1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Förderziel und Zuwendungszweck
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) möchte mit der Förderung sozial-, geistes- und kulturwissenschaftlicher Forschung dazu beitragen, Wissen zu schaffen, das Politik und Gesellschaft darin unterstützt, Antworten zum Umgang mit den gesellschaftlichen Wirkungen von Islamismus in Deutschland und Europa zu finden. Das BMBF sieht in der Forschung zum Islamismus, die es seit 2020 mit der Förderrichtlinie „Gesellschaftliche Ursachen und Wirkungen des radikalen Islam in Deutschland und Europa“ (https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2049.html) unterstützt, ein wesentliches Element der Islamismusprävention und -bekämpfung. Die geförderten Projekte beforschen unter anderem Fragen zur (De-)Radikalisierung, Extremismusprävention und Distanzierungsarbeit. Ein wissenschaftliches Transfervorhaben – RADIS1 – vernetzt die Projekte untereinander und unterstützt den Transfer der Forschungsergebnisse in Politik, Verwaltung, Sicherheitsbehörden, Medien und Fachpraxis.
Aufgrund der nach wie vor bestehenden Herausforderungen, vor die der Islamismus westliche Gesellschaften und ihre liberalen Grundordnungen stellt, setzt das BMBF sein Engagement im Kampf gegen Islamismus fort: Die Thematik erfordert einerseits grundlagenorientierte Forschung zu Umfang, Entstehungsbedingungen und Ursachen sowie Kontextbedingungen islamistischer Radikalisierungsphänomene und damit assoziierten anderen Formen von politischem Extremismus und Gewalt und deren Folgen. Ebenso erforderlich ist anwendungsorientierte Forschung, darunter insbesondere Evaluationsforschung zu den verschiedenen Feldern der Prävention und Intervention mit Blick auf Islamismus.
Neben der unmittelbaren Bedrohung durch den gewaltbereiten Islamismus wirken sich die unterschiedlichen Formen des Islamismus auf Staat, Gesellschaft und Individuen aus. In ihren Berichten aus dem Jahr 2024 stellen das Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz ein relativ hohes Maß islamistischer Gefährdung fest. Jüngste Ereignisse verdeutlichen diese Bedrohungslage: Gewalttaten in Mannheim und Solingen, Demonstrationen in Hamburg und Essen mit Rufen nach einem Kalifat sowie offen gezeigter, islamistisch geprägter Antisemitismus (neben rechtem und linkem Antisemitismus) machen deutlich, dass der islamistische Extremismus in seiner Breite, seinen Erscheinungsformen und deren Heterogenität, seiner Gewaltbereitschaft und Entwicklungsdynamik eine akute, erstarkte und globale Gefahr – gerade auch für Europa und Deutschland – darstellt.
Islamismus ist – ebenso wie Antisemitismus, Links- und Rechtsextremismus – Teil der gesellschaftlichen Realität Deutschlands und vieler Länder Europas. Durch die genannten Entwicklungen entstehen auch immer wieder neue Ideologienelemente, Gruppierungen und (Co-)Radikalisierungsphänomene, die es zuverlässig zu analysieren und zu dokumentieren gilt. Eine besondere Gefahr geht beim islamistischen Terrorismus von Einzeltätern aus. Besonders herausfordernd ist, dass zunehmend vor allem jüngere Menschen einen Prozess der islamistischen Radikalisierung durchlaufen, der sich nicht ausschließlich, aber doch zu wichtigen Anteilen über soziale Medien vollzieht beziehungsweise dadurch befördert wird. All dies erhöht die Notwendigkeit, die Analyse von Umfang, Erscheinungsformen sowie deren Entwicklung wie auch die Praxis der Prävention an diese Phänomene anzupassen.
Die Bedrohungen des Islamismus kommen sowohl von außen als auch von innen und werden in Deutschland zu einer zunehmend innergesellschaftlichen Herausforderung: Während sogenannte „puristische“ Gruppierungen zurückgezogen von der Mehrheitsgesellschaft ihren Glauben friedlich praktizieren, missionieren andere Gruppierungen aktiv, um religiös-fundamentalistische Ansichten zu verbreiten. Einige islamistische Gruppierungen versuchen, auf Grundlage ihres Glaubens politische Ziele durchzusetzen und richten sich dabei gegen demokratische Werte und Grundelemente einer liberalen, rechtsstaatlichen Demokratie. Die angewandten Mittel reichen dabei je nach ideologischer Ausrichtung von friedlicher politischer Betätigung bis hin zur Legitimierung von Gewalt.
Angesichts der Heterogenität und Breite des Phänomens stellt sich die Frage, welches spezifische Verhältnis die verschiedenen Strömungen des Islamismus in Deutschland und Europa zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung haben. Welches sind die gesellschaftlichen, bildungsbezogenen, politischen, kulturellen, ökonomischen, juristischen und historischen Bezüge und Zielsetzungen der verschiedenen Strömungen des Islamismus? Was führt dazu, dass sich Menschen, selbst Jugendliche, islamistischen Weltanschauungen und Gruppierungen anschließen? Welche Maßnahmen sind wirksam und nachhaltig, um die Dynamik islamistischer Radikalisierung abzubremsen und zu entkräften?
