Änderungsbekanntmachung 02.04.2025

Änderung der Bekanntmachung

Dritte Änderung der Richtlinie zur Stärkung des Transfererfolgs in den Lebenswissenschaften „GO-Bio initial“, Bundesanzeiger vom 02.04.2025

Vom 25. März 2025

Die Richtlinie zur Stärkung des Transfererfolgs in den Lebenswissenschaften „GO-Bio initial“ vom 30. Oktober 2019 (BAnz AT 26.11.2019 B3), die durch die Bekanntmachung vom 9. Februar 2021 (BAnz AT 02.03.2021 B9) und die Bekanntmachung vom 3. Januar 2024 (BAnz AT 07.02.2024 B14) geändert worden ist, wird geändert.

1. Nummer 1.2 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:

„Diese Förderrichtlinie gilt in Verbindung mit dem Rahmenprogramm Gesundheitsforschung, siehe https://gf-bmbf.de/ und die dort verknüpften Dokumente.“

2. Nummer 7.1 wird wie folgt neu gefasst:

„Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

Projektträger Jülich (PtJ)
Nachhaltige Entwicklung und Innovation
Hochschulen, Innovationsstrukturen, Gesundheit – Strategie, Kommunikation und Internationales (HIG1)
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
 
Internet: https://ptj.de

Ansprechpersonen für beide Module sind:

Dr. Ute Fink
Dr. Jan Strey

Telefon:

0 30/2 01 99-5 43
0 30/2 01 99-4 68

E-Mail: E-Mail: ptj-go-bio-initial@fz-juelich.de

Internet: https://go-bio.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Beim Projektträger sind weitere Informationen erhältlich. Vordrucke für Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_ formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Förderinteressierten wird empfohlen, frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Projektträger aufzunehmen.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline).“

3. Nummer 7.2.3 wird wie folgt neu gefasst:

„Nach Projektbeginn der Sondierungsphase, der jeweils zum 1. Oktober des Einreichungsjahres angestrebt wird, können förmliche Förderanträge für eine sich anschließende Machbarkeitsphase in deutscher Sprache jeweils
bis zum 15. Mai des Folgejahres eingereicht werden.

Für Sondierungsprojekte, die ab dem Jahr 2025 für eine Förderung ausgewählt werden, können förmliche Förderanträge für eine sich anschließende Machbarkeitsphase in deutscher Sprache jeweils bis zum 30. April des Folgejahres eingereicht werden.

In den Anträgen sollen die notwendigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten bis zum Proof of Principle dargelegt werden. Ein direkter Einstieg in die Machbarkeitsphase ist nicht möglich.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Anträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Letztmalig können Anträge für Machbarkeitsprojekte zum 30. April 2027 eingereicht werden.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ erforderlich ( https://foerderportal.bund.de/easyonline). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.

Zusätzlich zu den Angaben, die über easy-Online (Eingabemaske) abgefragt werden, sind folgende Dokumente in deutscher oder englischer Sprache als Anlage elektronisch hinzuzufügen (im PDF-Format):

  • Vorhabenbeschreibung: Umfang maximal 15 Seiten DIN A4, Schriftart Arial, Schriftgrad 11 Punkt, Zeilenabstand einfach, Ränder 2 cm, Seitennummerierung, Gliederung gemäß BMBF-Richtlinien für Zuwendungsempfänger auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis; auf die in der Sondierungsphase erzielten Erkenntnisse zur Verwertungsidee ist ausführlich einzugehen.
  • Balkenplan zum zeitlichen Verlauf des Vorhabens (inklusive Meilensteine)

Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Kriterien für die Bewertung der Projektanträge sind neben der Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen vor allem:

  • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Förderung,
  • Innovationshöhe,
  • Realisierbarkeit des Arbeitsplans,
  • Plausibilität der aufgezeigten Verwertungsperspektive,
  • Kompetenzen des Teams und der Partner.

Die Auswahl der zur Förderung empfohlenen Projekte findet im Rahmen einer Veranstaltung statt, die nach circa neun Monaten Laufzeit der zugrunde liegenden Sondierungsprojekte stattfinden wird und bei der die Projektteams im Wettbewerb gegeneinander antreten. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist somit für Antragsteller der Machbarkeitsphase verpflichtend. Die bereitgestellten Unterlagen werden von einer Jury und gegebenenfalls zusätzlich von externen Fachgutachtern beurteilt. Im Rahmen einer Präsentation sind der Jury der aktuelle Stand der Sondierungsprojekte und die Inhalte der angestrebten Machbarkeitsphase vorzustellen.
Bei Verbundprojekten wird das Projekt vom Koordinator vorgestellt.

Auf Basis der schriftlichen Antragsunterlagen und der Präsentation spricht die Jury eine Förderempfehlung aus. Das Ergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.“

Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 25. März 2025

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Ralf Mytzek-Zühlke