Die Richtlinie zur Förderung von Projekten im Programm „KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung“ im Rahmen des Fachprogramms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“ sowie der Oktober-Stichtag zusätzlich im Rahmen des ESF Plus-Programms „Zukunft der Arbeit“ vom 28. Juni 2023 (BAnz AT 26.07.2023 B3) wird geändert:
1. In Nummer 2.1 wird der folgende Absatz vorangestellt:
„Ab dem Stichtag 15. April 2026 und für alle darauffolgenden Stichtage entfallen die ESF Plus-Kofinanzierung und mithin diese Nummer 2.1 sowie sämtliche Festlegungen mit Bezug auf eine ESF Plus-Kofinanzierung im Rahmen dieser Förderrichtlinie. Damit gilt beginnend mit dem Stichtag 15. April 2026 einheitlich die thematische Ausrichtung gemäß Abschnitt 2. Für Stichtage bis einschließlich 15. Oktober 2025 gilt:“
2. In Nummer 5 wird der neunte Absatz wie folgt neu gefasst:
„Die Förderdauer beträgt in der Regel zwei Jahre, bei ESF-kofinanzierten Projekten bis zu dreißig Monate.“
Die Änderungen der Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 8. Januar 2025
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Otto F. Bode