Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung
Richtlinie zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit Lateinamerika und der Karibik
Dieser Förderaufruf erfolgt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation (thematische Missionen 1, 2). Er nimmt Bezug auf Modul 3 der Rahmenbekanntmachung des BMBF zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit Lateinamerika und der Karibik vom 19. Dezember 2022. Die Bestimmungen dieser Rahmenbekanntmachung finden unverändert Anwendung. Da es sich um eine multilaterale Fördermaßnahme der EU-LAK-Interessengruppe handelt, sind ergänzend die Kriterien der gemeinsamen Bekanntmachung der Interessengruppe zu berücksichtigen ( https://www.eucelac-platform.eu/joint-actions/calls/5th-eu-lac-joint-call-sti-2025).
Die Regionen Europa (EU) und Lateinamerika-Karibik (LAK) sind durch einen gemeinsamen Forschungsraum eng miteinander verbunden. Dieser wurde von den Staats- und Regierungschefs beider Regionen initiiert und wird seit 2015 durch verschiedene bi-regionale Initiativen ausgestaltet und umgesetzt. Die EU-LAK Interessengruppe, ein Netzwerk bestehend aus 29 Förderorganisationen aus beiden Regionen, unterstützt diesen Prozess aktiv durch Förderung der bi-regionalen Zusammenarbeit in Wissenschaft, Technologie und Innovation. Das BMBF ist eines der Gründungsmitglieder der Interessengruppe und beteiligt sich regelmäßig an den Fördermaßnahmen. Dadurch wird die strategische Zusammenarbeit des BMBF mit LAK gestärkt und ausgebaut.
Ziel des Förderaufrufs ist, durch bi-regionale, multilaterale Forschungsaktivitäten Lösungen für globale Herausforderungen in den Themenbereichen Biodiversität, Energie, Gesundheit und Open Science1 zu generieren und einen Beitrag zur Erschließung des enormen forschungs- und innovationspolitischen Potenzials des EU-LAK Forschungsraums zu leisten. Der aus der Kooperation resultierende gegenseitige Erkenntnisgewinn und Ergebnisaustausch soll die Wissensbereitstellung in den beteiligten Ländern optimieren, um gemeinsam Lösungen für globale Herausforderungen zu ermöglichen.
Bezüglich der weiteren Ziele wird verwiesen auf
- den englischen Bekanntmachungstext der EU-LAK-Interessengruppe, vom 24.02.2025 https://www.eucelac-platform.eu/joint-actions/calls/5th-eu-lac-joint-call-sti-2025 sowie
- die Rahmenbekanntmachung des BMBF zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit Lateinamerika und der Karibik (https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2022/12/2022-12-19-Bekanntmachung-Lateinamerika.html),
- die Änderungsbekanntmachung der Rahmenbekanntmachung vom 7. Dezember 2023 (https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/12/2023-12-07-%C3%84nderungsbekanntmachung-Lateinamerika.html ) und
- die 2. Änderungsbekanntmachung der Rahmenbekanntmachung vom 16. August 2024 (https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/08/2024-08-16-%C3%84nderungsbekanntmachung-Lateinamerika.html).
An der Fördermaßnahme beteiligen sich die nachfolgend aufgeführten 13 Förderorganisationen aus 11 Ländern der EU-LAK-Interessengruppe. Die am gemeinsamen Forschungsprojekt beteiligten Partner werden im Falle einer positiven Förderentscheidung von ihren jeweiligen nationalen Förderorganisationen unter Berücksichtigung jeweils geltender nationaler Förderrichtlinien finanziert. Bitte beachten Sie dazu den englischsprachigen Förderaufruftext (s. Annex 3) mit den Ausführungen über die finanzielle Beteiligung und „in-kind-contribution“ einiger Länder.
