27.02.2025

Bekanntmachung

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema Internationale Orte der Innovation: Herausforderungen internationaler Wertschöpfung identifizieren, Lösungen kollaborativ entwickeln, technologische Souveränität stärken (OdIn), Bundesanzeiger vom 27.02.2025

Vom 4. Februar 2025

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Das Fachprogramm „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“ ( www.zukunft-der-wertschoepfung.de) betrachtet Forschungsfragen zur Wertschöpfung der Zukunft. Der Begriff der Wertschöpfung bezeichnet das koordinierte Zusammenspiel von Kompetenzen, Schlüsseltechnologien und sozialen Prozessen, aus dem Produkte und Dienstleistungen hervorgehen – die Basis von Wohlstand. Technologische Souveränität ist die Voraussetzung dafür, die Wertschöpfungsprozesse abzusichern. Für die Wettbewerbsposition ist es zudem entscheidend, neue Entwicklungen, Bedarfe und Veränderungen zu antizipieren. Daran knüpft diese Bekanntmachung an.

1.1 Förderziel

Die vorliegende Bekanntmachung verfolgt vier miteinander verbundene Ziele, um Zukunftsperspektiven der inter­nationalen Wertschöpfung zu entwickeln.

  1. Konzeptionell angeleitet zu zukünftigen Formen internationaler Wertschöpfung forschen: Die Bekanntmachung legt den Schwerpunkt auf wissenschaftlich-analytische Fragestellungen zu Zukunftsperspektiven und Herausforderungen internationaler Wertschöpfung. Die Projekte sollen an Konzepte und Technologien der Industrie 4.0 anknüpfen und Wertschöpfung untersuchen, die über Unternehmens- und Landesgrenzen digital organisiert werden wird. Ein solch tiefgreifender Wandel von Wertschöpfung geht ebenso einher mit neuen Formen der Kooperation, Organi­sation und Abstimmung von Arbeit, Produktion und Geschäftsprozessen. Prozesse und Abläufe international zu vernetzen, beschränkt sich dabei nie auf rein technische Fragen. Ideen zu den Zukunftsperspektiven der Industrie 4.0 kombiniert zum Beispiel mit innovativer künstlicher Intelligenz oder neuartigen Geschäftsmodellen bieten Möglichkeiten, um wettbewerbsfähig zu bleiben und gesellschaftliche Herausforderungen ökologisch, wirtschaftlich und sozial nachhaltig anzugehen.
  2. Wissenschaftliche, internationale Kooperationen von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern eta­blieren: Internationale Kooperationen werden weiter an Bedeutung gewinnen. Die Bekanntmachung zielt darauf ab, den Kontakt und die Kooperation in der Forschung über Landesgrenzen hinweg zu stärken und eine Basis für gemeinsame Forschung, Reflexion und Diskurs zu schaffen. Die so entstehenden in Deutschland angesiedelten internationalen Orte der Innovation bilden den Kern der wissenschaftlich-konzeptionell angeleiteten Verbund­projekte.
  3. Wertschöpfung und technologische Souveränität in Deutschland stärken: Innovationen in der Wertschöpfung sind eng mit Fragen der technologischen Souveränität verbunden. Dabei geht es darum, eigene Werte und Ziele zu formulieren und in der Technikanwendung umzusetzen. Sozio-technische Innovationen in internationalen Wertschöpfungsnetzwerken stellen in der Folge auch Forschung und Unternehmen vor neue Herausforderungen: unterschiedliche Normen und Wertvorstellungen, Arbeitsweisen und Ressourcen müssen aufeinander abgestimmt werden. Dazu nimmt Forschung zu international vernetzter Wertschöpfung den grenzüberschreitenden Wertschöpfungsraum in den Blick, in dem Schlüsseltechnologien entwickelt, eingesetzt und miteinander verbunden werden – die Basis für neue sozio-technische Innovationen und technologische Souveränität.
  4. Den Wertschöpfungsraum durch interdisziplinäre Forschung erfassen und innovieren: Der internationale Dialog soll sich auf ganzheitliche Lösungsansätze für Fragen der internationalen Wertschöpfung und der technologischen Souveränität aus der Sicht verschiedener Forschungsfelder beziehen. Die internationalen Orte der Innovation bieten die optimalen Voraussetzungen für diesen Dialog.

