Bericht der Bundesregierung zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder nach § 24a SGB VIII
Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) sieht vor, dass die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über den Ausbaustand vorzulegen hat.