Darüber hinaus gilt es zu fragen, wie Islamistinnen und Islamisten das gesellschaftliche Leben und dessen Strukturen, insbesondere auch muslimische Gemeinschaften und Individuen, bereits beeinflusst haben, weiterhin beeinflussen und wie sich diese Beeinflussung darstellt. Bisher ist noch nicht ausreichend geklärt, wie sich die Polarisierungs-, Spaltungs- und Ausgrenzungsprozesse auf einzelne (Rand-)Gruppen, auf Frauen, Schule, Eltern, die Resilienz von Kindern und Jugendlichen bis hin zu Erwachsenen, Asylsuchenden und Flüchtlingen sowie auf Menschen unterschiedlicher, auch muslimischer Glaubensrichtungen auswirken. Ebenso sollte untersucht werden, wie sich gesamtgesellschaftliche Diskurse sowie Ausgrenzungs- und Diskriminierungserfahrungen auf muslimische Communities auswirken und inwiefern Letztere wiederum von islamistischen Gruppierungen propagandistisch aufgegriffen werden.
Zu diesen Fragekomplexen werden Projekte gefördert, die einen anwendungsbezogenen Beitrag zum Umgang mit den Herausforderungen des Islamismus leisten. Dabei ist es wünschenswert, wenn Praxispartner, Akteure der Präventionspraxis, Bildungspartner, Kommunen, juristische Einrichtungen, Sicherheitsbehörden, Medien und zivilgesellschaftliche Organisationen die Forschungsvorhaben durch aktive Beteiligung und Kooperationen unterstützen. Auch Vorhaben der Grundlagenforschung sind aufgefordert, mit ihren Forschungsarbeiten die Wissensbasis zu verbreitern und aus ihren Forschungsergebnissen Rückschlüsse für weiterführende anwendungsbezogene Forschungen zu ziehen sowie praxisbezogene Handlungsempfehlungen, beispielsweise für erforderliche Präventionsmaßnahmen, abzuleiten.
Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz genutzt werden.
1.2 Rechtsgrundlage
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Das BMBF beabsichtigt, sozial-, geistes- und kulturwissenschaftliche Einzel- und Verbundvorhaben zu fördern, die die gesellschaftlichen Erscheinungsformen und Trends, die Verbreitung und Entwicklung sowie die Wirkungen von Islamismus in Deutschland und Europa in ihren verschiedenen Ausprägungen empirisch systematisch untersuchen und dabei praxisrelevantes Wissen schaffen, wie dem Islamismus begegnet werden kann.
Es werden Forschungsvorhaben zu den nachstehenden Themenfeldern sowie eine wissenschaftliche Begleitmaßnahme gefördert:
Themenfeld I: Transnationale und internationale Einflüsse auf Islamismus in Deutschland und Europa
In Themenfeld I wird nach äußeren Einflüssen auf das Erstarken des Islamismus in Deutschland und Europa sowie nach wirksamen Strategien und Maßnahmen gegen Islamismus gefragt.
Exemplarische Themen und Fragestellungen für die Forschung können unter anderem sein:
Wie entwickelt sich der Phänomenbereich des Islamismus und der islamistischen Radikalisierung? Welche geopolitischen, gesellschaftspolitischen, religiösen, kulturellen, bildungsbezogenen, ökonomischen, verwaltungsbezogenen und/oder anderen Faktoren können unter welchen Voraussetzungen islamistische Radikalisierungsprozesse in westlichen Gesellschaften erklären? Gibt es transnationale, außereuropäische staatliche oder religiöse Einflüsse oder Versuche der Einflussnahme auf hiesige muslimische Gemeinschaften? Gibt es eine binneneuropäische Vernetzung von Islamisten?
Welche nationalen, europäischen und/oder internationalen Konzepte und Maßnahmen sind erforderlich, um zum Beispiel Narrative, die sich gegen liberale Demokratien und Gesellschaften richten, zuverlässig abzuwehren beziehungsweise deren Wirkungen zu neutralisieren? Kann an Forschungsfelder und Erkenntnisse aus der ersten Förderphase angeknüpft werden und wie können vorliegende Konzepte und Maßnahmen weiterentwickelt werden, um resilienter gegen antiwestliche Einflussnahme zu sein? Dabei interessieren auch Einordnungen und Vergleiche mit Entwicklungen in anderen Ländern. Welche Maßnahmen können Staat, Verwaltung und Justiz sowie Medien, Ökonomie, Bankwesen, Zivilgesellschaft und/oder andere relevante Akteure ergreifen, um Präventions- und Gegenmaßnahmen nachhaltig in der Gesellschaft zu verankern?
