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Novelle des Aufstiegs-BAföG: "Gesetzentwurf lege ich in Kürze vor" : Datum: , Thema: Bildung

Mit der BBiG-Reform liefert das BMBF "spürbare Verbesserungen für die Auszubildenden, Kammern und Betriebe", sagt Ministerin Karliczek im Bundestag. Und sie verspricht: "Der nächste Schritt zur Stärkung der beruflichen Bildung ist schon auf dem Weg."

Reform des BBiG
"Wir wollen die berufliche Bildung entschieden stärken. Die Novelle des Berufsbildungsgesetzes ist dafür ein wichtiger Schritt", sagt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek im Bundestag. © BMBF/Hans-Joachim Rickel

Rede der Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek (MdB) anlässlich der Bundestagsdebatte zur 1. Lesung des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung und Berufsbildungsbericht 2018 am 27. Juni 2019 in Berlin.

Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

es gibt viele Dinge, um die uns die Welt beneidet – eines davon ist unsere duale Berufsausbildung. Sie hat großen Anteil an der wirtschaftlichen Kraft unseres Landes. Sie schafft für jeden einzelnen Auszubildenden hervorragende Chancen. Und sie bietet den Betrieben hoch qualifizierte Mitarbeiter.

Die berufliche Bildung muss sich bei uns nicht verstecken. Im Gegenteil: Berufliche und  akademische Bildung bieten bei uns gleichwertige Chancen auf ein erfolgreiches Arbeitsleben.

Beide sind anspruchsvoll und bereiten auf spannende Aufgaben vor. Beide bieten ausgezeichnete Chancen für den Aufstieg im Beruf. Beide sind unverzichtbar, um den Fachkräftebedarf in unserem Land zu decken. Zwischen beiden können junge Menschen in Deutschland frei wählen. Ganz nach ihren Interessen und Stärken.

In den vergangenen Jahren stand vor allem die akademische Bildung im Fokus. Das hat uns einen historischen Höchststand an Studierenden beschert. Für die berufliche Bildung legen wir jetzt nach. Wir modernisieren das Berufsbildungsgesetz. Wir sichern die Attraktivität der beruflichen Bildung für die Zukunft. Wir geben ihr den Stellenwert, der ihr wirklich zusteht. Wir zeigen: Mit einer beruflichen Ausbildung kann man auch eine große Karriere machen. Und ein hohes Gehalt bekommen.

Denn die Unternehmen suchen dringend beruflich qualifizierte Arbeitskräfte. Der Arbeitsmarkt ist so gut wie lange nicht. Das ist die zentrale Nachricht des aktuellen Berufsbildungsberichts: Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge ist wieder gestiegen. Und 100 Bewerberinnen und Bewerbern stehen 106 Ausbildungsplätze gegenüber. Das zeigt: Die Betriebe setzen klar auf die duale Ausbildung zur Sicherung ihrer Fachkräfte. Sie strengen sich sogar besonders an, um jungen Menschen ein gutes Angebot zu machen.

Diese Entwicklung ist nicht nur bemerkenswert, sondern sehr fördernswert. Wir wollen die berufliche Bildung entschieden stärken. Die Novelle des Berufsbildungsgesetzes ist dafür ein wichtiger Schritt. Lassen Sie mich das an drei Punkten verdeutlichen.

Erstens:

Auszubildende packen in den Betrieben engagiert mit an. Eine Leistung, die anerkennenswert ist – auch finanziell. Wir wollen eine wertschätzende Kultur des Miteinanders – im Leben, auf der Arbeit und selbstverständlich in der Ausbildung. In den meisten Branchen und Betrieben ist das längst der Fall, wo nicht, wollen wir ein Zeichen setzen für eine attraktive Ausbildung. Mit der Novelle führen wir deshalb eine Mindestvergütung ein. Sie startet 2020 mit 515 Euro. Wer sich ein bisschen auskennt, der weiß genau, dass die meisten Betriebe schon heute mehr zahlen. Deshalb ist es ein richtiges Zeichen, dass die Mindestausbildungsvergütung stufenweise auf 620 Euro für das erste Ausbildungsjahr steigt. Nach 2023 passen wir die Mindestvergütung dann an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen an.

