Stark-Watzinger: Wir wollen Menschen ohne formalen Berufsabschluss einen neuen Weg eröffnen
Bundeskabinett beschließt Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz
Das Bundeskabinett hat heute das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) als Teil der Exzellenzinitiative Berufliche Bildung beschlossen. Damit wird für Menschen ohne formalen Berufsabschluss erstmals ein Anspruch auf Feststellung und Bescheinigung ihrer beruflichen Fertigkeiten am Maßstab eines dualen Ausbildungsberufes geschaffen. Zudem werden Digitalisierung und Entbürokratisierung in der beruflichen Bildung vorangebracht.
Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger:
„Der Fachkräftemangel und die Bürokratie sind zwei zentrale Herausforderungen für unser Land. Beide gehen wir mit unserem Gesetz für die berufliche Bildung gezielt an. Wir wollen Menschen ohne formalen Berufsabschluss einen Weg eröffnen, ihre Berufserfahrung und ihre Kompetenzen sichtbar zu machen und wieder Anschluss an das Bildungssystem zu bekommen. So wird aus einem verpassten Abschluss eine zweite Chance. Zudem erfüllen wir mit dem Gesetzesentwurf die Erwartung junger Menschen und Unternehmen an eine digitale und unbürokratische Ausbildung. Dazu gehören digitale Dokumente und Verfahren wie etwa der digitale Ausbildungsvertrag. Mit unserem Gesetz erhöhen wir die Attraktivität der beruflichen Bildung und geben ihr zusätzlichen Schub.“
Hintergrund
Das im Gesetzentwurf vorgesehene neue Verfahren zur Feststellung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit richtet sich an Personen, die über keinen entsprechenden formalen Berufsabschluss verfügen und dennoch mindestens das Eineinhalbfache der für einen Beruf vorgeschriebenen Ausbildungszeit in diesem Beruf gearbeitet haben.
Damit werden Berufsbiografien und tatsächliche Kompetenzen anerkannt. Bei erfolgreicher Feststellung der vollständigen Vergleichbarkeit mit einem Referenzberuf wird der direkte Zugang zum Fortbildungsbereich wie etwa dem Bachelor Professional eröffnet und die fachliche Eignung zum Ausbilder festgestellt.
Gleichzeitig wird die berufliche Bildung inklusiver, da mit diesem Verfahren auch berufliche Kompetenzen, die Menschen mit Behinderungen beispielsweise in Werkstätten erworben haben, öffentlich-rechtlich zertifiziert werden können. Das Verfahren hebt so Fachkräftepotenziale und schafft damit nicht nur einen erheblichen persönlichen, sondern auch einen gesellschaftlichen Mehrwert.
Mit weiteren Schritten zur Digitalisierung und Entbürokratisierung der beruflichen Bildung wird die Attraktivität einer dualen Ausbildung gesteigert. Durch den Abbau von Schriftformerfordernissen wird Betrieben und Kammern ein durchgängig digitaler Ablauf ermöglicht. Dazu gehören unter anderem der digitale Ausbildungsvertrag, die digitale mobile Ausbildung und eine verstärkte digitale Kommunikation.
Weitere Informationen
Entwurf eines Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG)
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