Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Dieser Förderaufruf erfolgt unter der Bekanntmachung im Rahmen der Projektförderung im BMBF-Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung (WiHo)“ vom 20.10.2023.
Übersicht der zu fördernden Themenfelder im Modul C
Der Förderaufruf adressiert drei Themenfelder des Modul C der Rahmenbekanntmachung.
- Themenfeld 1: Kartierung der Beratungsangebote an Hochschulen und bei Studierendenwerken mit Fokus auf der psychischen Gesundheit von Studierenden.
- Themenfeld 2: Erfolgsbedingungen und Wirksamkeit studentischer Partizipation im Hochschulsystem.
- Themenfeld 3: Forschungsfeldanalyse zum Bund-Länder-Programm Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken.
Themenfeld 1: Kartierung der Beratungsangebote an Hochschulen und bei Studierendenwerken mit Fokus auf der psychischen Gesundheit von Studierenden
Die psychische Gesundheit Studierender steht nicht zuletzt seit der Corona-Pandemie verstärkt im (hochschul-)politischen Fokus. Neben den Ursachen und dem Ausmaß der psychischen Belastungen Studierender wird auch das psychosoziale Beratungsangebot in der Hochschullandschaft diskutiert – häufig unter der Annahme, dass es seitens der Studierenden eine hohe Beratungsnachfrage gebe, die das Angebot bei weitem übersteige.
Ergänzend zu den Angeboten im Gesundheitssystem gibt es in der Hochschullandschaft eine Vielzahl an Beratungs- und Unterstützungsangeboten und auch Online-Angebote. Angesichts des vielfältigen, aber unübersichtlichen Beratungsangebots und der unzureichenden Datenlage hinsichtlich der Qualität und Nutzung der Angebote erscheint ein Mapping der Beratungslandschaft sinnvoll.
Förderziel ist, einen systematischen Überblick über die vielfältige Beratungslandschaft an deutschen Hochschulen und bei den Studierendenwerken zu erarbeiten. Gegenstand sollen psychosoziale Beratungsmaßnahmen sein, welche die psychische Gesundheit von Studierenden adressieren. Zu berücksichtigen sind Hochschulen in staatlicher, privater und kirchlicher Trägerschaft. Eine systematische Darstellung soll bestehende Angebote in der Hochschullandschaft nach unterschiedlichen Merkmalen erfassen: z. B. Art der Angebote, Art der Beratung (Individual- und Gruppenangebote, digitale Angebote), Anbieter (z.B. Studierendenwerke, Hochschule, studentisch organisierte Beratung), organisationale Verankerung in der Hochschule, finanzielle und personelle Ausstattung, Qualifizierung der Mitarbeitenden, Zugang und Erreichbarkeit (z.B. Online- und Präsenzangebote, Terminvergabe, Mehrsprachigkeit, Barrierefreiheit für Studierende mit Behinderung), spezialisierte Beratungsstellen (z. B. Beratung für Studierende mit Behinderung, für internationale Studierende, für Studierende mit Kindern, LGBTQ+-Beratung).
Wünschenswert ist, dass folgende Themen und Fragestellungen Teil der Kartierung sind:
- Regelungen und Gesetze: z. B. Verankerung der Beratung in Landeshochschulgesetzen, Satzungen der Hochschulen, Studierendenwerke
- Zielgruppen: z. B. Darstellung der Zielgruppen und Zielgruppenansprache, Auslastung des Beratungsangebots
- Qualitätssicherung und Nachhaltigkeit: z. B. interne und externe Evaluation der Beratungsangebote, Maßnahmen der Qualitätssicherung, Rückmeldungen und Evaluation durch Studierende, Integration in übergeordnete Unterstützungsstrukturen, Laufzeit der Maßnahmen
- Sichtbarkeit und Kommunikation: z.B. Bekanntheit der Angebote, Verfügbarkeit von Informationen auf Websites, über Social-Media-Kanäle; Informationsangebot in der Studieneingangsphase
- Vernetzung der Beratungsangebote: z.B. Kooperation mit anderen Beratungsangeboten inner- und außerhalb der Hochschule, Kooperationen mit Hochschulambulanzen, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Therapeutinnen und Therapeuten, Kooperation mit dem Hochschulsport, Vernetzung mit anderen Hochschulen
Auf Grundlage der Kartierung sollen im Rahmen der geförderten Projekte Herausforderungen identifiziert und praxisorientierte Handlungsempfehlungen für hochschulische, hochschulpolitische Akteure und weitere Entscheidungsträger adressatengerecht entwickelt und aufbereitet werden. Diese könnten folgende Fragestellungen identifizieren:
- In welchen Bereichen gibt es eine Unterversorgung (z. B. lange Wartezeiten, keine speziellen Angebote für bestimmte Gruppen, bestimmte Regionen) und wie kann hierauf erfolgreich reagiert werden?
