Bund und Länder einigen sich auf Digitalpakt 2.0

Digitalisierung , 13.12.2024

Neue Geräte, bessere Lernangebote und digitale Kompetenzen in Schulen – Bund und Länder haben sich am 13. Dezember 2024 auf den Digitalpakt 2.0 geeinigt.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bildungsministerkonferenz bekräftigen ihre Entschlossenheit, die digitale Bildung in Deutschland durch den neuen Digitalpakt 2.0 mit einer Gesamtlaufzeit von 6 Jahren entscheidend voranzutreiben. In einer gemeinsamen Erklärung haben Bund und Länder die Weichen für eine weitergehende umfassende Digitalisierung der Schulen gestellt, die die Bildungslandschaft weiter nachhaltig verändern wird.

Der Digitalpakt 2.0 sieht eine Investition von insgesamt 5 Milliarden Euro vor, die gleichmäßig zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden. Ziel ist es, die digitale Infrastruktur an Schulen zu verbessern, die Lehrkräfte fortzubilden und die Entwicklung innovativer Lehr- und Lernmethoden zu fördern.

Cem Özdemir, Bundesminister für Bildung und Forschung:

„Die Bildung unserer Kinder entscheidet über die individuellen Lebenschancen jedes Einzelnen, aber auch über die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes. Schule muss unsere Kinder auf eine Welt vorbereiten, die digital geprägt ist. Sie müssen lernen, die digitalen Technologien souverän nutzen zu können. Ich bin überzeugt, dass auch unsere Demokratie nur erhalten bleibt, wenn wir lernen mit den neuen Technologien vernünftig umzugehen. Deshalb freue ich mich, dass Bund und Länder einen gemeinsamen Plan entwickelt haben, die digitale Bildung unserer Kinder zu stärken. Die gemeinsame Erklärung von Bund und Ländern zeigt, dass wir zum Wohle des Landes viel erreichen können, wenn die Sache im Vordergrund steht - und nicht das parteipolitische Interesse.“

Hintergrund

Der Digitalpakt 2.0 baut auf den Erfolgen des vorherigen DigitalPakts Schule (2019 - 2024) auf und verfolgt das Ziel, die digitale Bildungsinfrastruktur in Deutschland weiter auszubauen und nachhaltig zu nutzen. Die Bildungsministerinnen und Bildungsminister sowie Senatorinnen und Senatoren haben sich darauf verständigt, drei zentrale Handlungsstränge zu etablieren, die auf den Ausbau der digitalen Infrastruktur, die digitalisierungsbezogene Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie die Initiative „Digitales Lehren und Lernen“ abzielen.

Der Bund wird dabei 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, wobei 2,25 Milliarden Euro in den ersten Handlungsstrang fließen, der sich auf Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur konzentriert. Die Länder werden sich insgesamt mit 50 Prozent an den Kosten des Digitalpakt 2.0 beteiligen, was bedeutet, dass sie insgesamt 2,5 Milliarden Euro bereitstellen. Ein Großteil dieser Mittel, etwa 2 Milliarden Euro, kann durch Anrechnungen von bereits geplanten Ländermaßnahmen erfolgen.

Im Bereich der digitalen Infrastruktur wird angestrebt, leistungsfähige WLAN-Netze, moderne Endgeräte sowie digitale Lernplattformen an allen Schulen zu etablieren. Der Bund plant, die Länder mit einer Finanzhilfe von 2,25 Milliarden Euro zu unterstützen. Die Länder werden sich in diesem Punkt mit neuen finanziellen Mitteln in Höhe von 500 Millionen Euro beteiligen.

Für die digitalisierungsbezogene Schul- und Unterrichtsentwicklung sollen curricularen Vorgaben weiterentwickelt sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte forciert werden. Die Länder werden ihre bildungspolitischen Maßnahmen im Austausch untereinander und mit dem Bund weiter intensivieren, um die gesteckten Ziele systematisch zu erreichen. Für die Schul- und Unterrichtsentwicklung, die Curricula sowie die Fortbildung und Bildungsmedien sind im Rahmen des Digitalpakts keine Mittel vorgesehen.

Die Initiative „Digitales Lehren und Lernen“ zielt darauf ab, die evidenzbasierte Qualitätsentwicklung in der digitalen Lehrkräftebildung voranzutreiben. Der Bund beabsichtigt, im Rahmen dieser Initiative 250 Millionen Euro in qualitätsgesicherte Forschung zu investieren, um anwendungsfähige Konzepte und Instrumente für die Schulpraxis zu entwickeln.

Die Länder stellen sicher, dass finanzschwache Kommunen wie im vorherigen DigitalPakt Schule berücksichtigt werden. Der Königsteiner Schlüssel wird als Verteilschlüssel für die Mittelverteilung auf die Länder angewendet. Ein Mittelauszahlungsverfahren ermöglicht eine frühzeitige Anmeldung fester Jahrestranchen zur Planbarkeit, während Restmittel flexibel bis zum Programmende genutzt werden können.

Die Länder werden bis Mitte Februar 2025 konkrete Vereinbarungen zu den drei Handlungssträngen des Digitalpakts vorlegen. Diese umfassen den Ausbau der digitalen Infrastruktur, die Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie die Qualitätsentwicklung in der digitalen Lehrkräftebildung.