Bund und Länder treiben aktuell die erforderlichen Vorbereitungen für den Programmstart zum nächsten Schuljahr engagiert und zügig voran. Dazu gehört insbesondere auch die Auswahl der Startchancen-Schulen. Die konkrete Auswahl der Schulen erfolgt durch die Länder auf Basis wissenschaftsgeleiteter und an der Zielsetzung des Startchancen-Programms ausgerichteter Kriterien. Dabei soll mindestens der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die von Armut betroffen sind oder eine Migrationsgeschichte haben, berücksichtigt werden. Die Wissenschaft hat hier einen Zusammenhang mit Bildungsteilhabe und Bildungserfolg ausgewiesen. Länder, die bereits eigene Sozialindizes für eine bedarfsgerechte Mittelzuweisung entwickelt haben, sollen diese nutzen können. Neben Grundschulen sollen auch weiterführende und berufliche Schulen vom Startchancen-Programm profitieren.
Das FAQ beantwortet die wichtigsten Fragen zum Vorhaben:
1. Warum brauchen wir das Startchancen-Programm?
Die Ergebnisse nationaler und internationaler Bildungsstudien wie PISA zeigen: In Deutschland hängt der Bildungserfolg immer noch von der sozialen Herkunft ab. Ein hoher Anteil junger Menschen verlässt die Schule ohne die nötigen Kompetenzen für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben. Deutschland braucht eine Veränderung. Das Startchancen-Programm ist dabei ein großer Hebel. Bund und Länder investieren gemeinsam in erfolgreiche Bildungsbiografien, in Fachkräfte von morgen, in die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Landes sowie in den Zusammenhalt der Gesellschaft und die Stabilität der Demokratie. Zudem werden mit dem Programm Impulse für ein moderneres und leistungsfähigeres Bildungswesen gesetzt und das Aufstiegsversprechen erneuert.
2. Was ist das Ziel des Startchancen-Programms?
Der Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der Basiskompetenzen, das heißt auf den Grundkompetenzen in Deutsch und Mathematik. Ziel ist, die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Mindeststandards in Mathematik und Deutsch verfehlen, bis zum Ende der Programmlaufzeit an den Startchancen-Schulen zu halbieren. Außerdem sollen die Kinder und Jugendlichen zu demokratischer Teilhabe befähigt werden und in ihren sozio-emotionalen Kompetenzen gestärkt werden. In einer Initiationsphase werden die Ziele auf individueller, institutioneller und systemischer Ebene außerdem von der wissenschaftlichen Begleitung und der Evaluation des Startchancen-Programms operationalisiert.
3. Wie viele Schulen und wie viele Schülerinnen und Schüler werden gefördert?
Mit dem Startchancen-Programm werden etwa 4.000 Schulen in herausfordernder Lage und damit etwa eine Million Schülerinnen und Schüler gezielt unterstützt. Weil insbesondere in den ersten Schuljahren die entscheidenden Weichen für den Bildungserfolg gestellt werden, werden etwa 60 Prozent der geförderten Schülerinnen und Schüler an Grundschüler sein. Neben Grundschulen werden auch weiterführende und berufliche Schulen vom Startchancen-Programm profitieren.
4. Warum werden etwa 4.000 Schulen gefördert und nicht alle? Warum werden Einrichtungen der frühkindlichen Bildung nicht im Programm gefördert?