EU-Mitgliedsstaaten und assoziierte Staaten:
- Deutschland: Bundesministerium für Bildung und Forschung, (BMBF)
- Österreich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF)
- Polen: Nationales Zentrum für Forschung und Entwicklung (NCBR)
- Portugal: Nationale Förderagentur für Wissenschaft, Forschung und Technologie (FCT)
- Spanien: Institut für Gesundheit Carlos III (ISCIII)
- Spanien: Staatliche Agentur für Forschung (AEI)
- Türkei: Forschungsrat für Wissenschaft und Technologie der Türkei (TÜBITAK)
Lateinamerika / Karibik:
- Argentinien: Sekretariat für Innovation, Wissenschaft und Technologie (SICYT)
- Brasilien: Nationaler Rat für wissenschaftliche und technologische Entwicklung (CNPq)
- Brasilien: Nationaler Rat der bundesstaatlichen Förderagenturen (CONFAP)
- Dominikanische Republik: Ministerium für Hochschulbildung, Wissenschaft und Technologie (MESCyT)
- Peru: Nationaler Rat für Wissenschaft, Technologie und Innovation (CONCYTEC)
- Uruguay: Nationale Agentur für Forschung und Innovation (ANII)
Die Rahmenbedingungen dieser multilateralen Fördermaßnahme wurden zwischen den teilnehmenden Förderorganisationen vereinbart. Die Bekanntmachung wird zeitgleich von allen teilnehmenden Förderorganisationen in den jeweiligen Ländern veröffentlicht.
Für die Antragstellung ist es notwendig, neben der englischsprachigen EU-LAK-Bekanntmachung auch die Rahmenbekanntmachung sowie die Änderungsbekanntmachungen zu berücksichtigen.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Projekte in sechs thematischen Schwerpunkten aus den Themenbereichen Biodiversität, Bioökonomie, Energie, Gesundheit und Open Science, an denen sich Hochschulen, Forschungseinrichtungen und forschungsaktive Unternehmen aus beiden Regionen beteiligen können (Modul 3 der Rahmenbekanntmachung).
Nicht alle beteiligten Förderorganisationen fördern alle Themenbereiche. Daher sind nachfolgend unter den thematischen Schwerpunkten die jeweils beteiligten Förderorganisationen aufgeführt:
Globale Herausforderungen
Thema 1: Biodiversität (incl. Landwirtschaft und Ernährungssicherheit)
Teilnehmende Förderorganisationen aus: Brasilien (CNPq und CONFAP), Dominikanische Republik, Peru, Österreich, Deutschland, Polen, Spanien (AEI), Türkei
Bioökonomie
Thema 2: Bioökonomie und Naturbasierte Lösungen
Teilnehmende Förderorganisationen aus: Argentinien, Brasilien (CNPq und CONFAP), Dominikanische Republik, Peru, Uruguay, Österreich, Deutschland, Polen, Portugal, Spanien (AEI), Türkei
Gesundheit
Thema 3.1 Globale Gesundheit
Teilnehmende Förderorganisationen aus: Argentinien, Brasilien (CNPq und CONFAP), Österreich, Deutschland, Polen, Spanien (ISCIII), Türkei
Thema 3.2 Infektionskrankheiten
Teilnehmende Förderorganisationen aus: Brasilien (CNPq und CONFAP), Dominikanische Republik, Peru, Uruguay, Österreich, Deutschland, Polen, Spanien (ISCIII), Türkei
Energie
Thema 4: EU-LAC Kooperation für die Energiewende
Teilnehmende Förderorganisationen aus: Argentinien, Brasilien (CNPq und CONFAP), Peru, Österreich, Deutschland, Polen, Portugal, Spanien (AEI), Türkei
Open Sciences:
Thema 5: Digital Infrastructure and Research Evaluation Systems
Teilnehmende Förderorganisationen aus: Brasilien (CNPq und CONFAP), Dominikanische Republik, Uruguay, Portugal, Türkei.
Für Antragsteller aus Deutschland ist beim Thema Open Science keine Beteiligung möglich.
Die vollständigen Themenbeschreibungen können im englischsprachigen Bekanntmachungstext unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.eucelac-platform.eu/joint-actions/calls/5th-eu-lac-joint-call-sti-2025.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern) in Deutschland verlangt.
Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Gefördert werden ausschließlich transnationale Forschungsvorhaben. Jeder Projektantrag muss von mindestens vier förderfähigen Institutionen aus vier verschiedenen der oben aufgeführten Länder gestellt werden. Dabei müssen jeweils mindestens zwei Länder aus beiden Regionen (EU und LAK) vertreten sein (d.h. Deutschland sowie mindestens ein Partner aus einem weiteren EU-Land sowie Partner aus mindestens zwei Ländern aus LAK). Die Plattform https://europe-lac.b2match.io/page-2521 ist ein Tool zur Suche von Partnern aus Ländern beider Regionen. Die Beteiligung weiterer Teilnehmer, die für den Erfolg des jeweiligen Forschungsvorhabens maßgeblich sind, aber entweder gemäß den nationalen Richtlinien der oben genannten Förderorganisationen nicht gefördert werden können oder ihren Sitz in weiteren Ländern haben, ist möglich, sofern diese ihre eigene Finanzierung sicherstellen. Dies ist von den jeweiligen Einrichtungen schriftlich in Form eines Letter of Commitment zu belegen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Anzahl der Verbundpartner die Anzahl der weiteren Teilnehmer überschreitet.
