Bericht der Bundesregierung zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder nach § 24a SGB VIII

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Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) sieht vor, dass die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über den Ausbaustand vorzulegen hat.