Das Startchancen-Programm ist der Einstieg in die bildungspolitische Trendwende. Es geht darum, den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln. Daher zielt das Programm auf Schulen in herausfordernder Lage ab. Etwa 4.000 Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler werden deshalb nach bedarfsgerechten Kriterien ausgewählt. So erreichen wir mit dem Startchancen-Programm rund zehn Prozent aller Schülerinnen und Schüler in Deutschland. Das Programm wird nicht jedes Problem im Bildungssystem und entlang der Bildungskette lösen können. Aber es kann sehr viel bewegen, auch weit über die Startchancen-Schulen hinaus, indem es Anstöße für grundlegende Veränderungen im Bildungswesen, aber auch für neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Bildungsverwaltung und Bildungspraxis, aber auch mit außerschulischen Akteuren und den Eltern gibt. Darüber hinaus ist das Programm wissenschaftsgeleitet und -begleitet. Die gewonnenen Erkenntnisse und der Transfer wirksamer Ansätze wirken daher weit über die Startchancen-Schulen hinaus. Über die Säulen II und III können darüber hinaus Übergänge (unter anderem zwischen frühkindlichem und schulischem Bereich) passgenauer gestaltet werden.
5. Wie viel Geld investieren Bund und Länder über welche Zeit?
Der Bund stellt für das Startchancen-Programm bis zu eine Milliarde Euro jährlich zusätzlich zur Verfügung. Die Länder beteiligen sich in gleichem Umfang. Damit werden insgesamt 20 Milliarden Euro über zehn Jahre investiert. Das macht das Programm zum größten und langfristigsten Bildungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
6. Was genau wird mit dem Startchancen-Programm in den Schulen gefördert?
Die Förderung der Startchancen-Schulen erfolgt über drei Programmsäulen:
Säule I: Investitionen in eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung
Ziel des Investitionsprogramms sind Beiträge zu modernen, klimagerechten und barrierefreien Lernorten. Angestrebt werden Investitionen in eine hochwertige Ausstattung und moderne Infrastruktur. Weitere Informationen zu der Frage, was genau aus Säule I gefördert werden kann, finden sich in § 1 der Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104c des Grundgesetzes zur Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms (VV).
Säule II: Chancenbudgets für bedarfsgerechte Lösungen in der Schul- und Unterrichtsentwicklung (siehe auch Frage 7)
Das Chancenbudget soll Spielräume für diejenigen eröffnen, die vor Ort Verantwortung tragen und das Miteinander an der Schule jeden Tag aufs Neue gestalten. Es geht um eine deutliche Stärkung der Schulautonomie. Eine Einordnung zur Verwendung des Chancenbudgets nimmt das Orientierungspapier zur Verwendung der Chancenbudgets an den Startchancen-Schulen (BLV-Anlage 3) vor. Weitere Konkretisierungen zur inhaltlichen Verwendung sowie zum administrativen Prozess der Verausgabung werden von den einzelnen Ländern vorgenommen. Es ist davon auszugehen, dass die konkrete Umsetzung von Säule II in den 16 Ländern im Rahmen der bundesweiten Vorgaben unterschiedlich erfolgen wird.
Für die einzelnen Schulen spielen – sowohl zeitlich als auch inhaltlich - die individuellen Entwicklungsziele gem. Kapitel D.I.1 der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung des Startchancen-Programms (BLV) eine entscheidende Rolle, da hieraus konkrete Fördermaßnahmen abgeleitet werden. Fragen zur konkreten Ausgestaltung sollten daher an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Ländern gerichtet werden.
Säule III: Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams
Vor allem geht es hier um die Beratung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, eine lernförderliche Elternarbeit, die Entwicklung einer positiven Schulkultur sowie darum, Betroffene bei der Inanspruchnahme staatlicher Leistungen zu stärken. Neben Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern sollen vor allem auch pädagogische Fachkräfte anderer Disziplinen ihre Stärken und Expertise einbringen können. Hierdurch soll die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams an den Startchancen-Schulen ausgebaut und weiterentwickelt werden. Die konkrete Schwerpunktsetzung und Ausgestaltung erfolgt bedarfsorientiert und schulbezogen in den Ländern unter Berücksichtigung der dortigen Spezifika. Fragen zur konkreten Ausgestaltung sollten daher an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Ländern gerichtet werden.
