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Bericht zum Anerkennungsgesetz 2014

Beschluss des Bundeskabinetts vom 02.04.2014

Datum 03/2014

Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse dient der Arbeitsmarktintegration ausländischer Fachkräfte und der Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland. Viele Unternehmen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind schon jetzt auf ausländische Fachkräfte angewiesen. Diese Tendenz wird sich in Zukunft noch verstärken. Die Bundesregierung hat deshalb das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" geschaffen, das zum 1. April 2012 in Kraft trat und die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Zuständigkeitsbereich des Bundes regelt. Basierend auf den Erfahrungen von rund zwei Jahren und den ersten Ergebnissen der amtlichen Statistik und eines Monitorings zieht der erste "Bericht zum Anerkennungsgesetz" eine Bilanz und blickt nach vorne auf künftige Herausforderungen.