Die Richtlinie zur Förderung von Nachwuchsgruppen aus den Natur- und Ingenieurswissenschaften sowie der Informationstechnologie „BioKreativ – Kreativer Nachwuchs forscht für die Bioökonomie“ vom 29. Januar 2024 (BAnz AT 12.02.2024 B8) wird geändert.
1. Nummer 6 wird wie folgt ergänzt:
Das BMBF unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Weiterqualifizierung in BMBF-Projekten. Änderungen in BMBF-geförderten Projekten an Hochschulen oder institutionell geförderten Forschungseinrichtungen, die aufgrund familienbedingter Ausfallzeiten von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in frühen Karrierephasen sinnvoll und notwendig sind, werden mit geringem administrativem Aufwand gewährt. Insbesondere kommen Verlängerungen der Projektlaufzeit und, soweit erforderlich, zusätzliche Mittel für die den familienbedingten Ausfallzeiten entsprechenden Nachholzeiten in Betracht. Ausreichend ist ein entsprechender, kurz begründeter schriftlicher Antrag (per E-Mail) von der Projektleitung an das zuständige Fachreferat beziehungsweise den zuständigen Projektträger. Voraussetzung für eine solche Änderung des Vorhabens ist, dass die Nachwuchswissenschaftlerin beziehungsweise der Nachwuchswissenschaftler einen Beitrag zur Erreichung des Projektziels leistet.
2. Nummer 7.2.1 wird wie folgt ergänzt:
Auswahlschritt 0: Jedes dem Begutachtungsverfahren zugeführte Projekt wird durch einen fünfminütigen Vortrag (deutsch oder englisch) durch die Projektleitung virtuell vorgestellt. Die Präsentationen werden nach den folgenden Kriterien bewertet:
- Relevanz des Beitrags zur übergeordneten Nationalen Bioökonomiestrategie mit besonderem Bezug zu den Nachhaltigkeitszielen,
- Innovations- und Kreativitätsgrad als Katalysatoren für eine zukünftige biobasierte und ressourcenschonende Wirtschaft sowie wissenschaftliche Exzellenz des Projektvorschlags.
Bonn, den 9. Januar 2025
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Katja Zboralski