7. Wofür können die Schulen die Chancenbudgets verwenden?
Die Chancenbudgets eröffnen den Startchancen-Schulen Freiräume und ermöglichen bedarfsgerechte Lösungen, die den Gegebenheiten vor Ort Rechnung tragen. Um eine Verwendung der Chancenbudgets im Sinne der Programmziele zu unterstützen, wurde in Abstimmung mit der Wissenschaft ein sogenanntes Orientierungspapier (BLV) entwickelt. Dieses Orientierungspapier richtet sich vorrangig an die Kultusministerien in den Ländern. Es enthält Maßnahmenbereiche, die eine leistungsfördernde sowie ungleichheits- und diversitätssensible Unterrichts- und Schulgestaltung unterstützen. Die Maßnahmenbereiche sollen entsprechende Professionalisierungsprozesse fördern und sind nach wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie praktischen Erfahrungen aus den Ländern entstanden. Zur Veranschaulichung der Maßnahmenbereiche werden in dem Orientierungspapier einzelne Maßnahmen beschrieben und auch konkrete Beispiele genannt. Diese sind keinesfalls abschließend. In der Praxis gibt es eine Vielzahl weiterer, ebenso qualifizierter Beispiele. Die Nennung von allen Beispielen hätte das Orientierungspapier überfrachtet. Für die in dem Orientierungspapier genannten Maßnahmenbereiche sollen zwei Drittel der Chancenbudgets an den Startchancen-Schulen aufgewendet werden. Für bedarfsgerechte Maßnahmen, die über die im Orientierungspapier genannten Maßnahmenbereiche hinausgehen, steht den Startchancen-Schulen ein Drittel ihres Chancenbudgets zur freien Verfügung.
8. Wird mit dem Startchancen-Programm auch das Erlernen der deutschen Sprache unterstützt?
Ja, denn ein besonderer Fokus der Unterstützung liegt auf der Stärkung der Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Ziel ist, die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Mindeststandards in Mathematik und Deutsch verfehlen, bis zum Ende der Programmlaufzeit an den Startchancen-Schulen zu halbieren.
9. Wie erfolgt die Verteilung der Bundesmittel im Startchancen-Programm auf die Länder?
Die Startchancen-Mittel in Säule I werden nicht, wie bisher üblich, über den Königsteiner Schlüssel an die Länder verteilt. Stattdessen berücksichtigt der neu entwickelte, programmspezifische Verteilschlüssel den Anteil der Schülerinnen und Schüler, die von Armut betroffen sind oder eine Migrationsgeschichte haben, mit einer jeweils vierzigprozentigen Gewichtung. Zu zwanzig Prozent wird das negative Bruttoinlandsprodukt bei der Verteilung einbezogen. Die Säulen II und III werden bundessseitig über eine Neuverteilung der Umsatzsteuer finanziert. Hierzu gewährt der Bund den Ländern zusätzliche Umsatzsteuerfestbeträge. Der hier zur Anwendung gebrachte Verteilschlüssel ist im Finanzausgleichsgesetz (FAG) festgeschrieben und kann nicht programmspezifisch modifiziert werden.
10. Wann und wie werden die Schulen ausgewählt?
Die Anzahl der Startchancen-Schulen pro Bundesland wird nach einem Schlüssel ermittelt, der sich aus den bei Programmstart ermittelten Landesanteilen an den Programmmitteln des Bundes ergibt. Ein besonderer Schwerpunkt des Programms liegt auf den Grundschulen. 60 Prozent der adressierten Schülerinnen und Schüler sollen in Schulen im Primarbereich, 40 Prozent in weiterführenden Schulen gefördert werden. Von der Förderung sollen ausdrücklich auch berufliche Schulen profitieren, vorrangig Bildungsgänge der Berufs- und Ausbildungsvorbereitung. Die Förderung soll trägerneutral erfolgen. Schulen können sich nicht selbst bewerben. Vielmehr erfolgt die Auswahl der Startchancen-Schulen auf Basis wissenschaftsgeleiteter und an der Zielsetzung des Startchancen-Programms ausgerichteter Kriterien durch die Länder. Dabei soll mindestens der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die von Armut betroffen sind oder eine Migrationsgeschichte haben, berücksichtigt werden. Die Wissenschaft hat hier einen Zusammenhang mit Bildungsteilhabe und Bildungserfolg ermittelt. Länder, die bereits eigene Sozialindizes entwickelt haben, sollen diese nutzen können. Fragen zur Auswahl der Schulen sollten daher an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Ländern gerichtet werden. In der BLV ist als Stichtag für die erste Staffel der 1. Juni 2024 hinterlegt.
