Das Bundeskabinett hat heute den 23. BAföG-Bericht verabschiedet. Im Berichtszeitraum 2021 bis 2022 ist die Zahl der geförderten Studierenden um rund 4,4 Prozent gestiegen.
Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger:
„Es freut mich sehr, dass sich der Aufwärtstrend bei der Zahl der mit BAföG geförderten Studierenden fortsetzt. Die Anhebung der Elternfreibeträge um 20,75 Prozent im Rahmen unserer BAföG-Reform war genau der richtige Schritt, um den Kreis der BAföG-Berechtigten auszuweiten und das BAföG als zentrales Instrument zur Schaffung von Chancengerechtigkeit zu stärken. Nun wollen wir die positive Entwicklung weiter befördern und das BAföG mit grundlegenden strukturellen Anpassungen auch an die sich verändernde Lebenswirklichkeit von Auszubildenden anpassen. Hierzu soll mehr Flexibilität im Studienverlauf zugelassen und das BAföG zugleich für noch mehr Menschen geöffnet werden. Damit gehen wir den nächsten Schritt zur Erneuerung des Aufstiegsversprechens.“
Hintergrund
Der 23. Bericht der Bundesregierung nach Paragraf 35 BAföG umfasst die Jahre 2021 bis 2022. Er dient der Überprüfung von Bedarfssätzen, Frei- und Höchstbeträgen. Dabei ist laut BAföG-Gesetz „der Entwicklung der Einkommensverhältnisse und der Vermögensbildung, den Veränderungen der Lebenshaltungskosten sowie der finanzwirtschaftlichen Entwicklung“ Rechnung zu tragen.
Mit dem 26. und 27. BAföG-Änderungsgesetz wurden die Förderungssätze und Freibeträge deutlich erhöht. Danach erhöhten sich die Gesamtausgaben des Bundes für das BAföG bereits im Jahr 2020 wieder auf fast 2,9 Milliarden Euro. Im Jahr 2022 überstiegen die Gesamtausgaben erstmals seit 2015 wieder 3 Milliarden Euro.
Ein Vergleich der längerfristigen Entwicklung der Bedarfssätze und der Lebenshaltungskosten belegt: Die Bedarfssätze sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Studierende seit 2001 sind stärker gestiegen als die Verbraucherpreise. Mit der BAföG-Reform 2022 stieg der Förderhöchstbetrag um rund 8,5 Prozent von 861 auf 934 Euro. Darin enthalten ist der Wohnzuschlag für auswärts Wohnende, der um elf Prozent auf 360 Euro angehoben wurde. Der Kinderzuschlag für eigene Kinder bis 14 Jahre wurde von 150 Euro auf 160 Euro angehoben.
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