Für das gemeinschaftlich beantragte Forschungsvorhaben muss von den Verbundpartnern ein Projektkoordinator benannt werden, der das Projekt nach außen und in der Interaktion mit dem Call-Sekretariat (s. Verfahren) repräsentiert und für interne Managementprozesse verantwortlich ist. Der Projektkoordinator ist auch für das elektronische Einreichen der Projektskizze (1. Verfahrensstufe, s.u.) verantwortlich.
Vorhaben, die im Rahmen dieser Bekanntmachung beantragt werden, sollten das Potenzial für eine langfristige und nachhaltige Kooperation zwischen den teilnehmenden Ländern beider Regionen dokumentieren. Für die Finanzierung langfristiger Kooperationen sind auch Fördermöglichkeiten durch Horizon Europe zu beachten. Die geplanten gemeinsamen Forschungsaktivitäten müssen einen Mehrwert für beide Regionen erzielen. Die multilaterale Zusammenarbeit sowie der daraus folgende Nutzen für die deutschen Projektpartner im Hinblick auf deren wirtschaftliche bzw. wissenschaftliche Ziele sollten deutlich erkennbar sein.
Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, sich an möglichen evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.
Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung mit dem Ziel, u.a. das Projektmanagement, die Verteilung der Rollen im Konsortium und die Rechte am geistigen Eigentum verbindlich zu regeln. Die Vereinbarung ist innerhalb von drei Monaten nach Projektbeginn von allen Partnern zu unterzeichnen und an das Call-Sekretariat zu schicken. Bei Versäumnis der zeitgerechten Einreichung der unterzeichneten Kooperationsvereinbarung können förderrechtliche Konsequenzen geprüft und durchgeführt werden. Ein fristgerechter gemeinsamer Beginn der Projekte der Kooperationspartner soll eingehalten werden. Beteiligen sich zwei deutsche Institutionen an dem Verbund, muss die Laufzeit dieser beiden Verbundpartner zwingend übereinstimmen. Daher sollten mögliche Projektpartner frühzeitig kontaktiert und eine gegenseitige Abstimmung der Kooperationsvereinbarung erfolgen.
Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110).
Höhe und Dauer der Zuwendung
Die Zuwendungen für deutsche Antragsteller werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss und mit maximal 100.000 Euro pro Verbundprojekt für eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten gewährt.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. Die maximale Fördersumme inkl. Projektpauschale beträgt für diese Forschungsvorhaben 120.000 Euro.
Frühster Projektbeginn ist Februar 2026, spätester Projektbeginn ist Juni 2026. Die Projekte sollen jedoch bis spätestens Mai 2029 beendet sein.
Förderfähige Ausgaben/Kosten
Gemäß den Vorgaben für das Modul 3 der Rahmenbekanntmachung können Mittel für
- Reisen und Aufenthalte für deutsche Projektteilnehmende - auch in Zusammenhang mit einer Teilnahme an internationalen Veranstaltungen, die in direktem Bezug zum Projekt stehen,
- Workshops in Deutschland,
- vorhabenbezogene Sachmittel und Mittel für Geräte sowie Mittel für Aufträge an Dritte,
- Wissenschaftskommunikation und
- Personalkosten:
- Vorhabenbezogene Ausgaben/Kosten für studentisches und/oder wissenschaftliches Personal in Deutschland werden bezuschusst.
- Bei Verbundprojekten mit zwei deutschen Partnern ist nur einer der deutschen Partner berechtigt, Mittel für vorhabenbedingt erforderliches Personal zu beantragen.
gefördert werden.
Ebenso sind die zur Erlangung und Validierung von Patenten und anderen gewerblichen Schutzrechten erforderlichen Ausgaben während der Laufzeit des Vorhabens grundsätzlich zuwendungsfähig.
Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung der teilnehmenden Einrichtungen.
Verfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
Es wird durch ein dafür eingerichtetes Call-Sekretariat (erste Verfahrensstufe) und durch die jeweils zuständigen nationalen Förderorganisationen (zweite Verfahrensstufe) abgewickelt und findet unter Einbeziehung externer Gutachter statt.