11. Wieso werden die Gelder aus dem Startchancen-Programm nicht an alle Schulen gleichermaßen verteilt?
Studienergebnisse zeigen immer wieder, dass der Bildungserfolg in Deutschland stark von der sozialen Herkunft abhängt. Mit dem Startchancen-Programm wollen Bund und Länder daher zielgenau dort unterstützen, wo die Herausforderungen am größten sind und Unterstützung am dringendsten gebraucht wird. Etwa 4.000 Schulen in herausfordernder Lage sollen daher besonders gestärkt und zu Startchancen-Schulen werden. Das Startchancen-Programm ist damit ein zentraler Hebel für mehr Chancengerechtigkeit.
12. Finden die Erkenntnisse aus dem Bereich ganztägiger Bildung im Startchancen-Programm Anwendung?
Die Ergebnisse langjähriger Bildungsforschung zu Gelingensbedingungen und Wirkungen im Ganztag sind in der Konzeption des Startchancen-Programms reflektiert. Gemäß Kapitel A.III.6. der BLV finden die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur „Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität der Ganztagsschule und weiterer ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ vom 12. Oktober 2023 an den Startchancen-Schulen Anwendung
13. Wie hilft das Startchancen-Programm gegen marode Schulen und wenig Personal?
Ziel des Investitionsprogramms für eine zeitgemäße und förderliche Lern- und Lehrumgebung (Säule I) sind Beiträge zu modernen, klimagerechten und barrierefreien Lernorten. Angestrebt werden Investitionen in eine hochwertige Ausstattung und moderne Infrastruktur. Es geht nicht darum, ohnehin notwendige Instandsetzungs- oder Sanierungsmaßnahmen zu finanzieren, sondern um eine echte Attraktivitätssteigerung der Startchancen-Schulen. Die Lernumgebungen sollen die pädagogische Arbeit in heterogenen Lerngruppen, die Motivation der Schülerinnen und Schüler und damit letztlich die Lernerfolge unterstützen. Dazu gehören im Besonderen Verbesserungen in Form von lernfördernden Räumen, moderner Infrastruktur und Lernflächen (zum Beispiel Kreativlabore, Multifunktionsräume oder Räumlichkeiten für inklusives Lernen), sowie attraktive Arbeitsplätze und Arbeitsbereiche für das pädagogische Personal. Im Hinblick auf mehr Personal bietet Säule III die Möglichkeit, multiprofessionelle Teams zu stärken und hier neben Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen auch pädagogische Fachkräfte anderer Disziplinen einzustellen. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt bedarfsorientiert und schulbezogen.
14. Welches Personal kann zusätzlich eingestellt werden?
Die Startchancen-Schulen sollen insbesondere mit zusätzlichen Stellen für die Schulsozialarbeit personell unterstützt werden. Neben Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sollen dabei auch pädagogische Fachkräfte anderer Disziplinen ihre Stärken und Expertise einbringen können. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt bedarfsorientiert und schulbezogen und richtet sich an den Zielen des Programms aus. Schwerpunkt der Säule III des Startchancen-Programms ist insbesondere die Beratung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, eine lernförderliche Elternarbeit, die Entwicklung einer positiven Schulkultur.