1.2 Zuwendungszweck

Der Zuwendungszweck dieser Förderrichtlinie besteht darin, gemeinsam konzeptionelle Fragestellungen der inter­nationalen Wertschöpfung zu lösen, neue Wege zur Innovationsfähigkeit zu erschließen und Herausforderungen der technologischen Souveränität zu reflektieren.

Die Bekanntmachung richtet sich ausdrücklich an promovierte Forschende der Informatik, Ingenieurwissenschaften, Rechtswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie weiterer Disziplinen, die ihren wissenschaft­lichen Beitrag zum Thema überzeugend darstellen.

Um die verschiedenen Problemstellungen zu analysieren, werden internationale Orte der Innovation geschaffen: Orte, an denen internationale, interdisziplinäre Teams zu Fragen der internationalen Wertschöpfung gemeinsam forschen, neue, kreative Methoden erproben und Ergebnisse kooperativ entwickeln. Der komplexe Untersuchungsgegenstand zu Zukunftsfragen der internationalen Wertschöpfung erfordert, zusammen mit internationalen Partnern an wissenschaftlichen Konzepten zu arbeiten. Die interdisziplinären Teams decken mit ihren Kompetenzen verschiedene Bereiche der Wertschöpfung ab. Postdoktorandinnen und -doktoranden können so ihre internationalen Netzwerke ausbauen und sich international positionieren.

Damit leistet die Bekanntmachung einen Beitrag zu Kombinationen der sechs Perspektiven im Programm „Zukunft der Wertschöpfung“ (siehe Kapitel 2). Mit dem zentralen Fokus auf international vernetzte Wertschöpfung und technologische Souveränität zahlt die Förderrichtlinie ein auf das Ziel der internationalen Zusammenarbeit des „Rahmenprogramms Forschung und Innovation für technologische Souveränität – FITS2030“ sowie auf dessen Aspekt der industriellen Schlüsseltechnologien.

Von den Verbundprojekten wird erwartet, dass sie zu folgenden Punkten beitragen:

1) Wissenschaftlich-explorative Analyse von Fragestellungen der internationalen Wertschöpfung aus Sicht von mindestens einer naturwissenschaftlich-technischen und einer nichttechnischen Disziplin:

  • Informatik
  • Ingenieurwissenschaften
  • Rechtswissenschaften
  • Sozialwissenschaften
  • Wirtschaftswissenschaften
  • Weitere Disziplinen, die ihren wissenschaftlichen Beitrag überzeugend darstellen

2) Wissenschaftlicher Diskurs, Wissenschaftskommunikation und Wissenstransfer: Die gemeinsame organisationsübergreifende Forschung an einem internationalen Ort der Innovation fördert das gegenseitige Lernen, das Experimentieren mit neuen Methoden sowie die Anbahnung und Verstetigung der internationalen Kooperation und den Austausch mit externen Akteuren. Der internationale Ort der Innovation kann neu geschaffen oder im Kontext anderer Innovationsorte (Kompetenzzentren, Spitzencluster oder ähnliches) entwickelt werden.

3) Beitrag und Reflexion zum Thema technologische Souveränität aus Perspektive des Projekts als eigenständiges Arbeitspaket.

4) Arbeiten mit neuen kreativen Methoden in Forschung, Diskurs, Zusammenarbeit und (Wissenschafts-)Kommuni­kation.

5) Unterstützung der Nachwuchsförderung: Bei der Projektleitung muss eine Promotion oder Promotionsäquivalenz (PhD) zu Projektbeginn vorliegen. Die Projektleitung durch Postdocs (bis zu vier Jahre nach der Promotion) ist erwünscht, aber keine Voraussetzung.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR1 und der Schweiz genutzt werden.

Im Ergebnis wird Wissenschaft besser in die Lage versetzt werden, zukünftige, international relevante Fragestellungen der digital vernetzten Wertschöpfung mit unterschiedlichen disziplinären Herangehensweisen kooperativ und inter­national zu beleuchten.