Welche aktuellen Perspektiven transnationaler und internationaler Einflüsse auf das Phänomen des Islamismus liegen aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und von anderen betroffenen Akteuren vor? Wie können die wissenschaftlichen und die anwendungsbezogenen Erkenntnisse praxisrelevant von Politik, Verwaltung, Sicherheitsorganen, Zivilgesellschaft, Medien etc. noch bedarfs- und zielgerichteter genutzt werden? Welche Transferkonzepte und Maßnahmen der Wissenskommunikation können selbst nachhaltig Wirkung in der Präventionsarbeit zeigen?
Themenfeld II: Wirkungen von Islamismus auf Gesellschaft, Zusammenhalt und Individuen in Deutschland und Europa
Islamismus hat weitreichende Folgen für die Gesellschaft. Das religiöse, mediale und gesellschaftspolitische Wirken von Personen und Netzwerken, die Strömungen und Gruppen des islamistischen Spektrums des Islam zuzuordnen sind, sowie die Reaktionen darauf – seien sie präventiver, repressiver oder anderer Natur – können staatliche und zivilgesellschaftliche Institutionen, soziale Milieus, gesellschaftliche Diskurse, politische Einstellungen, alltägliche Routinen sowie das gesellschaftspolitische Klima in Bezug auf Islam, Toleranz und Religionsfreiheit in Deutschland und Europa beeinflussen und verändern.
In Themenfeld II sollen die gesellschaftlichen, kulturellen, bildungs- und individuumsbezogenen Wirkungen von Islamismus untersucht werden, insbesondere mit Blick auf das gesellschaftliche Zusammenleben, auf gesellschaftliche Konflikte und deren Überwindung, auf die politische Ordnung sowie auf den Wandel von gesellschaftlichen Normen, Maßnahmen und Institutionen. Untersuchungsgegenstand können sowohl unmittelbare Effekte auf die Gesellschaft und das Individuum als auch mögliche langfristige Konsequenzen sein.
Individuelle Ursachen können in ihren Wechselwirkungen mit gesellschaftlichen Faktoren in die Forschung einbezogen werden. Eine vorrangige oder ausschließliche Betrachtung individueller Ursachen von Radikalisierung wird im Rahmen dieser Bekanntmachung nicht gefördert.
Für die empirische Forschung ergeben sich exemplarisch folgende thematische Schwerpunkte:
Institutionen: Welche staatlichen und/oder zivilgesellschaftlichen Gegenmaßnahmen haben sich mit Blick auf Erhalt und Stärkung des gesellschaftlichen und sozialen Friedens sowie der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewährt und welche sollten wie verändert werden? Welche Gegenmaßnahmen führen zu welchen gesellschaftlichen Risiken? Mit welchen Maßnahmen muss dem islamistischen Extremismus begegnet werden, um ihm längerfristig nachhaltig die gesellschaftliche Grundlage zu entziehen? Welche Rolle kommt dabei den relevanten Akteuren in Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft, Bildungs-, Sicherheits-, Sozial- und/oder Asylpolitik und Medien etc. zu?
Welche Anpassungen, Veränderungen und/oder Modelle sind in Verwaltung, Jugendämtern, Kommunen, Schulbehörden, Schulen, Sozialarbeit, digital Streetwork, außerschulischen Bildungs- und Beratungseinrichtungen, islamischen Verbänden und Moscheen erforderlich? Wie sind Elternverbände/-initiativen und/oder andere zivilgesellschaftliche Initiativen einzubinden? Wie wirken Präventionskonzepte und -maßnahmen? Wie können Kooperationen und Netzwerke der Forschung zum Islamismus nachhaltig verankert und verstetigt werden?
Demokratie: Inwiefern gibt es zum Beispiel veränderte Sicherheitsvorstellungen, Einstellungen der Bürgerinnen und Bürger zu Demokratie, Vielfalt und der offenen Gesellschaft? Welche Veränderungen lassen sich in der politischen Kultur nachzeichnen? Welche Aufklärungsmaßnahmen über extremistische Ausgestaltungen des Islamismus und die islamische Religion in Abgrenzung dazu sind dringend geboten? Wie wirken Präventions- und Deradikalisierungsmaßnahmen (online, offline) auf die Resilienz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen? Welche Adaptionen sind beim Jugendstrafrecht, bei der Jugendgerichtshilfe oder im Familienrecht erforderlich?
Gesellschaftliche Konflikte: Welche Auswirkungen haben zum Beispiel der Wandel von Normen, Werten und des (zivil-)gesellschaftlichen Klimas? Wie wirken islamistische Botschaften auf die Nutzerinnen und Nutzer von Sozialen Medien (Instagram, TikTok etc.) und Plattformen im Internet (YouTube)? Welche Auswirkungen haben die auf Kultur und Lifestyle Jugendlicher zugeschnittenen Narrative auf die Zielgruppe? Wie wirken Polarisierungs- und Spaltungsprozesse auf gesellschaftliche Gruppen?
