Künstliche Intelligenz (KI) ist eine Schlüsseltechnologie, die inzwischen in fast allen Bereichen unseres Lebens angekommen ist. So eröffnet KI für die Erforschung und Entwicklung neuer Wirkstoffe noch nie dagewesene Möglichkeiten.
Dazu erklärt Bundesforschungsminister Cem Özdemir:
„Schneller, günstiger, besser – das ist das Ziel unserer neuen Förderrichtlinie zur Anwendung von KI in der Wirkstoffforschung. Künstliche Intelligenz begleitet und begegnet uns inzwischen fast überall und ist in vielen Bereichen unseres Lebens zu einem echten Gamechanger geworden. Dieses enorme Potenzial wollen wir jetzt auch in der Wirkstoffforschung nutzen. Wir wollen mithilfe von KI den Prozess der Wirkstoffforschung zukünftig wesentlich effizienter gestalten und so deutlich schneller neue innovative Arzneimittel bereitstellen. Unser Ziel ist es, den Prozess der Wirkstoffforschung entlang der gesamten Wertschöpfungskette mittels KI in Zukunft deutlich schneller und mit einer höheren Erfolgsrate umzusetzen. Neue, innovative Arzneimittel könnten dadurch günstiger werden und Patientinnen und Patienten schneller erreichen. Damit verbessern wir die Versorgung gleich doppelt und stärken zugleich unsere Spitzenposition als international hochanerkannter Forschungsstandort.“
Hintergrund
Die am 3. März 2025 vom BMBF veröffentlichte Förderrichtlinie „Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Wirkstoffforschung“ soll interdisziplinäre Forschungs- und Entwicklungs-Projekte fördern, die auf eine konkrete Anwendung von KI-Methoden innerhalb der Wertschöpfungskette der humanen Arzneimittelneu- und -weiterentwicklung abzielen, und die deutsche Forschungslandschaft auf diesem Gebiet nachhaltig stärken.
Es sollen Forschungsvorhaben gefördert werden, welche den nutzenbringenden Einsatz von KI in der Wirkstoffforschung für die Humanmedizin adressieren und in diesem Zusammenhang KI-basierte Methoden einsetzen.
Gefördert werden interdisziplinäre Forschungsprojekte, die anwendungsbezogen sind, einen hohen medizinischen Bedarf adressieren und die ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko aufweisen. Die Fördermaßnahme ist indikationsoffen und Forschungs- und Entwicklungsarbeiten werden maximal bis einschließlich der klinischen Phase IIa gefördert.