Und mehr noch: Da auch ein Auszubildender mit jedem weiteren Jahr der Betriebszugehörigkeit wertvoller wird, soll er das auch spüren. Durch einen Aufschlag von 18 Prozent im zweiten und 35 Prozent im dritten Ausbildungsjahr. Ganz bewusst haben wir bei der Frage, wie hoch die Mindestvergütung sein soll, die Sozialpartner eingebunden. Es war ein guter und ein enger Austausch. Am Ende stand der Kompromiss.

Der Interessensausgleich, der unser System der beruflichen Bildung seit jeher stark macht, hat sich auch hier bewährt. Denn die Mindestvergütung stärkt nicht nur die berufliche Bildung, sondern auch die Sozialpartnerschaft. Die Tarifbindung eines Betriebes hat immer Vorrang vor der Mindestvergütung. Das lässt Möglichkeiten und Freiheiten, auch regionale oder branchenspezifische Lösungen zu finden. Wo es aber keine Tarifbindung gibt, greift die neue Haltelinie. Aber wie immer und überall gilt auch hier: Geld ist nicht alles! Für eine attraktive Ausbildung braucht es noch mehr.

Eine Ausbildung soll in möglichst vielen Lebenssituationen möglich sein. Denn wichtig ist uns, dass jedem der Start ins Berufsleben gelingt. Auch hier wollen wir ein überzeugendes Angebot machen. Deshalb stärken wir die Berufsausbildung in Teilzeit. Künftig kann darum die Ausbildungszeit im Einvernehmen mit dem Betrieb verlängert werden. So wird Teilzeit zu einer echten Option für Auszubildende. So wird die duale Ausbildung auch attraktiv für neue Zielgruppen, etwa für Menschen mit einer Lernbeeinträchtigung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

74 Prozent der Auszubildenden werden von ihrem Betrieb übernommen. Sie wechseln nahtlos in den Job. Das zeigt: eine Ausbildung eröffnet beste Chancen. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels. Sie lohnt sich für Betriebe und Auszubildende. Aber nach der Ausbildung ist noch lange nicht Schluss. Wer will, für den kann es weitergehen: in Führungspositionen eines Unternehmens oder zum eigenen Meister-Betrieb.

Qualifizierung ist heute mehr denn je erwünscht und möglich. Auch hier setzen wir Zeichen für mehr Internationalität, für mehr grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Wir schaffen Transparenz – mit drei einheitlichen Fortbildungsstufen und drei griffigen Abschlussbezeichnungen:

  • Geprüfter Berufsspezialist,
  • Bachelor Professional
  • und Master Professional.

Da wird schon an der Sprache deutlich: die berufliche Bildung in den Betrieben ist vergleichbar im Wert mit der Ausbildung an den  Universitäten. Und auch im Ausland werden die neuen Bezeichnungen gut verstanden. Das ist gerade in den weltweit operierenden Unternehmen und an Landesgrenzen wichtig. So stärken wir die berufliche Bildung als Marke. So stärken wir Karrierechancen.  So stärken wir den Arbeitsmarkt. So leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Bewährte Berufsbezeichnungen bleiben natürlich erhalten. Die neuen Bezeichnungen ergänzen sie nur und stärken sie damit: Der Meister bleibt der Meister – jetzt und in der Zukunft.

Meine Damen und Herren,

der nächste Schritt zur Stärkung der beruflichen Bildung ist schon auf dem Weg: Wir werden auch das AFBG novellieren, das „Aufstiegs-BAföG“. Den Gesetzentwurf lege ich in Kürze vor. Mit der Reform des Berufsbildungsgesetzes liefern wir heute spürbare Verbesserungen für die Auszubildenden, Kammern und Betriebe, bauen wir Flexibilität auf und Bürokratie ab, geben wir der dualen Berufsbildung den Wert, der ihr gebührt. 50 Jahre wird unser Berufsbildungsgesetz in diesem Jahr alt.

Berufsbildung war bisher eine Erfolgsgeschichte in Deutschland und soll es auch zukünftig bleiben. Dafür bitte ich Sie um Ihre Unterstützung.