- Welche Konzepte eignen sich aufgrund ihres Formats und ihrer Qualität für einen Transfer in andere Hochschulen oder Studienbereiche (Synergieeffekte, Vernetzung)?
- Welche Merkmale tragen besonders zum Erfolg der Maßnahmen bei?
Nicht förderfähig ist die Kartierung des Beratungsangebots einzelner Hochschulen oder einzelner Bundesländer. Zudem ist keine Kartierung von Beratungsangeboten zu Karriere und Berufseinstieg, Finanzierung oder Rechtsfragen gewünscht. Auch akademische Studienberatung oder Sozialberatung sollten nicht Teil der Kartierung sein. Entsprechende Skizzen werden nicht in eine externe Begutachtung gegeben.
Themenfeld 2: Erfolgsbedingungen und Wirksamkeit studentischer Partizipation im Hochschulsystem
Studentische Partizipation im Hochschul- und Wissenschaftssystem hat nicht nur eine lange Tradition, sondern ist durch unterschiedliche Beteiligungsmöglichkeiten auch vielfältig ausgestaltet (z.B. studentische Selbstverwaltung, Mitwirkung in Gremien von Hochschulen und Organisationen im Wissenschaftssystem, politische Hochschulgruppen, Interessenvertretungen, u.a.). In den letzten Jahren scheint das Engagement von Studierenden im Hochschulkontext abzunehmen, während gleichzeitig weitere Partizipationsmöglichkeiten geschaffen wurden (z.B. in der Qualitätsentwicklung der Hochschullehre).
Studentische Partizipation kann als wichtiger Faktor für die Weiterentwicklung des Hochschul- und Wissenschaftssystems, die Ausbildung eines demokratischen Bewusstseins bei Studierenden, sowie die langfristige Stärkung von gesellschaftlichen Engagement betrachtet werden. Es existieren jedoch große Forschungslücken mit Blick auf die Motivation, Gelingensbedingungen und Wirksamkeit studentischer Beteiligung im Hochschul- und Wissenschaftssystem, die mit diesem Förderaufruf adressiert werden sollen.
Förderziel ist es, mehr Wissen über Erfolgsbedingungen und Effekte studentischer Partizipation im Hochschul- und Wissenschaftssystem zu erlangen, um Möglichkeiten zu deren Verbesserung zu entwickeln und langfristig studentisches Engagement und Beteiligung zu fördern. Im Vordergrund stehen folgende Fragestellungen:
- Was sind förderliche individuelle Eigenschaften, institutionelle und/oder systemische Rahmenbedingungen für verbesserte studentische Partizipation?
- Welche individuellen, institutionellen und/oder systemischen Effekte studentischer Partizipation lassen sich nachweisen?
Forschungsvorhaben sollten darauf ausgerichtet sein, praxisorientierte Verbesserungsvorschläge mit großer Reichweite für eine partizipationsfreundliches Hochschul- und Wissenschaftssystem herzuleiten. Die Durchführung in Kooperation mit Studierenden wird begrüßt.
Nicht gefördert werden Vorhaben, die nur auf einzelne Fachbereiche, einzelne Hochschulen oder einzelne Bundesländer bezogen sind. Entsprechende Anträge werden nicht in eine externe Begutachtung gegeben.
Themenfeld 3: Forschungsfeldanalyse zum Bund-Länder-Programm Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken
Das Bund-Länder-Programm Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken (ZSL) hat zum Ziel, die Qualität von Studium und Lehre flächendeckend zu verbessern, gute Studienbedingungen in der Breite der deutschen Hochschullandschaft zu gewährleisten sowie die Studienkapazitäten in Deutschland bedarfsgerecht zu erhalten, um langfristig ausreichend akademische Fachkräfte für Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft auszubilden. Dafür stellen Bund und Länder den staatlichen Hochschulen in Deutschland unbefristet und in einem nichtwettbewerblichen Förderverfahren jährlich zusätzliche Finanzmittel in Höhe von rd. 4 Milliarden Euro zur Verfügung. Mit der dauerhaften Förderung der Hochschulen soll insbesondere der Anteil des unbefristeten, mit Studium und Lehre befassten Hochschulpersonals erhöht und dabei eine geschlechterparitätische Zusammensetzung des Personals angestrebt werden. Die Länder legen gemäß landesspezifischer Herausforderungen und Bedarfe ihrer Hochschulen zur Erreichung der ZSL-Programmziele eigene Schwerpunkte für den strategischen Einsatz der ZSL-Mittel und die konkreten Umsetzungsmaßnahmen fest (u.a. Verbesserung der Rahmenbedingungen des Studiums und des Studienerfolgs, Vermeidung von Studienabbrüchen, Verbesserung der Durchlässigkeit und der Übergänge im Bildungssystem, Förderung der Internationalisierung, Qualitätssicherung, Schwerpunktsetzungen in bestimmten Fächergruppen, Steigerung der Qualität von Studium und Lehre durch Digitalisierung).