Fluchterfahrung: Welche potenziellen biografischen, sozialisatorischen und entwicklungspsychologischen Radikalisierungsursachen können im Zusammenhang von Flucht und Asyl stehen und wie kann diesen begegnet werden? Welche Einflüsse haben Fluchterfahrung, Leid und Tod sowie von Asylverfahren, zum Beispiel auf abgelehnte Asylbewerber? Welche Rolle, Funktion und Handlungsmöglichkeiten kommt der Kultur- und Sprachvermittlung zu? Welche gesellschaftlichen und sozialen Entwicklungen sind für die Ursachenanalyse in Bezug auf die Radikalisierung besonders relevant? In dem Zusammenhang ist zum Beispiel die Analyse und das Zusammenspiel von Empfehlungen von Justiz, Verwaltung, Prävention, Schule, Sozialpädagogik, Entwicklungspsychologie, Entwicklungspathologie usw. ebenfalls von Bedeutung.
Co-Radikalisierungsprozesse: Welche Zusammenhänge gibt es zwischen Islamismus und Radikalisierungen anderer politischer Gruppierungen (etwa Rechts- oder Linksextremisten, fundamentalistisch-religiösen Gemeinschaften beispielsweise christlich-fundamentalistischen Sekten und vice versa)? Welche Rolle spielt insbesondere klassischer und israelbezogener Antisemitismus in der Migrationsgesellschaft (Prägung durch Herkunftsland, Auswirkung Nahost-Konflikt, Sozialisation in Deutschland)? Welche Auswirkungen haben wahrgenommene und imaginierte Diskriminierungserfahrungen aufgrund von Rassismus und Islamfeindlichkeit bei der Hinwendung zum Islamismus und wie können solche Vorurteilsstrukturen abgebaut werden? Mit welchen Maßnahmen kann Opfernarrativen extremistischer Akteure entgegengewirkt werden? Wie kann den Allianzbildungen unterschiedlicher Extremismen entgegengewirkt werden?
Muslimisches Leben: Welche Rolle spielen muslimische Vereine, Verbände und Gemeinden bei der Islamismusprävention? Welche Antworten muslimischer Vereine, Verbände und Gemeinden gibt es auf Islamismus, immer jünger werdende islamistische Teenager, tatsächliche und imaginierte Diskriminierungserfahrungen? Welche aktuellen innermuslimischen Dynamiken und Konflikte liegen vor und wirken sich auch hierzulande aus? Wie gelingen Integrationsmaßnahmen in die (Mehrheits-)Gesellschaft? Wie können liberale islamische Glaubensauslegungen und -praktiken gegenüber dem Islamismus und extremistischen Strömungen hierzulande gestärkt und besser sichtbar gemacht werden?
Medien: Welche Maßnahmen zur nachhaltigen Bewältigung von Radikalisierung durch Soziale Medien (TikTok, YouTube etc.) sollten ergriffen werden? Welche Formen der Auseinandersetzung mit Islamismus müssen geführt werden? Welche Rolle/Funktion haben öffentliche und soziale Medien? Welche Rolle/Funktion haben virtuelle Spiele beziehungsweise Gaming bei Radikalisierung, De-Radikalisierung und Prävention?
Rahmenbedingungen und methodische Hinweise für Forschungsvorhaben zu den Themenfeldern I und II:
Gefördert werden in beiden Themenfeldern sowohl disziplinäre als auch interdisziplinäre Einzelvorhaben oder Verbünde, die eines oder mehrere der oben genannten Themen spezifizieren und empirisch analysieren, einen relevanten Beitrag zur Forschung erbringen und Potenzial für den praxisnahen Ergebnistransfer bieten. Auch von Vorhaben, die stärker an der Grundlagenforschung ausgerichtet sind, werden Konzepte zur Ergebnisverbreitung ausdrücklich erbeten. Zielgruppen können unter anderem handelnde Akteure und Entscheidungsträger aus Politik, Sicherheitsbehörden, Verwaltung, Justiz, Medien, Zivilgesellschaft und Bildung sein. Die Einbindung von Praxispartnern in die Forschung wird ausdrücklich begrüßt.
Die Vorhaben können sich verschiedener Methoden beispielsweise der empirischen Sozialforschung bedienen. Es werden eine nachvollziehbare methodische Vorgehensweise sowie Aussagen zur Sicherstellung der künftigen wissenschaftlichen Nutzbarkeit der erhobenen Daten über die Projektlaufzeit hinaus erwartet. Methodisch hochwertige Wirkungsforschung, zum Beispiel von Präventionsmaßnahmen oder Forschung-Praxis-Kooperationen, ist ausdrücklich erwünscht.
