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"Jeder Forscher ist in seiner ethischen Verantwortung gefordert" : Datum: , Thema: Rede

Rede des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Thomas Rachel, anlässlich der Dialogkonferenz „Genom-Editierung“ am 19. November 2019 im Bundesministerium für Bildung und Forschung in Berlin.

Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Mitglieder des Bundestages,

Liebe Schülerinnen und Schüler,

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

ich möchte Sie im Namen des BMBF sehr herzlich zur Dialogkonferenz „Genom-Editierung“ begrüßen. Wir haben die Türen unseres Hauses nicht nur für das Fachpublikum, sondern auch für interessierte junge Menschen geöffnet. Ich freue mich, dass so viele von Ihnen unserer Einladung gefolgt sind.

Die Genom-Editierung ist – neben der Künstlichen Intelligenz und dem Klimawandel – momentan DAS Zukunftsthema in der Wissenschaft. Es ist daher wichtig, dass wir vor allem auch mit jungen Menschen darüber ins Gespräch kommen. Sie sind diejenigen, die in der Zukunft die Geschicke unseres Landes in den Händen halten werden. Deshalb freut es mich, Sie alle heute hier begrüßen zu dürfen.

Gestatten Sie mir gleichwohl einen Blick in die jüngere Vergangenheit. Vor 7 Jahren haben die Wissenschaftlerinnen Jennifer Doudna und Emmanuelle Charpentier erstmals das CIRSPR/Cas-Verfahren zur Genom-Editierung in der Fachzeitschrift Science publiziert. Heute wissen wir, dass sie mit ihrer Erfindung eine wissenschaftliche Revolution ausgelöst haben.

Seitdem entfaltet sich vor unseren Augen das enorme und vielfältige Potential dieser Technik. Eine wirkmächtige Technik, mit deren Hilfe sich das Erbgut von menschlichen, tierischen und pflanzlichen Zellen in bisher nicht bekannter Geschwindigkeit und Präzision verändern lässt.

Ein großes Innovationspotenzial attestieren Wissenschaftler der Genom-Editierung bei der Züchtung von Nutzpflanzen. Hier besteht die Hoffnung, dass die Technik einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung einer auskömmlichen Ernährung der Menschen leisten wird. Dies ist in Anbetracht des Klimawandels und einer wachsenden Weltbevölkerung wichtiger denn je. Auch der aktuelle Sonderbericht des Weltklimarates IPCC über Klimawandel und Landsysteme vom 8. August 2019 hat ausdrücklich darauf hingewiesen.

Jedoch gehen diese wissenschaftlichen Potentiale in Europa mit einer großen rechtlichen Verunsicherung einher. Im vergangenen Jahr hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass auch mittels Genom-Editierung veränderte Pflanzen in den Anwendungsbereich des strengen europäischen Gentechnikrechts fallen. Dies soll selbst dann gelten, wenn – im Gegensatz zur sogenannten „klassischen Gentechnik“ – die hervorgerufene Veränderung sich nicht von in der Natur vorkommenden Mutationen im Erbgut der Pflanze unterscheiden lässt.

Viele Wissenschaftler haben diese Entscheidung als einen herben Rückschlag für ihre Forschung empfunden. Sie befürchten insbesondere, dass ihrer Forschung die elementare Anwendungsperspektive entzogen wird. Auch aus Sicht des BMBF sollte man darüber diskutieren, inwieweit das bestehende EU-Recht risikoorientiert anzupassen ist – inwieweit es also eines „Updates“ bedarf.

Ebenfalls im Jahr 2018 starteten in Deutschland und den USA die ersten CRISPR-basierten klinischen Studien, u.a. zur Behandlung der Bluterkrankung Beta-Thalassämie und der Leukämie. Aber das Anwendungsspektrum der Genom-Editierung in der Biomedizin reicht weit darüber hinaus.

Ich freue mich sehr, dass wir mit Herrn Professor Cathomen einen der profiliertesten Forscher auf dem Gebiet der Gentherapie als Redner für den heutigen Tag gewinnen konnten. Ich erhoffe mir von Ihnen, Herr Cathomen, eine Antwort auf die Fragen, wo wir heute mit dieser Technik stehen und welche Entwicklungs- und Anwendungspotentiale Sie im Bereich der Biomedizin aktuell und zukünftig sehen?