Der Wissenschaftsrat hat im Zuge der Ex-post-Evaluation des Hochschulpakts 2020 – dem Vorgängerprogramm des Zukunftsvertrags – empfohlen, für strukturell vergleichbar angelegte Bund-Länder-Programme eine Begleitforschung zu initiieren, um das Lernen im Programmverlauf durch begleitenden Forschungsmaßnahmen zu ermöglichen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung folgt dieser Empfehlung mit der Veröffentlichung dieses Förderaufrufs.
Projektvorschläge in diesem Modul sollen eine umfassende Analyse der Hochschulforschung in Deutschland vornehmen und ermitteln, welche Forschungsaktivitäten (kürzlich abgeschlossen, derzeit laufend und/oder direkt anschlussfähig) sich mit den anvisierten Zielen und definierten Schwerpunkten des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken auseinandersetzen. Die Analyse des Forschungsfeldes soll sowohl Forschungsaktivitäten auf der Makroebene (Hochschulsystem, Bund-Länder-Ebene) berücksichtigen als auch Forschungsaktivitäten, die sich direkt oder indirekt mit den Wirkmechanismen bzw. der Zielerreichung des Zukunftsvertrags auf der Akteursebene der Hochschulen als Programmumsetzende befassen. Auf Grundlage der Analyse sollen Forschungslücken und -desiderate herausgearbeitet werden. Vorschläge für künftig zu untersuchende Forschungsfragen sollen formuliert sowie geeignete Forschungsmaßnahmen skizziert werden. Die Projektergebnisse sollen die Basis für die Konzeption einer programmbegleitenden Beforschung des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken bilden.
Projektvorschläge müssen so konzipiert werden, dass das Vorhaben innerhalb einer Laufzeit von maximal 12 Monaten umgesetzt und abgeschlossen werden kann.
Informationen zur Förderung
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Einzel- und Verbundprojekte gefördert. Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, weitere zum Sektor der staatlichen Hochschulen gehörende Institutionen und Trägereinrichtungen. Eine zusätzliche Beteiligung von assoziierten Partnern (das heißt ohne Förderung) im Verbund ist grundsätzlich möglich.
Verfahren
In der ersten Stufe des Verfahrens sind Projektskizzen bis zum 30. Mai 2025 in elektronischer Form über easy-Online an den Projektträger einzureichen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=WIHO&b=WIHO-RBM3-SKIZZE&t=SKI
Bei technischen Problemen finden Sie eine händische Anleitung für easyonline in den FAQ 3. Förderaufruf.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten und ausgewählten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag einzureichen.
Weitere Bestimmungen zum Verfahren sowie zu den Inhalten der Projektskizze und Förderanträge sind in der Bekanntmachung im Rahmen der Projektförderung im BMBF-Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung (WiHo)“ vom 20. Oktober 2023 unter Nummer 7 aufgeführt.
Ansprechpartner
Angaben zur Informationsveranstaltung und weitere Informationen zur Rahmenbekanntmachung und Förderaufrufen werden im Webportal des Förderschwerpunkts Wissenschafts- und Hochschulforschung unter www.wihoforschung.de veröffentlicht.
Für allgemeine Fragen zur Fördermaßnahme und zur Skizzeneinreichung wenden Sie sich bitte an die Infohotline (Montag bis Freitag zwischen 11 und 15 Uhr) unter +49 30 3100 78-5508 oder schreiben eine E-Mail an E-Mail: wihoforschung@vdivde-it.de .
Hinweis
Dies ist ein formloser Förderaufruf auf Grundlage der Bekanntmachung im Rahmen der Projektförderung im BMBF-Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung (WiHo)“ vom 20. Oktober 2023. Die Bestimmungen dieser Bekanntmachung finden auf eingereichte Skizzen und Anträge Anwendung.