1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) adressiert mit seinem Rahmenprogramm für die Geistes- und Sozialwissenschaften „Gesellschaft verstehen – Zukunft gestalten (2019 bis 2025)“ drängende gesellschaftliche Herausforderungen (siehe https://www.geistes-und-sozialwissenschaften-bmbf.de/). Der Antisemitismus hat sich nach dem Terroranschlag vom 7. Oktober 2023 auf Israel zu einer immer größeren Bedrohung eines friedlichen Zusammenlebens in unserem Land entwickelt. Eindrücklich zeigt der RIAS Jahresbericht 20231, dass mit diesem Ereignis für viele Jüdinnen und Juden eine neue Zeitrechnung in ein Leben davor und danach begann. Auch im Jahr 2024 hält die Bedrohungslage an.
Der Antisemitismus wird von radikalen und extremistischen Gruppen immer stärker instrumentalisiert und immer offener artikuliert. Er zeigt sich direkt oder verdeckt, in Form von körperlichen oder verbalen Anfeindungen oder Verschwörungsmythen. Antisemitismus ist jedoch – auch weit vor dem 7. Oktober 2023 – ein gesamtgesellschaftliches Phänomen, das bis weit in die Mitte der Gesellschaft reicht und jüdisches Leben im Alltag einschränkt und unsere gesamte demokratische Gesellschaft bedroht. In dieser Breite ist das Problem zu adressieren.
Die Bundesregierung engagiert sich intensiv gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben. Ein wesentlicher Teil ist, das Wissen über die Phänomene und Ursachen des Antisemitismus und dessen effektiver Bekämpfung zu vergrößern, gerade im Sinne der Prävention. Das BMBF förderte in diesem Zusammenhang seit dem Jahr 2021 zehn Forschungsverbünde und ein Metavorhaben im Bereich der Antisemitismusforschung.2 Die Förderrichtlinie ist zudem Teil der umfangreichen Förderung des BMBF gegen Extremismus und Radikalisierung.3 Dazu zählen Antisemitismus, Rechtsextremismus, Rassismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Islamismus in Deutschland und Europa. Dieses Engagement soll gerade vor dem Hintergrund der aktuell sichtbarsten Formen des Antisemitismus fortgesetzt werden, wozu insbesondere der israelbezogene und der über die sozialen Medien geschürte Antisemitismus zählen.
1.1 Förderziel
Die Förderrichtlinie zielt darauf, die Wissensbasis und das Verständnis zum Phänomenbereich „Antisemitismus“ in seinen aktuellen Ausprägungen weiter zu vertiefen. Zudem soll jüdisches Leben als selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft noch sichtbarer gemacht und unterstützt werden. Ein Ziel der Richtlinie ist es, Antisemitismus durch wissenschaftliche Forschungsprojekte mit Praxisbezug zu erkennen, zu analysieren und daraus gegebenenfalls auch praxisrelevante Empfehlungen zu entwickeln. Mit der fortgesetzten Förderung von Forschungsvorhaben zu aktuellen Dynamiken und Herausforderungen des Antisemitismus in Deutschland und Europa4 will das BMBF dazu beitragen, dass Politik und Gesellschaft diesen Entwicklungen auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse angemessen begegnen und Antisemitismus zurückdrängen können. Insbesondere der seit dem Jahr 2023 wieder verstärkt sichtbare israelbezogene Antisemitismus sowie die Rolle Sozialer Medien bei der Verbreitung antisemitischer Einstellungen sollten dabei thematisiert werden. Dazu bedarf es sowohl einer Stärkung der Grundlagen- als auch einer Stärkung der anwendungsorientierten Forschung. Weitere Ziele sind die stärkere Verankerung der Antisemitismusforschung an Hochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaft und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Strukturell soll die Förderung der Vernetzung der Antisemitismusforschung in Deutschland und Europa erreicht werden. Dazu soll ein Abgleich mit den Aktivitäten der Europäischen Union im Bereich „EU Strategy on combating antisemitism and fostering jewish life“ vorgenommen werden. Die Projekte können dementsprechend im Projektverlauf (Mittel für) Kooperationsmöglichkeiten einplanen.5
1.2 Zuwendungsweck
Zweck der Zuwendung ist die Förderung von Einzel- und Verbund-Forschungsprojekten an Forschungseinrichtungen, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie mit Praxisakteuren zu aktuellen Herausforderungen des Antisemitismus. Vorrangig stehen aktuelle Dynamiken und Wechselwirkungen von Antisemitismus im Fokus. Um Antisemitismus zu erkennen und zurückzudrängen und Wissen bereitzustellen, sollen anwendungs- und grundlagenorientierte Forschungsprojekte gefördert werden, die in Zusammenarbeit mit Praxispartnern Handlungsempfehlungen für gesellschaftliche und staatliche Akteure erarbeiten.
In der Grundlagenforschung soll das Phänomen des Antisemitismus in seinen unterschiedlichen Ausprägungen, Einflüssen und Konsequenzen tiefergehend erforscht werden. Sowohl für Projekte der Grundlagenforschung wie auch der anwendungsbezogenen Forschung gilt, dass deren Erkenntnisse in die breite Öffentlichkeit vermittelt werden und der Diskurs mit Bürgerinnen und Bürgern gesucht wird. Geeignete Konzepte für den Wissenstransfer und die Wissenschaftskommunikation sind vorzulegen. Die Art der Einbindung kann dabei auch Dialogformate und Co-Creation-Ansätze beinhalten, um einen nachhaltigen Wissenstransfer und die Entwicklung konkreter Handlungsempfehlungen zu erreichen (siehe Nummer 2). Dies soll die Entwicklung von Handlungsempfehlungen für Betroffene, zivilgesellschaftliche und staatliche Institutionen und Organisationen sowie für Entscheidungsträger ermöglichen (etwa in der Politik sowie in den Bereichen Politische und Schulische Bildung, Zivilgesellschaft, Justiz und öffentliche Verwaltung, Präventionsarbeit, Journalismus und Medien sowie Polizei und Sicherheitsbehörden).