Re-Analysen, die Nutzung von bestehenden Panel-Daten und Meta-Analysen sowie die Auswertung des internationalen Forschungsstandes sind ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Von den geförderten Vorhaben wird ein Konzept zur Forschungsdatensicherung, -bereitstellung und -nutzung erwartet. Hierbei geht es um die Nutzung und Auswertung bestehender (Panel-)Daten sowie um die Aufbewahrung und Zugänglichkeit der innerhalb der vorliegenden Förderrichtlinie neu erhobenen Daten.
Individuelle Ursachen, entwicklungspathologische Phänomene und diagnostische Instrumente können in ihren Wechselwirkungen mit gesellschaftlichen Faktoren in die Forschung einbezogen werden. Eine ausschließliche Erforschung entwicklungspathologischer Ursachen von Radikalisierung wird im Rahmen dieser Bekanntmachung jedoch nicht gefördert.
Da das Phänomen „Islamismus“ weltweit besteht, sollten Forschungsergebnisse aus anderen Staaten berücksichtigt werden. Kooperationen mit ausländischen Forschungseinrichtungen sind gewünscht; eine direkte Förderung ausländischer Partnereinrichtungen ist jedoch ausgeschlossen.
Die Projekte werden verpflichtet, mit dem Wissenschaftlichen Begleitvorhaben der Förderrichtlinie „Islamismus: Auswirkungen, Gegenstrategien und Präventionsmaßnahmen“ zu kooperieren. Für diese Kooperationsmaßnahmen können Personal-, Sach- und Reisemittel beantragt werden.
Bei entsprechendem Arbeitsplan ist eine Projektdauer von bis zu vier Jahren möglich.
Wissenschaftliches Begleitvorhaben
Es soll ein Begleitvorhaben gefördert werden, das die Projekte der Förderrichtlinie „Islamismus: Auswirkungen, Gegenstrategien und Präventionsmaßnahmen“ intern und extern vernetzt, wissenschaftliche Erkenntnisse zusammenführt, den gesellschafts- und praxisorientierten Ergebnis- und Wissenstransfer unterstützt sowie in Abstimmung mit dem BMBF beziehungsweise dem DLR Projektträger2 Aktivitäten zur Öffentlichkeitsarbeit der Förderrichtlinie koordiniert, entwickelt und durchführt.
Das Begleitvorhaben umfasst drei Aufgabenbereiche:
- Wissenschaftliche Begleitung, Monitoring und Synthese
Regelmäßige Synthese der Ergebnisse aus den laufenden Projekten mit Blick auf aktuelle gesellschaftspolitische Probleme, Fragestellungen und Herausforderungen; Verknüpfung mit Entwicklungen in der nationalen und internationalen Forschung zum Thema der Bekanntmachung; übergreifende wissenschaftliche Synthese von Projektergebnissen der Förderrichtlinie; Erarbeitung von projektübergreifenden Schlussfolgerungen, Entwicklung von Handlungsempfehlungen und deren zielgruppengerechte Aufbereitung. - Wissenschaftliche Vernetzung, Aufbau und Begleitung eines Wissensnetzwerkes sowie Datenmanagement
Vernetzung der Projekte der Förderrichtlinie untereinander und gegebenenfalls mit weiteren wissenschaftlichen Akteuren beziehungsweise Akteuren der Präventionsarbeit durch die Organisation und Durchführung geeigneter übergreifender Maßnahmen wie regelmäßige Treffen, Fachtagungen, Schulungen, Workshops etc.
Vernetzung und Unterstützung des wissenschaftlichen Nachwuchses mit regelmäßig stattfindenden Formaten wie zum Beispiel Workshops, Summer Schools, Methoden-Trainings, Coachings, Vorträgen aus Wissenschaft und Praxis etc. Zudem soll ein Wissensnetzwerk für eine über die beteiligten Forschungsprojekte hinausgehende Forschungscommunity – wo zielführend und möglich, gerne auch international – aufgebaut werden. Das Wissensnetzwerk soll über die beteiligten Forschungsprojekte hinaus auch die externe Forschungscommunity einbinden können. Eine Kooperation mit bestehenden Wissensnetzwerken aus der vom BMBF geförderten Forschung zu angrenzenden Themenbereichen (WinRa3, Wi-REX4) sowie weiteren Wissensnetzwerken (zum Beispiel zum Antisemitismus) und Vorhaben der Extremismus- und Radikalisierungsforschung ist gewünscht.