Meine Damen und Herren,

Wo Licht ist, ist auch Schatten. Im November 2018 schockierte der chinesische Forscher He Jiankui die Weltöffentlichkeit. Er gab bekannt, erstmals mit Hilfe des CRISPR-Verfahrens das Erbgut zweier Embryonen manipuliert zu haben, um diese immun gegen HIV zu machen. Sie kamen als Zwillinge „Lulu“ und „Nana“ im Oktober 2018 auf die Welt. Dieses Vorgehen, das auf fast einhellige Ablehnung von Wissenschaft und Öffentlichkeit gestoßen ist, steht symptomatisch für Entwicklungen, die uns nachdenklich gestimmt haben; Entwicklungen, die einen erheblichen Gesprächsbedarf hervorgerufen haben.

Wir haben daher die heutige Konferenz aus gutem Grund „Dialogkonferenz“ genannt. Es besteht Gesprächsbedarf - und zwar nicht nur unter Fachleuten, sondern gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, mit Betroffenen sowie Anwenderinnen und Anwendern.

Wenn wir in den Dialog treten, kommt es aus meiner Sicht darauf an, die richtigen Fragen zu stellen. Wir sind durch unser Grundgesetz darauf verpflichtet, dass wir die Würde des Menschen wahren, achten und schützen müssen. Aber welche Gesichtspunkte müssen wir einbeziehen, um diesen Auftrag für die Lösung konkreter Sachfragen mit Leben zu erfüllen?

Unbestritten dürfen wir Erkenntnisziele in der Forschung nur im Rahmen der Grenzen unserer Rechtsordnung verfolgen. Darüber hinaus ist jeder Forscher in seiner ethischen Verantwortung gefordert. Gleichwohl erklärt es sich nicht immer von selbst, auf welche Weise wir dem Schutzauftrag in Bezug auf den frühen menschlichen Embryo am besten gerecht werden (können).

Bedeutet automatisch jeder Eingriff in die Keimbahn eine Instrumentalisierung? Einen Würdeverstoß? Wie verhält sich z.B. ein gezielter (und präziser) Eingriff zur Vermeidung einer monogenetischen Krankheit zu einer Heilbehandlung, z.B. einer Strahlenbehandlung oder Chemotherapie, die sich ungewollt auch auf die Keimbahn des Patienten auswirken kann? Wie verhält er sich zu vielfach diskutierten Alternativen wie z.B. der Präimplantationsdiagnostik?

Der Deutsche Ethikrat kam in seiner Stellungnahme „Eingriffe in die menschliche Keimbahn“ zu der Schlussfolgerung, die ethische Analyse ergebe, dass die Keimbahn nicht kategorisch unantastbar sei. Mit seiner Stellungnahme hat der Ethikrat der Diskussion in Deutschland neue Impulse verliehen. Lieber Herr Professor Dabrock, ich danke Ihnen, dass Sie als Vorsitzender des Deutschen Ethikrats unserer Einladung gefolgt sind, um Ihre Überlegungen darzustellen und mit uns zu erörtern.

Die Vereinten Nationen haben in ihrer Erklärung zum Humangenom das menschliche Genom zum Erbe der Menschheit erklärt. Aber was genau meinen wir damit? Und was bedeutet das für möglicherweise in Zukunft zur Verfügung stehende Möglichkeiten, schwere und bisher nicht heilbare Erbkrankheiten in Zukunft ganz am Anfang des Lebens heilen zu können? Welche Chancen verhindern wir, wenn wir angesichts innovativer Werkzeuge wie CRISPR an unserem aktuellen Verbot festhalten? Welche wissenschaftlichen Versuche werden notwendig sein, um die Sicherheit und Wirksamkeit der Keimbahntherapie evaluieren zu können?

Lieber Herr Professor Hacker, die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, deren Präsident Sie sind, hat sich im Rahmen von Stellungnahmen und Veranstaltungen intensiv mit dieser Frage beschäftigt. Auch Ihnen danke ich sehr, dass Sie unserer Einladung gefolgt sind, um mit uns diesen Diskurs heute fortzusetzen.

Noch schwieriger erscheint mir die Frage, wie wir auf internationaler Ebene mit diesen Fragen umgehen. Dabei gehöre ich nicht zu denen, die sich in einer gewissen Art der Resignation von vorneherein mit dem kleinsten gemeinsamen Nenner begnügen.