15. Wie werden die Startchancen-Schulen unterstützt und begleitet? Wie wird Austausch und Vernetzung sichergestellt?
Es ist vorgesehen, dass die Länder im jeweiligen Land sowie länderübergreifend die Rahmenbedingungen für eine professionelle Einbettung und Begleitung des Startchancen-Programms schaffen. Sie bauen Begleitstrukturen für Qualifizierungs- und Professionalisierungsprozesse sowie Kooperations- und Austauschformate auf, die eine datengestützte Schul- und Unterrichtsentwicklung fördern, Angebote Beruflicher Orientierung unterstützen und zur Öffnung der Startchancen-Schulen in den Sozialraum beitragen. Geplant sind überfachliche und themenbezogene Netzwerke, in deren inhaltliche Ausgestaltung die wissenschaftliche Begleitung eingebunden wird. Bereits bestehende Strukturen sollen genutzt und weiterentwickelt werden.
16. Wird das Startchancen-Programm wissenschaftlich begleitet?
Ja, das Startchancen-Programm wurde als lernendes Programm konzipiert. Die wissenschaftliche Begleitung unterstützt dabei die Qualifizierung und Professionalisierung der zentralen Akteure schulischer Bildung sowie die Netzwerkarbeit der Länder. Zudem sorgt sie für Erkenntnisse über wirkungsvolle Ansätze einer leistungsfördernden, diversitäts- und ungleichheitssensiblen sowie inklusiven Schul- und Unterrichtsentwicklung. Gefördert wird ein Forschungsverbund, der verschiedene Forschungsgebiete bzw. -disziplinen abbilden soll, die für die Umsetzung der wissenschaftlichen Begleitung des Startchancen-Programms einschlägig sind. Die Erkenntnisse aus der wissenschaftlichen Begleitung münden in die Programmsteuerung ein und unterstützen den Lenkungskreis in seiner Arbeit.
17. Wie ist die Evaluation des Startchancen-Programms ausgestaltet und bis wann können Interessierte ein Angebot abgeben, um in das Vergabeverfahren für die Evaluation einbezogen zu werden?
Immer, wenn öffentliche Mittel eingesetzt werden – wie jetzt im Startchancen-Programm im großen Umfang –, gilt es sicherzustellen, dass damit die größtmögliche Wirkung erzielt werden kann. Dieses zu überprüfen ist Aufgabe der Evaluation. Als wichtiger Bestandteil des Programms dient sie dazu, bereits während der Programmlaufzeit und abschließend zu überprüfen, ob die Ziele des Programms tatsächlich erreicht werden. Außerdem wird beurteilt, ob das Programm wirksam und wirtschaftlich ist. Das Startchancen-Programm versteht sich als lernendes Programm. Die Evaluation wird den Lenkungskreis bei der Steuerung des Programms fortlaufend mit entsprechenden Informationen unterstützen. Insgesamt wird die Evaluation eng mit der wissenschaftlichen Begleitung des Startchancen-Programms zusammenarbeiten (vgl. Frage 16).
Für die anspruchsvolle Aufgabe, das Startchancen-Programms formativ und summativ zu evaluieren, bedarf es einer engen Kooperation zwischen empirischer Bildungsforschung, insbesondere zur schulischen Bildung, und Einrichtungen, die auf Evaluationen und Erfolgskontrollen von öffentlichen Fördermaßnahmen spezialisiert sind. Eine Besonderheit bei der Ausschreibung der Evaluation des Startchancen-Programms ist deshalb, dass die Zustimmung des Auftraggebers – in diesem Fall des BMBF - für Veröffentlichungen, Auswertungen oder Weitergaben, die ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken dienen, in der Regel erteilt wird. Bieter können zudem die Kapazitäten anderer in Anspruch nehmen, um ihre Eignung nachzuweisen (sog. Eignungsleihe). Das heißt, dass nicht alle Eignungsanforderungen, die in der Ausschreibung definiert sind, von jedem Partner oder von einem allein erbracht werden müssen. Details zur Leistungsbeschreibung und den Besonderen Bewerbungsbedingungen finden sich unter diesem Link.
Die Evaluation des Startchancen-Programms war bis zum 8. Juli 2024 ausgeschrieben.