In der ersten Verfahrensstufe reicht der Projektkoordinator des internationalen Verbundprojektes (siehe besondere Zuwendungsvoraussetzungen) eine gemeinsame Projektskizze in englischer Sprache bis spätestens
22.05.2025 (05.00 Uhr CEST)
in elektronischer Form über das elektronische Skizzentool PT-Outline ( https://ptoutline.eu/app/eu-lac-2025) ein. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.
Aus der Projektskizze muss deutlich werden, dass alle Partner an den Aufgaben und Ergebnissen des Projekts beteiligt sind. In diesem Zusammenhang spielt auch der Schutz geistigen Eigentums (Immaterialgüterschutz) eine wichtige Rolle.
Hinsichtlich der beteiligten Partner wird geraten, vor dem Einreichen der Skizze die jeweiligen nationalen Förderkriterien zu prüfen und sich ggfs. mit der für die Ausschreibung zuständigen nationalen Förderorganisation in Verbindung zu setzen, um Informationen zu berechtigten Antragstellern und förderfähigen Kosten zu erhalten (s. National Funding Regulations Germany). Die jeweiligen nationalen Förderkriterien und Kontaktpersonen sind in den National Funding Regulations auf der Projektwebsite unter: https://www.eucelac-platform.eu/joint-actions/calls/5th-eu-lac-joint-call-sti-2025 zu finden.
Das Call-Sekretariat wird zusammen mit den jeweiligen nationalen Förderorganisationen die eingereichten Projektskizzen auf die Einhaltung der formalen Vorgaben hin prüfen (z. B. Einhaltung der nationalen Regularien, Anzahl der beteiligten Länder, Einschluss aller notwendigen Angaben auf Englisch, Angabe der Projektmittel inkl. Beachtung der maximalen Förderhöhe von 100.000 Euro bzw. 120.000 Euro inkl. Projektpauschale). Skizzen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, werden zurückgewiesen.
Nach der Prüfung der formalen Kriterien entsprechend dem englischen Bekanntmachungstext werden die den Kriterien entsprechenden Projektskizzen unter Beteiligung eines internationalen externen Begutachtungsgremiums evaluiert.
Informationen zur Begutachtung (Kriterien und Bewertungssystem) finden sich im englischen Bekanntmachungstext unter https://www.eucelac-platform.eu/joint-actions/calls/5th-eu-lac-joint-call-sti-2025.
Nach der Evaluierung durch internationale externe Gutachter und der gemeinsamen Auswahlentscheidung durch die entsprechenden Förderorganisationen werden die Antragssteller durch das Call-Sekretariat über die Auswahlentscheidung informiert.
Für die Durchführung der gemeinsamen Fördermaßnahme hat die EU-LAK-Interessengruppe ein Call-Sekretariat etabliert, das mit der Abwicklung der zentralen Einreichung der Projektskizzen (erste Verfahrensstufe) und des Begutachtungsverfahrens betraut ist.
Ansprechpartnerinnen im Call-Sekretariat sind:
Sabina Guaylupo und Laura Bonora
Fundación Española para la Ciencia y la Tecnología (FECYT)
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Partner der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag bei der jeweils zuständigen nationalen Förderorganisation vorzulegen. Deutsche Antragsteller, deren Projektskizzen zur Förderung befürwortet wurden, werden dazu aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag in deutscher Sprache über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ ( https://foerderportal.bund.de/easyonline) einzureichen.
Die nationalen Förderanträge sind in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Für Inhalt der förmlichen sowie Kriterien zur Bewertung der eingegangenen Förderanträge sind insbesondere die Hinweise zu 7.3.2 „Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren“ der Rahmenbekanntmachung zu berücksichtigen.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme auf deutscher Ebene hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
DLR Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
http://internationales-buero.de
Fachliche Ansprechpartnerinnen:
Uta Kiwitt-Lopez
Telefon: +49 228/38 21-2620
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben
und
Dr. Anneken Reise
Telefon: +49 228/38 21-1241
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben
Administrative Ansprechpartnerin:
Wioletta Sloninka
Telefon: +49 228/38 21-1455
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben
Hinweis:
Dies ist ein formloser Förderaufruf auf Grundlage der Rahmenbekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit Lateinamerika und der Karibik vom 19.12.2022. Die Bestimmungen dieser Rahmenbekanntmachung sowie die oben genannten Änderungen finden auf eingereichte Anträge unverändert Anwendung.
1 - Beim Thema Open Science ist eine Beteiligung von Antragstellern aus Deutschland nicht möglich.