Wir alle sind uns bewusst, dass es bei der Frage der Keimbahntherapie um die fundamentalen ethischen Fragen unserer eigenen Existenz als Mensch geht. Deshalb erscheint es mir umso wichtiger, dass die Diskussionen über die Fragen des „ob“ und des „wie“ möglicher Forschungsarbeiten bzw. Eingriffe differenziert geführt werden; dass sie rational und wissenschaftsbasiert erfolgen und Standards des respektvollen Miteinanders gewahrt bleiben. Nur auf diese Weise lässt sich auch gewährleisten, dass wir im internationalen Raum mitdiskutieren können. Denn nur im Gespräch miteinander können wir Gemeinsamkeiten identifizieren, um kulturelle oder rechtliche Unterschiede zu überbrücken; es jedenfalls zu versuchen.

Mit der Gründung einer Arbeitsgruppe hat die Weltgesundheitsorganisation WHO auf globaler Ebene den Versuch unternommen, gemeinsame Standards einer klinischen Anwendung der Genom-Editierung an der Keimbahn zu entwickeln. Ich halte es vor dem Hintergrund der großen Fortschritte in den Technologien für begrüßenswert und notwendig, allgemein und weltweit anerkannte Kriterien und Modalitäten für eine sichere klinische Anwendung zu entwickeln, insbesondere auch, um unverantwortliche Praktiken zu verhindern.

Liebe Frau Professor Bartnik, Sie sind Mitglied der Arbeitsgruppe der Weltgesundheitsorganisation zur Genom-Editierung. Ich danke Ihnen sehr, dass Sie zu uns nach Berlin gekommen sind und uns einen Einblick in den aktuellen Stand der Diskussion auf internationaler Ebene geben werden.

Die Vorarbeiten auf internationaler Ebene entbinden uns aber nicht von der Pflicht, in Deutschland die Frage zu diskutieren und am Ende zu entscheiden, ob Anwendungen beim Menschen vor dem Hintergrund unserer Werte- und Rechtsordnung, wie sie vor allem durch das Grundgesetz charakterisiert ist, durchgeführt werden sollten. Insofern sehe ich es in erster Linie positiv, dass wir sowohl eine nationale Diskussion führen und sich gleichzeitig deutsche Experten  an der internationalen WHO-Arbeitsgruppe beteiligen.

Ohne eine Einbeziehung der Gesellschaft, der Bürgerinnen und Bürger, scheint mir diese Debatte jedoch unvollständig zu sein, schließlich leben wir in einer demokratischen Grundordnung und unser Handeln sollte der Gesellschaft dienen und gleichzeitig von ihr getragen sein. Es war nicht zuletzt der Deutsche Ethikrat, der in seiner Stellungnahme zu Eingriffen in die menschliche Keimbahn der Bundesregierung die Einrichtung eines strukturierten Bürgerdiskurses empfohlen hat, zu welchem wir mit dieser Dialogkonferenz direkt beitragen wollen.

Vor einem Jahr hat die Bundesregierung das neue Rahmenprogramm Gesundheitsforschung beschlossen. Sie hat darin als Leitlinie formuliert, den Menschen in den Mittelpunkt der lebenswissenschaftlichen Forschung zu stellen. Aber was bedeutet dies konkret? Es bedeutet, dass die Bundesregierung darauf hinwirkt, dass sich die Bürgerinnen und Bürger vor Ort in die Forschung einbringen können und dass die Wissenschaft den Dialog mit der Öffentlichkeit sucht.

Zu diesem Zweck fördern das BMBF und andere Bundesministerien zahlreiche Diskurs- und Dialogformate zu den Chancen und Risiken der Genom-Editierung in der Grundlagenforschung, der Medizin und der Landwirtschaft. Auch die heutige Veranstaltung ist einerseits Teil dieses öffentlichen Diskurses; sie soll andererseits Wege aufzeigen, wie wir ihn in Zukunft weiterentwickeln können.

Die Wissenschaft liefert die wichtigen Antworten auf unsere Zukunftsfragen. Aber sie lebt auch vom Widerstreit über die beste Herangehensweise bei der Beantwortung dieser Fragen. In diesem Sinne freue ich mich auf die anschließende Podiumsdiskussion und anregende Beiträge aus dem Publikum.