18. Wie ist die Zusammenarbeit zwischen wissenschaftlicher Begleitung und Evaluation geplant?
Während der gesamten Programmlaufzeit wird eine enge Kooperation zwischen den Akteuren beider Programmelemente vorausgesetzt. In einer Initiationsphase soll der Forschungsverbund für die wissenschaftliche Begleitung in Abstimmung mit den für die Evaluation beauftragten Akteuren innerhalb von vier Monaten nach Förderbeginn auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse eine Theorie der Veränderung erarbeiten, die systematische Prozesse der System-, Schul- und Unterrichtsentwicklung definiert und ein klares Set an Indikatoren zur Erfolgsmessung enthält. Die Ziele des Programms werden sodann im Zusammenwirken von wissenschaftlicher Begleitung und Evaluation auf individueller, institutioneller und systemischer Ebene operationalisiert. Zwischen Evaluation und wissenschaftlicher Begleitung findet darüber hinaus ein kontinuierlicher Datenaustausch statt, um daraus Schlüsse für eventuelle Anpassungen zu ziehen.
19. Was ist das Ziel der digitalen Transferplattform zum Startchancen-Programm?
Im Auftrag von Bund und Ländern soll eine bundesweite digitale Transferplattform entwickelt werden, die die Zielerreichung im Kontext des Startchancen-Programms unterstützt. Die Plattform richtet sich vorrangig an Akteurinnen und Akteure, die mit der Umsetzung des Startchancen-Programms befasst sind: Akteurinnen und Akteure des Unterstützungssystems, Schulleitungspersonal sowie pädagogisches Personal an den Startchancen-Schulen. Über die Transferplattform sollen Nutzerinnen und Nutzer perspektivisch einen einfachen und zielgruppenspezifischen Zugang zu qualitätsgesicherten Informationen, Materialien und Tools, die die Programmziele des Startchancen-Programms unterstützen, erhalten. Dazu zählen insbesondere Materialien rund um Fragen einer leistungsförderlichen sowie diversitäts- und ungleichheitssensiblen Unterrichts- und Schulentwicklung. Die Identifizierung und systematische Aufbereitung obliegt dem Forschungsverbund im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung. Weitere mögliche Funktionalitäten der Plattform werden im Laufe des Entwicklungsprozesses geprüft.
20. Was sind die nächsten Schritte des Startchancen-Programms?
Bund und Länder haben sich erfolgreich verständigt. Nun folgt vrsl. im Frühsommer 2024 die formale Unterzeichnung der Vereinbarungstexte durch die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder sowie die Bundesministerin für Bildung und Forschung. Die Startchancen-Schulen, die zum Programmstart einmünden, werden zum 1. Juni durch die Länder benannt. Auf verschiedenen Ebenen werden Unterstützungsstrukturen für die Steuerung und Begleitung des Programms aufgebaut. Auch die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation des Programms werden entsprechend vorbereitet und aufgesetzt. Ziel ist es, möglichst zügig solide und tragfähige Strukturen aufzubauen, so dass das Startchancen-Programm innerhalb seiner zehnjährigen Laufzeit größtmögliche Wirkung erzielen kann.
21. Was geschieht mit den Bund-Länder-Initiativen „Leistung macht stark“ (LemaS) und „Schule macht stark“ (SchuMaS)?
Die Ergebnisse und die Expertise aus bestehenden Bund-Länder-Initiativen wie zum Beispiel „Leistung macht stark“ (LemaS) und „Schule macht stark“ (SchuMaS) sowie vergleichbaren Programmen werden in das Startchancen-Programm einbezogen. Der im Rahmen der zweiten Phase von SchuMaS (2026-2030) geplante Transfer der Ergebnisse findet im Rahmen des Startchancen-Programms statt. Die Bund-Länder-Initiative „Schule macht stark“ wird nach der ersten Phase (2021-2025) beendet und in das Startchancen-Programm überführt.