1.3 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Das BMBF fördert im Rahmen dieser Bekanntmachung wissenschaftliche Projekte unterschiedlicher Disziplinen als Verbundvorhaben in Form internationaler Teams. Die Verbundprojekte sollen aus 2 bis 3 in Deutschland ansässigen wissenschaftlichen Einrichtungen (Institute, Lehrstühle etc.) in Kooperation mit einer im Ausland ansässigen Person aufgebaut werden. Eine der deutschen Einrichtungen fungiert als Gastgeberin für die/den ausländische/n Forschende/n. Das internationale Team soll über die Laufzeit des Projekts den internationalen Ort der Innovation gemeinsam thematisch, methodisch und konzeptionell entwickeln und dort forschen (inklusive Gastaufenthalt). Es wird erwartet, dass in den Teams jeweils eine naturwissenschaftlich-technische und eine nichttechnische Disziplin vertreten sind.

Ebenso gilt es, den Dialog mit Akteuren der untersuchten Wertschöpfungssysteme (Unternehmen, Sozialpartner, Intermediäre, gesellschaftliche Gruppen) aufzubauen.

Das Programm Zukunft der Wertschöpfung bildet den thematischen Rahmen der Forschung. Die sechs Perspektiven des Programms unterstützen, um die verschiedenen Aspekte der Wertschöpfung vollständig zu erfassen und zu betrachten:

  1. Ressourcen
  2. Soziotechnische und methodische Innovationen
  3. Vernetzung und Kollaboration
  4. Dynamiken von Wertschöpfungssystemen
  5. Menschen in der Wertschöpfung
  6. Geschäftsmodelle und Nutzerversprechen

Die thematische Verortung des Projekts soll so gewählt werden, dass mindestens zwei der sechs Perspektiven des Programms Zukunft der Wertschöpfung adressiert werden.

In den Projektanträgen muss eine Fragestellung der internationalen Wertschöpfung formuliert werden, die mit einer internationalen Perspektive erforscht werden muss und für die eine internationale Kooperation unabkömmlich ist.

Die Projekte sind auf eine Dauer von zwei Jahren angelegt, davon müssen mindestens zwölf Monate den Gastaufenthalt der nicht aus Deutschland stammenden Person beinhalten.

Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig:

  • Mittel für vorhabenbedingt erforderliches Personal; PostDoc-Stelle (Koordination) und wissenschaftliche Mitarbeiter
  • Reisen und Aufenthalte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Expertinnen und Experten von deutscher sowie ausländischer Seite
  • Reisemittel für die Teilnahme an nationalen und internationalen Veranstaltungen
  • Ausgaben für Veranstaltungsorganisation wie Workshops oder andere Austauschformate
  • Publikation(en)
  • Vorhabenbezogene Sachmittel (Verbrauchsmaterial, Software, Geschäftsbedarf, Geräte, Literatur, Raummieten, Transportkosten von Material etc.), Mittel für Aufträge an Dritte

Nicht gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die keine innovativen und interdisziplinären Ansätze erkennen lassen, lediglich national bestrebte Fragestellungen, reine Vergleichsstudien (zum Beispiel Benchmarks) sowie ausschließlich literaturbasierte Studien.

3 Zuwendungsempfänger

Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern aus der Wissenschaft zur gemeinsamen Bearbeitung von Forschungsvorhaben (Verbundprojekte), die den Stand der Technik und Forschung deutlich übertreffen.

Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Transfer der Ergebnisse ist die Beteiligung von Unternehmen beispielsweise als Mitglied einer Advisory Group möglich.

Einrichtungen, die wirtschaftlich tätig sind, sind nicht antragsberechtigt. Übt ein und dieselbe Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten aus, ist sie antragsberechtigt, wenn die nichtwirtschaftlichen und die wirtschaftlichen Tätigkeiten und ihre Kosten/Ausgaben, Finanzierung und Erlöse klar voneinander getrennt werden können, sodass keine Gefahr der Quersubventionierung der wirtschaftlichen Tätigkeit besteht.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen, wenn sie im Förderantrag den Bezug zwischen dem beantragten Projekt und grundfinanzierten Aktivitäten explizit darstellen beziehungsweise beides klar voneinander abgrenzen.

Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.2

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist die Etablierung eines Ortes, an dem gemeinsam geforscht wird. Sofern vorhanden, werden die Projekte dazu ermutigt, bestehende Strukturen zu nutzen und entsprechend zu erweitern; der Aufbau von Parallelstrukturen ist zu vermeiden.

Bei der Projektplanung müssen der nationale und internationale Forschungsstand adäquat berücksichtigt sowie nationale und internationale Standards zur Qualitätssicherung der Forschung eingehalten werden.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die aufnehmende Hochschule oder Forschungseinrichtung die zur Durchführung des Projekts erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung stellt und die Leitung des Forschungsteams in allen projektbezogenen Belangen unterstützt. Eine entsprechende Erklärung der aufnehmenden Einrichtung ist der Bewerbung beizulegen (siehe Nummer 7.2).

Voraussetzung für die Förderung ist eine Vollzeitstelle für eine promovierte Person als Projektleitung, um den Aufbau von Fachkompetenz zu ermöglichen. Sollte die Person in Teilzeit arbeiten, ist sicherzustellen, dass es dem Förderziel nicht entgegensteht.

Wo relevant, ist das Industrieinteresse am Forschungsvorhaben durch eine schriftliche Absichtserklärung des/der beteiligten Unternehmen/s hinsichtlich der geplanten Kooperation beziehungsweise Beteiligung zum Ausdruck zu bringen (siehe Nummer 7.2).

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Alle Zuwendungsempfänger, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vergleiche BMBF-Vordruck Nr. 0110).3

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderung wird je nach projektspezifischem Bedarf für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren gewährt. Die Fördersumme (Zuwendung) pro Vorhaben ist auf maximal 500t Euro begrenzt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.4

Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF.

CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen können nach Maßgabe der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZAV)“ beziehungsweise der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ als zuwendungsfähige Ausgaben beziehungsweise Kosten anerkannt werden.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF).

Es gilt das Besserstellungsverbot (vergleiche Nummer 2.2.1 NABF/Nummer 2.2.9 NKBF 2017) für Einrichtungen, die ihre Gesamtausgaben überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand bestreiten. Der Antragsteller bestätigt die Einhaltung durch Selbsterklärung zur Geltung des Besserstellungsverbots im Rahmen der Antragstellung.

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

Zuwendungsempfänger sind angehalten, geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation im Zusammenhang mit ihrem Forschungsprozess und den Forschungsergebnissen einzuplanen und darzulegen. Im Rahmen der Wissenschaftskommunikation sind auch kurze Videos vorzusehen.

Bei Verbundvorhaben sollen die Verbundpartner eine gemeinsame Strategie zur Wissenschaftskommunikation entwickeln.

Mit dem Antrag auf Zuwendung ist das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans zu bestätigen, der den Lebenszyklus der im Projekt erhobenen Daten beschreibt.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

Projektträger Karlsruhe
Produktion, Dienstleistung und Arbeit (PTKA-PDA)
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen

Ansprechpartner:

Frau Patricia Wolny
Telefon: +49 721/608-24873
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben

Frau Dorothee Weisser
Telefon: +49 721/608-26150
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben

Beratungszeiten sind montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr.

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_ index.php?auswahl=easy_formulare abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzu­reichen.

7.2 Zweistufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe ist dem beauftragten Projektträger eine zwischen den Partnern abgestimmte Projektskizze in deutscher Sprache über das Internetportal „easy-Online“ unter https://foerderportal.bund.de/easyonline ausschließlich in elektronischer Form (nicht in Papierform) einzureichen.

Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Einreichungsstichtage sind: 15. Juli 2025, 15. Januar 2026, 15. Juli 2026, 15. Januar 2027, 15. Juli 2027. Eingereichte Skizzen werden grundsätzlich dem nächstfolgenden Stichtag zugeordnet.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Nach dem Akzeptieren der Nutzungsbedingungen wählen Sie im Formularassistenten den zur Erstellung der Skizzen für die Fördermaßnahme bereitgestellten Formularsatz aus. Folgen Sie dazu der Menüauswahl:

Ministerium: BMBF beziehungsweise Bundesministerium für Bildung und Forschung

Fördermaßnahme: ZdW – Internationale Orte der Innovation: Herausforderungen internationaler Wertschöpfung identifizieren, Lösungen kollaborativ entwickeln, technologische Souveränität stärken (OdIn)

Dort laden Sie die Projektskizze als PDF-Datei hoch.

Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger PTKA Kontakt aufzunehmen.

Die Projektskizze soll maximal zehn DIN-A4-Seiten (1,5-facher Zeilenabstand, Schriftform Arial, Größe mindestens 11 pt, ohne Deckblatt, Verzeichnisse und Anhänge) umfassen und mit folgender Gliederung vorgelegt werden:

  • Beschreibung der Ausgangssituation: Thema, Motivation, internationaler Forschungsbedarf
  • Verbindung des Forschungsthemas zu Fragen der technologischen Souveränität
  • Zielsetzung und Neuheit des Vorhabens
  • Vorstellung des Teams: wissenschaftliche (Gast-)Einrichtung inkl. Eignung der vorgesehenen Projektleitung sowie Vorstellung der beteiligten Partner (In- und Ausland)
  • Konzept zu Aufbau und Etablierung „internationaler Ort der Innovation“
  • Darstellung und Einbindung innovativer Methoden in Forschung, Diskurs und Wissenschaftskommunikation
  • Darstellung Stand der Forschung sowie eigener Vorarbeiten zum Thema
  • Arbeitsplan: Ausgabenabschätzung, Planung von Arbeits-, Zeit- und Personalaufwand in Personenmonaten, Zeitplan
  • Verwertungsplan: Konzept zur wissenschaftlichen Anschlussfähigkeit, Vorgehen zum interdisziplinären Diskurs zwischen den Projekten und zum wissenschaftlichen Diskurs während und nach der Projektlaufzeit in den einschlägigen internationalen Communities, Verbreitung der Ergebnisse
  • Erklärung der aufnehmenden Einrichtung über die Zurverfügungstellung notwendiger Arbeitsmöglichkeiten für das zu etablierende Forscherteam (siehe Nummer 4)
  • Vorhandene, schriftliche Absichtserklärungen gegebenenfalls beteiligter Unternehmen hinsichtlich der geplanten Kooperation/Beteiligung sind dem Antrag ebenfalls beizulegen (siehe Nummer 4)

Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind.

Die eingegangenen Projektanträge stehen untereinander im Wettbewerb und werden unter den nachfolgenden Kriterien, gegebenenfalls unter Beteiligung externer Expertinnen und Experten, bewertet:

  • Fachlicher Bezug zur Richtlinie
  • Innovationshöhe und Exzellenz im Forschungsansatz, Relevanz und Neuheit des Projektvorschlags mit Blick auf: Konzepte und Methoden, um die Förderziele zu erreichen, den internationalen Ort der Innovation aufzubauen sowie den Beitrag zur Technologischen Souveränität zu gestalten
  • Relevanz und Notwendigkeit, das Thema mit einer internationalen Perspektive zu erforschen
  • Angemessenheit von Projektplanung und Ressourceneinsatz
  • Expertise des Antragstellers und der Forscherinnen beziehungsweise Forscher
  • Qualität und Wirksamkeit des Verwertungsplans

Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrags kann kein Anspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird dem Einreicher/Verbundkoordinator schriftlich mitgeteilt.

Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ erforderlich ( https://foerderportal.bund.de/easyonline).

Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Mit den förmlichen Förderanträgen sind unter anderem folgende, die Projektskizze ergänzende Informationen vorzulegen:

  • detaillierter Finanzplan des Vorhabens,
  • ausführlicher Verwertungsplan,
  • Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung,
  • detaillierter Arbeitsplan inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung und Meilensteinplanung.

Eventuelle Auflagen aus der ersten Stufe sind dabei zu berücksichtigen.

Die eingegangenen Anträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel,
  • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel,
  • Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan,
  • Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans sowie des Konzepts zur Wissenschaftskommunikation, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme,
  • Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens.

Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2027 gültig.

Bonn, den 4. Februar 2025

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Otto F. Bode

1 - EWR = Europäischer Wirtschaftsraum
2 - Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt
3 - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_ index.php?auswahl=easy_formulare, Bereich BMBF, Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.
4 - Siehe hierzu auch die Handreichung (FAQ) des BMBF zur Wissenschaftskommunikation.