Änderungsbekanntmachung 03.04.2025

Änderung der Bekanntmachung

Bekanntmachung der Änderung der Richtlinie zur Förderung der Mikroelektronik-Forschung von Verbundpartnern im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens Chips, Bundesanzeiger vom 03.04.2025

Vom 26. März 2025

Die Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung der Mikroelektronik-Forschung von Verbundpartnern im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens Chips vom 7. März 2024 (BAnz AT 19.03.2024 B6) wird geändert:
 

1. Die Nummer 2 (Gegenstand der Förderung) wird wie folgt ergänzt:


Das BMBF strebt größtmögliche Synergien zwischen den Fördermaßnahmen im IPCEI (engl. Important Project of Common European Interest) Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien und im GU CHIPS an. Daher priorisiert das BMBF im themenoffenen Innovation Action Call diejenigen Vorschläge und Unternehmen, welche über die bereits im IPCEI geförderten Forschungs- und Entwicklungsthemen hinausgehen.


2. Die Nummer 5 (Art und Umfang, Höhe der Zuwendung) wird wie folgt geändert:


Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kann die Eigenbeteiligung auf wenigstens 20 % abgesenkt werden.


3. Die Nummer 7 (Verfahren) wird wie folgt geändert:


Fragen zu den europäischen Förderregularien im Rahmen des GU Chips können gerichtet werden an:


Nationale Kontaktstelle Digitale und Industrielle Technologien
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Projektträger
Dr. Alrun Hauke
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: +49 228/3821 2505
E-Mail: E-Mail: alrun.hauke@dlr.de


Die Änderungen der Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.


Bonn, den 26. März 2025

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag


Dr. Stefan Mengel