Nachdem die Kultusministerkonferenz bereits am 8. Februar 2024 den Nationalen Bericht zur Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses für die Jahre 2021 bis 2024 verabschiedet hat, wurde er heute durch das Bundeskabinett beschlossen.
Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger:
„Globale Krisen und Herausforderungen wie der russische Angriffskrieg auf die Ukraine machen auch vor dem Hochschulsektor nicht halt. Das erfordert eine klare Positionierung und gemeinsames Handeln. Mit der Suspendierung Russlands und Belarus aus den Gremien des Europäischen Hochschulraums (EHR) haben wir deshalb ein deutliches Zeichen gesetzt. Gleichzeitig haben wir durch neue Kooperationsprogramme und die Nationale Akademische Kontaktstelle die Zusammenarbeit mit der Ukraine verstärkt. Zudem setzen wir uns mit unseren europäischen Partnern dafür ein, die Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie als Grundwerte des Europäischen Hochschulraums fest zu verankern. Darüber hinaus ist die Stärkung europäischer Hochschulkooperationen im Bologna-Raum vor dem Hintergrund der globalen Veränderungen wichtiger denn je. Deutschland ist mit einer weit fortgeschrittenen Internationalisierung seiner Hochschulen sehr gut aufgestellt. Dies belegt eindrucksvoll seine Platzierung auf Rang drei der beliebtesten Studienstandorte weltweit.“
Jakob von Weizsäcker, KMK-Präsidiumsmitglied und saarländischer Minister der Finanzen und für Wissenschaft, stellt für die Länder fest:
„Der Nationale Bologna-Bericht 2021-2024 zeigt, dass die Staaten des Europäischen Hochschulraums mit der Umsetzung der im Bologna-Prozess vereinbarten Strukturreformen bereits viel geleistet haben. Diese Reformen haben maßgeblich dazu beigetragen, die europäische und internationale Mobilität und die Attraktivität unserer Studien- und Forschungsstandorte zu steigern. Junge Menschen studieren heute ganz selbstverständlich im EU-Ausland. In Deutschland ist der Anteil der europäischen und internationalen Studierenden so hoch wie nie. Darauf gilt es aufzubauen, um auch in Zukunft im angesichts des demographischen Wandels immer intensiveren Wettbewerb um kluge Köpfe zu bestehen und die Chancen des Hochschulstandortes zu ergreifen. Wir werden deshalb die Internationalisierung der Hochschulen weiter fördern, beispielsweise durch einen stärkeren Fokus auf fremd-, meist englischsprachige Studiengänge oder die weiter verbesserte Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen. Ebenso ist mir die Flexibilisierung der Sprachanforderungen für die Aufnahme eines Studiums in Deutschland ein besonderes Anliegen. Denn gerade in den MINT-Fächern ist es nicht vom ersten Tag an erforderlich, dass Studierende perfekt Deutsch sprechen. Der Nationale Bologna-Bericht 2021-2024 zeigt, dass wir gut vorankommen. Jetzt gilt es, den Weg zur Vollendung des Europäischen Hochschulraums gemeinsam zum Ziel zu gehen. Das erfordert, dass alle Staaten die vereinbarten Reformen umsetzen.“
Hintergrund
Mit der Bologna-Erklärung legten 1999 insgesamt 30 Staaten die Grundlage für einen Europäischen Hochschulraum (EHR), der mittlerweile fast 50 Staaten umfasst. Als Kernziele stehen die einfache und einheitliche Anerkennung von Leistungen, eine gemeinsame Qualitätssicherung sowie eine verstärkte europäische Zusammenarbeit und Mobilität der Studierenden und Hochschulangehörigen im Fokus. 25 Jahre später sind durch grundlegende Strukturreformen in Deutschland die systemischen Vereinbarungen des Bologna-Prozesses erfüllt. Das Studienangebot ist überwiegend von international vergleichbaren Bachelor- und Masterstudiengängen geprägt. 2023 verzeichnete Deutschland mit 130.500 neuen Studierenden mit ausländischer Staatsangehörigkeit einen Spitzenwert. Somit waren mehr als ein Viertel der Studienanfänger ausländische Studierende.
Die Ministerinnen und Minister des Europäischen Hochschulraums treffen sich am 29./30. Mai 2024 in Albanien zur Abstimmung der weiteren Zusammenarbeit im EHR für die kommende Arbeitsperiode 2024 bis 2027. Zentral werden in den zukünftigen Debatten neben der weiteren Umsetzung der vereinbarten Strukturreformen in allen teilnehmenden Staaten vor allem die grundlegenden Werte des Europäischen Hochschulraumes sein. Dazu gehören Studierenden- und Lehrendenbeteiligung, Hochschulautonomie, – die Integrität der Wissenschaft sowie die gesellschaftliche Verantwortung von und für Hochschulen.
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