Es sind Konzepte und Maßnahmen für das Forschungsdatenmanagement, das Ineinandergreifen von Datensicherung, -bereitstellung und -nutzung, Datenintegration und Überführung der Erkenntnisse in die Forschungspraxis zu entwickeln und umzusetzen. Der Sachstand der in den Forschungsprojekten der ersten Förderphase erhobenen Daten ist dabei zu berücksichtigen und weitestgehend nutzbar zu machen. - Externer Wissenstransfer und Öffentlichkeitsarbeit
Unterstützung des in den Forschungsvorhaben angelegten Transfers von Forschungs- und Praxisergebnissen an Entscheidungsträger und Anwender unter anderem durch geeignete projektübergreifende Veranstaltungen wie Parlamentarische Abende, Expertengespräche etc.; regelmäßige Organisation und Durchführung von projektübergreifenden Maßnahmen, die sich zum einen an die einschlägige Forschungs- und Praxis-Community und zum anderen an die breite Öffentlichkeit wenden wie öffentliche Podiumsdiskussionen, Filmprojekte, Presseaktivitäten etc.; Durchführung einer Abschlussveranstaltung zur Präsentation der Ergebnisse des Förderschwerpunkts, die sich an ein Fachpublikum und an die interessierte Öffentlichkeit richten soll.
Rahmenbedingungen und Förderhinweise für das Begleitvorhaben:
Anträge für das Begleitvorhaben können als Einzel- oder als Verbundprojekt gestellt werden. Sofern sich eine Einrichtung sowohl um die Förderung eines Begleitvorhabens als auch um die Förderung eines Forschungsvorhabens zu den Themenfeldern I oder II bewirbt, sind jeweils eigenständige Projektskizzen einzureichen. Die Vorhaben müssen unabhängig voneinander realisiert werden können.
Die Anträge nehmen am in Nummer 7 beschriebenen zweistufigen Begutachtungsverfahren teil. Die Projektskizzen für das Begleitvorhaben sollen überzeugende Überlegungen und Konzepte für Maßnahmen zu den drei Punkten Wissenschaftliche Begleitung, Vernetzung/Datenmanagement und Wissenstransfer/Öffentlichkeitsarbeit, inklusive einer groben Finanzplanung, enthalten. In Abhängigkeit der Anzahl und Größe der auf Grundlage dieser Bekanntmachung tatsächlich zur Förderung ausgewählten Forschungsprojekte sowie deren Fragestellungen, Themen, Projektdesigns und eigenständigen Verwertungsmaßnahmen sind im Zuge der Vorlage eines ausführlichen Projektantrags für das Begleitvorhaben in der zweiten Verfahrensstufe erforderliche Konkretisierungen vorzunehmen.
Zur Erfüllung der Projektziele des Begleitvorhabens kann eine Laufzeit von bis zu fünf Jahren beantragt werden.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie andere nicht gewinnorientiert arbeitende öffentliche sowie private Einrichtungen wie Vereine und Verbände, die Forschungsbeiträge liefern können und den Zuwendungszweck sowie die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Es werden ausschließlich nichtwirtschaftliche Tätigkeiten der genannten Einrichtungen gefördert.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Nicht-Regierungsorganisationen sowie andere Institutionen), in Deutschland verlangt.
Die Zusammenarbeit mit ausländischen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen ist möglich. Sie können zwar keine eigene Zuwendung erhalten, aber zum Beispiel über Fellows (maximal zwei Monate pro Aufenthalt) oder in Form von Aufträgen integriert werden.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen, wenn sie im Förderantrag den Bezug zwischen dem beantragten Projekt und grundfinanzierten Aktivitäten explizit darstellen beziehungsweise beides klar voneinander abgrenzen.
Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.5
4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Grundlage für diese Förderaktivität ist das Rahmenprogramm für die Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften „Gesellschaft verstehen – Zukunft gestalten (2019 bis 2025)“. Die Förderung setzt die Bereitschaft zur Mitwirkung bei integrativen und evaluierenden Maßnahmen durch den Projektträger, das wissenschaftliche Begleitvorhaben und externe Sachverständige voraus.
Die an Förderung Interessierten sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen (beispielsweise unter https://www.nks-gesellschaft.de/index.html). Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und ob damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Partner eines Verbundprojektes regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Verbundprojekte, die an mehreren Standorten angesiedelt sind, müssen darlegen, wie sie ihre Zusammenarbeit organisieren. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vergleiche BMBF-Vordruck Nr. 0110).6 Alle Zuwendungsempfänger, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten.
In der Vorhabenbeschreibung sind geplante Kooperationen beziehungsweise die Mitwirkungsbereitschaft von Praxispartnern (soweit zutreffend) schriftlich zu dokumentieren. Die entsprechenden und unterschriebenen Erklärungen sind der Vorhabenbeschreibung des Verbunds beizulegen (siehe Nummer 7). Weitere Informationen zu der Förderbekanntmachung finden sich in den FAQs auf der Internetseite des DLR Projektträgers (https://www.geistes-und-sozialwissenschaften-bmbf.de/files/faq_islamismusforschung.pdf).
