Qualifizierungsmaßnahme für Arbeitnehmervertreter in Prüfungs- und Berufsbildungsausschüssen : Datum: , Thema: Berufliche Bildung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt die Qualifizierung und Betreuung bereits aktiver sowie potenzieller Prüferinnen und Prüfer in der beruflichen Bildung und sichert so die Qualität im Prüfungswesen.
Die duale Berufsausbildung schließt mit einer öffentlich-rechtlich geregelten Abschluss- oder Gesellenprüfungen ab. Dabei leisten Rund 300.000 ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer in Deutschland einen wichtigen Beitrag. Denn sie nehmen die schriftlichen und praktischen Prüfungen der Auszubildenden ab und bewerten ihre Leistungen. Sie haben dadurch eine hohe Relevanz für die Qualität in der beruflichen Bildung. Und sie tragen entscheidend für das berufliche Fortkommen der jungen Leute bei.
Die Abschluss- oder Gesellenprüfungen werden durch die zuständigen Stellen (i. d. R. Kammern) organisiert und gliedern sich in mehrere Bereiche, in denen praktische, schriftliche und mündliche Prüfungsinstrumente zum Einsatz kommen. Gesetzliche Grundlage der Prüfungsverordnungen bilden das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Handwerksordnung (HwO).
Die Prüfungsausschüsse sind paritätisch mit Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus den Betrieben sowie mit mindestens einem Berufsschullehrer bzw. einer Berufsschullehrerin besetzt. Dabei kann jeder, der über Berufserfahrung verfügt sowie eine abgeschlossene Ausbildung bzw. ein abgeschlossenes Hochschulstudium in der entsprechenden Fachrichtung nachweisen kann, von den Kammern ins Ehrenamt der Prüferin oder des Prüfers berufen werden.
Die Prüferinnen und Prüfer arbeiten im Prüfungsausschuss zusammen und bewerten dort die Prüfungsarbeiten, Arbeitsproben, Dokumentationen, Fachgespräche und Präsentationen der Auszubildenden. Dabei sind sie stets bestrebt, ein faires Prüfungsverfahren zu gewährleisten.
Das BMBF fördert Maßnahmen zur Werbung für das Prüfer-Ehrenamt. Darüber hinaus unterstützt es die Qualifizierung und Betreuung von Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern als Prüferinnen und Prüfer in der beruflichen Bildung. Durch Seminare und Schulungen werden bereits aktive sowie potenzielle Prüferinnen und Prüfer für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Prüfungen qualifiziert. Außerdem wird ihr Erfahrungsaustausch und ihre Vernetzung untereinander unterstützt.
Die Maßnahmen fokussieren aktuelle Herausforderungen, die sich für die Prüfungspraxis aufgrund bildungs- oder ordnungspolitischer Veränderungen ergeben. Sie tragen dazu bei, die Prüferinnen und Prüfer möglichst umfassend auf ihr Ehrenamt vorzubereiten und so die Qualität im Prüfungswesen sicherzustellen und zu befördern.