionen des ESF-Plus: bis zu 40% Förderung für stärker entwickelte Regionen und bis zu 60% Förderung für Übergangsregionen.

Welche Ausgaben sind förderfähig?

  • Ausgaben für wissenschaftliches Personal (Bildungsmanagement/Bildungsmonitoring)
  • Ausgaben für das IT-Instrumentarium zum Bildungsmonitoring „KomBi“
  • Ausgaben für Dienstreisen im Inland
  • Ausgaben für die Vergabe von Aufträgen für Fachkommunikation und Veranstaltungen, Arbeiten im Rahmen der Konzeption und Erstellung eines Bildungsportals
  • Indirekte Ausgaben im Rahmen einer Pauschalfinanzierung (25 % der förderfähigen direkten Ausgaben)

Wer kann einen Antrag stellen?

Alle Kreise und kreisfreien Städte sind antragsberechtigt, unabhängig davon, ob zuvor eine Förderung durch Programme der „Transferinitiative“ erfolgt ist. Bei weitergehenden Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an den DLR Projektträger oder die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

Eine Antragstellung ist weiterhin möglich. Die bisherigen Vorlagetermine gelten nicht als Ausschlussfrist.

Ganztag in Bildungskommunen – Kommunale Koordination für Ganztagsbildung

Kinder beim Wandern
© Adobe Stock / Sergey Novikov

Um bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Angebote zur Gestaltung ganztägiger Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter zu gewährleisten, bedarf es einer sozialraumorientierten Arbeitsweise sowie einer intensiven Zusammenarbeit und Einbindung aller auf kommunaler Ebene relevanten Akteure. Hierfür konnte das ESF Plus-Programm „Bildungskommunen“ des BMBF um eine zusätzliche Programmlinie erweitert werden. Dadurch sollen die kommunale Koordination des Ausbaus von Angeboten zur Gestaltung der Ganztagsbetreuung gefördert und somit langfristig die Chancen auf Teilhabe an Bildung für alle Kinder in Deutschland verbessert werden.

Anforderungen an interessierte Kommunen

Was wird gefördert?

Zur Optimierung der Angebote zur ganztägigen Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter soll deren kommunale Koordinierung gefördert werden. Hierzu zählen folgende Aufgaben:

  • Aufbau und Etablierung dauerhaft tragfähiger Koordinierungsstrukturen,
  • Gewinnung und Einbindung zivilgesellschaftlicher Bildungsakteure,
  • Herstellung von Transparenz insbesondere über die kommunalen Angebote,
  • Information und Beratung kommunaler Entscheidungsinstanzen.

 Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung gewährt und ist zunächst auf vier Jahre begrenzt. Die Förderquote richtet sich nach den verschiedenen Zielregionen des ESF-Plus: bis zu 40% Förderung für stärker entwickelte Regionen und bis zu 60% Förderung für Übergangsregionen. Ein Höchstbetrag ist nicht festgelegt.

Welche Ausgaben sind förderfähig?

  • Personalausgaben für Koordinationskräfte,
  • Ausgaben für Dienstreisen im Inland.

Indirekte Ausgaben können im Rahmen einer Pauschalfinanzierung veranschlagt werden (25 % der förderfähigen direkten Ausgaben).

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Kreisfreie Städte,
  • Kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt,
  • Kreise in Kooperation mit mindestens zwei kreisangehörigen Gemeinden.

Hiervon abweichende Antragstellungen müssen im Einzelfall vor dem Hintergrund der konkreten Situation vor Ort geprüft werden (zum Beispiel hinsichtlich der Möglichkeiten zu einer interkommunalen Zusammenarbeit).

Hier können Sie die FAQs ansehen!

Weitere Informationen zum Ganztag in Bildungskommunen

FAQ Ganztag in Bildungskommunen

zum Dokument

Förderrichtlinie Bildungskommunen

Link

Bevorstehende, digitale Informationsveranstaltungen
  • 02.07.2024: 13:30 - 16:30 Uhr
  • 04.07.2024: 13.30-16.30 Uhr

Anmeldungen erfolgen über die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) unter der E-Mail-Adresse bildungskommunen-ganztag@kbs.de.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Programmstelle

Transferinitiative