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung für Forschungsvorhaben für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren und für das Begleitvorhaben für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Förderfähig sind insbesondere folgende Positionen:
- Personalmittel,
- studentische oder/und wissenschaftliche Hilfskräfte,
- Vergabe von Aufträgen,
- Sachmittel, zum Beispiel Geschäftsbedarf,
- Publikationen (vorzugsweise als Open Access),
- Mittel zur Veranstaltung von beziehungsweise Teilnahme an Workshops, Tagungen, Veranstaltungen des wissenschaftlichen Begleitvorhabens sowie zur öffentlichkeitswirksamen Vermittlung der Vorhabenergebnisse, sicherheitsbezogene Workshops, gegebenenfalls Sicherheitsmaßnahmen, Fortbildungen und Coachings (beispielsweise Supervision),
- Reisemittel,
- Mittel zur Einbindung von Praxispartnern (zum Beispiel Aufwandsentschädigungen, Dialogformate, Co-Creation-Einbindung etc.),
- Stellenanteile für den erweiterten Wissenstransfer des Vorhabens (Erläuterung durch ein Transferkonzept nötig).
Es besteht die Möglichkeit, Mittel für den Aufenthalt von Fellows (maximal zwei Monate pro Aufenthalt) zu beantragen. In diesem Fall ist durch die geförderte Institution ein Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.
Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.7
Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF.
CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen können nach Maßgabe der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZAV)“ beziehungsweise der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ als zuwendungsfähige Ausgaben beziehungsweise Kosten anerkannt werden.
Begleitende Maßnahme:
Für die Durchführung des in Nummer 2 beschriebenen wissenschaftlichen Begleitvorhabens können neben Sach- und Reisemitteln bis zu drei vollzeitäquivalente Stellen auf der Grundlage oder analog TVÖD/TV-L, Entgeltgruppe 13/14 (zum Beispiel für Koordination, wissenschaftliche Umsetzung, Öffentlichkeitsarbeit etc.) sowie eine halbe bis maximal eine ganze Bürostelle mit einer Vergütung bis zu BAT Vc beziehungsweise TVÖD/TV-L, Entgeltgruppe 8 beantragt werden. Die Laufzeit des Projekts kann bis zu fünf Jahre betragen.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) und die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis“ (BNBest-BMBF 98) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).
Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne der Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.
Zuwendungsempfänger sind angehalten, geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation im Zusammenhang mit ihrem Forschungsprozess und den Forschungsergebnissen einzuplanen und darzulegen. Bei Verbundvorhaben sollen die Verbundpartner eine gemeinsame Strategie zur Wissenschaftskommunikation entwickeln. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (inklusive Start-ups und KMU) werden zu Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation ermutigt, ohne dass dies als Kriterium bei der Förderentscheidung des Zuwendungsgebers berücksichtigt wird.
Mit dem Antrag auf Zuwendung ist das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans zu bestätigen, der den Lebenszyklus der im Projekt erhobenen Daten beschreibt. Zuwendungsempfänger sollen, wann immer möglich, die im Rahmen des Projekts gewonnenen Daten einschließlich Angaben zu den verwendeten Instrumenten, Methoden, Datenanonymisierungen sowie Dokumentationen nach erfolgter Erstverwertung, beispielsweise in Form einer wissenschaftlichen Publikation, in nachnutzbarer Form einer geeigneten Einrichtung, zum Beispiel einem einschlägigen Forschungsdatenrepositorium oder Forschungsdatenzentrum, zur Verfügung stellen, um im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis eine langfristige Datensicherung für Replikationen und gegebenenfalls Sekundärauswertungen durch andere Forschende zu ermöglichen. Repositorien sollten aktuelle Standards für Datenveröffentlichungen (FAIR Data-Prinzipien) erfüllen und die Beschreibung der Daten durch Metadaten und Vokabulare unterstützen und persistente Identifikatoren (beispielsweise DOI, EPIC-Handle, ARK, URN) vergeben. In den Repositorien oder Forschungsdatenzentren werden die Daten archiviert, dokumentiert und gegebenenfalls auf Anfrage der wissenschaftlichen Community zur Verfügung gestellt.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
DLR Projektträger
Gesellschaft, Innovation, Technologie
Gesellschaften der Zukunft
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Dr. Silvia E. Matalik
Telefon: 0228/3821 – 13 67
E-Mail:
E-Mail:
silvia.matalik@dlr.de
Dr. Cedric Janowicz
Telefon: 0228/3821 – 1769
E-Mail:
E-Mail:
cedric.janowicz@dlr.de
Bei administrativen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Simeon Starkov
Telefon: 0228/3821 – 1579
E-Mail:
E-Mail:
simeon.starkov@dlr.de
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=formularschrank_foerderportal&formularschrank=bmbf abgerufen werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.
7.2 Zweistufiges Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens bis zum 30. Juni 2025 zunächst formlose, begutachtungsfähige Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form über das Internetportal (https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=GSW&b=ISLAMISMUS) vorzulegen.
Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung abgeleitet werden. An das Fristende zur Einreichung der Projektskizze zum 30. Juni 2025 schließt sich ein unabhängiges Begutachtungsverfahren an. Im weiteren Verfahrensverlauf werden die Interessenten bei positiv bewerteten Skizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem DLR Projektträger Kontakt aufzunehmen.
Projektskizzen dürfen einen Umfang von zwölf DIN-A4-Seiten (inklusive Deckblatt, Literaturangaben, Finanz- und Arbeitsplan) nicht überschreiten (Arial, Schriftgröße mindestens 11 Pkt., 1,5-zeilig). Sie müssen ein fachlich beurteilbares Konzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten.
Für die geplanten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten müssen eine überzeugende wissenschaftliche Begründung sowie ein Verwertungskonzept vorgelegt werden. Willensbekundungen etwaiger Praxispartner müssen als Anhang hinzugefügt werden. Weiterhin können gegebenenfalls Unterstützungsschreiben beigefügt werden.
Die Projektskizze soll folgende Gliederung enthalten:
- Deckblatt mit Thema des beabsichtigten (Verbund-)Projekts, mit Nennung des gewählten Themenfelds (I oder II) beziehungsweise der wissenschaftlichen Begleitmaßnahme, grob abgeschätzten Gesamtausgaben/Gesamtkosten (gegebenenfalls inklusive Projektpauschale), Projektlaufzeit, Anzahl und Einrichtungstyp der Partner sowie Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail usw. des Skizzeneinreichers,
- halbseitige Zusammenfassung,
- Ideendarstellung und Vorhabenziel,
- Angaben zum Stand der Wissenschaft (wie Vorarbeiten, vorhandene Erkenntnisse, Datenbasis, Kontext zu vorangegangenen und/oder laufenden Forschungen/Entwicklungen/Untersuchungen),
- Skizzierung des angedachten Projektdesigns, der vorgesehenen Forschungsmethoden und der geplanten Kooperationen,
- Möglichkeiten zur breiten Nutzung und Verwertung der Ergebnisse in Gesellschaft, Politik, Verwaltung, Sicherheitsbehörden, Medien, Wirtschaft, Wissenschaft, Fach-/Hochschulausbildung sowie durch Fachverbände, Intermediäre und Zivilgesellschaft,
- geschätzte Ausgaben/Kosten (einschließlich Beteiligung Dritter und voraussichtlicher Zuwendungsbedarf), jedoch noch keine detaillierteren Finanzierungspläne und Vorkalkulationen, diese bleiben der zweiten Verfahrensstufe vorbehalten. Hochschulen, die die Projektpauschale in Anspruch nehmen möchten, müssen diese im Finanzplan berücksichtigen.
- Konzept für die geplante Wissenschaftskommunikation und den Wissenstransfer.
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Einbeziehung externer Gutachterinnen und Gutachter nach den folgenden Kriterien bewertet:
- wissenschaftliche Qualität des Projektes und Originalität der Forschungsidee,
- Relevanz der Forschungsfrage,
- Angemessenheit der Forschungsmethode,
- plausible Arbeitsteilung zwischen den Projektpartnern,
- Stringenz des Projekt- und Forschungsdesigns, bei Verbünden des Kooperationskonzepts,
- Verwertungsperspektiven, überzeugende Beiträge zur Wissenschaftskommunikation und zum Wissenstransfer,
- Sichtbarkeit sowie Anschlussfähigkeit auf nationaler und/oder internationaler, insbesondere europäischer, Ebene,
- Angemessenheit des Finanzrahmens.
Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und evtl. weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasserinnen und Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ erforderlich (https://foerderportal.bund.de/easyonline/). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.
Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Anträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Mit den förmlichen Förderanträgen sind unter anderem folgende, die Projektskizze ergänzende Informationen vorzulegen:
- detaillierter Finanzplan des Vorhabens,
- ausführlicher Verwertungsplan,
- Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung,
- detaillierter Arbeitsplan, inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung.
Eventuelle Auflagen aus der ersten Verfahrensstufe sind dabei zu berücksichtigen. Genaue Anforderungen an die förmlichen Förderanträge werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt.
Die eingegangenen Anträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
- Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel,
- Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel,
- Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan,
- Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme,
- Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens.
Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung durch das BMBF über eine Förderung entschieden.
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.
8 Geltungsdauer
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2032 gültig.
Bonn, den 21. Februar 2025
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Ulrich Scharlack
1 - https://www.radis-forschung.de/
2 - https://projekttraeger.dlr.de/de
3 - Wissensnetzwerk Rassismusforschung https://www.winra.org/
4 - Wissensnetzwerk Rechtsextremismusforschung https://wi-rex.de/
5 - Mitteilung der EU-Kommission (2022/C 414/01) vom 28. Oktober 2022 (ABl. C 414 vom 28.10.2022, S. 1).
6 - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare, Bereich BMBF, Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.
7 - Siehe hierzu auch die Handreichung (FAQ) des BMBF zur Wissenschaftskommunikation.