Mit der Förderung von Einzel- und Verbundprojekten soll die Antisemitismusforschung strukturell gestärkt werden und deutschlandweite und internationale Sichtbarkeit entfalten. Zu diesem Zweck erfolgt ebenfalls die Förderung eines Begleitvorhabens. Dieses soll die nationale und internationale Vernetzung der Antisemitismusforschung fördern, auch mit weiteren BMBF-geförderten Forschungsprojekten im Bereich Extremismus und Radikalisierung sowie dem Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt. Ebenfalls soll eine Vernetzung im Kontext der geplanten Aktivitäten der „EU Strategy on combating antisemitism and fostering Jewish life (2021-2030)“ erfolgen. Darüber hinaus liegen die Aufgaben eines Begleitvorhabens im Wissenstransfer und der sensiblen Wissenschaftskommunikation aller geförderten Vorhaben. Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz genutzt werden.
1.3 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Das BMBF beabsichtigt, exzellente Einzel- und Verbundvorhaben aus den Geistes- und Sozialwissenschaften zu fördern, welche gegenwärtigen Antisemitismus in seinen Ursachen, Erscheinungsformen und Folgen erforschen und dabei praxisrelevantes Wissen aufbereiten, wie Antisemitismus wirksam begegnet werden kann. Antisemitismus soll in seinen modernen Facetten, Ursachen und Auswirkungen gerade mit Blick auf die Entwicklung nach dem 7. Oktober 2023 untersucht werden.
Exemplarische Themen und Fragestellungen für die Forschung können unter anderem sein:
Forschungen zu Gesellschaft und Individuum:
Welche Faktoren sind ursächlich für Antisemitismus in bestimmten gesellschaftlichen Milieus und Gruppen? Was sind jeweils die Ursachen und Erklärungen auf individueller und gruppenspezifischer Ebene dafür, dass antisemitische Einstellungen geteilt werden oder aber ausbleiben? Welche Rolle nehmen politische Gruppen aus dem rechts- oder linksextremen, dem islamistischen oder dem durch ausländische Ideologien geprägten Spektrum ein? Wie kann Antisemitismus aus der Mitte der Gesellschaft erklärt werden? Welche Handlungsansätze ergeben sich daraus?
Institutionen, Diskurse und Wissensstände:
Welche Auswirkungen und Diskurse haben sich seit und aus dem 7. Oktober 2023 ergeben und welche liegen dem israelbezogenen Antisemitismus zugrunde? Wie zeigt sich Antisemitismus in Institutionen des öffentlichen Lebens: in Bildungs- und Forschungseinrichtungen, im Kunst- und Kulturbetrieb, der Justiz oder der Verwaltung? Wie kann die Wissensvermittlung, beispielsweise über historische Zusammenhänge, zum breiteren Verständnis des aktuellen Antisemitismus beitragen?
Generationelle Erfahrungen:
Was sind Ursachen und Erklärungen für antisemitische Einstellungen auf individueller und gruppenspezifischer Ebene und inwiefern spielen generationelle Aspekte eine Rolle (beispielsweise Gruppenzugehörigkeit, soziale Praktiken, intergenerationale Transmissionsprozesse)? Wie können auch Aspekte von Migration und der postmigrantischen Gesellschaft erforscht werden, zum Beispiel in Bezug auf die Erinnerungskultur?
Soziale Medien und digitaler Raum:
Welche Einflüsse speisen den digitalen Antisemitismus, der sich in den Sozialen Medien zeigt? Welche Rolle spielen Soziale Medien bei der länderübergreifenden Verbreitung von Antisemitismus – welche Wirkung zeigt sich, verstärkt durch Soziale Medien, auch offline? Wie können geeignete Gegen- und Präventionsmaßnahmen erfolgen und wie können Bildungsangebote aussehen? Welche weiteren digitalen Räume sind von Antisemitismus bedroht und wie können die internationalen Auswirkungen von antisemitischer Kommunikation erforscht werden?
Perspektiven von Jüdinnen und Juden:
Wie kann das aktuelle jüdische Leben erforscht werden? Welche unterschiedlichen Bedrohungswahrnehmungen, Einstellungen und Erfahrungen prägen Jüdinnen und Juden? Welche Veränderungen haben diese, auch durch Entwicklungen in jüngerer Zeit, durchlaufen? Inwiefern hat sich die Perspektive von Jüdinnen und Juden in Folge der Ereignisse des 7. Oktober 2023 verändert? Welche historischen Kontinuitäten bestehen im Erfahren der aktuellen Situation durch Jüdinnen und Juden und was folgt daraus für aktuelles politisches Handeln?
Internationale Perspektive und raumbezogene Ansätze:
Welche (länder-)vergleichenden Perspektiven – auch in Europa – bieten sich an, um den aktuellen Antisemitismus zu erklären? Wie können die Forschungen im Bereich der Nahost-Studien, der arabisch-israelischen und der israelischen Studien eingebunden werden?
Prävention gegen Antisemitismus:
Welche bestehenden Maßnahmen gegen Antisemitismus wirken und wie können diese für breitere Eindämmungsstrategien genutzt und weiterentwickelt werden? Was sind erfolgreiche Resilienzfaktoren?
Phänomenübergreifende Diskurse:
Wie lassen sich Verschwörungserzählungen und weitere intersektionale Aspekte von Antisemitismus erklären? Welche Wechselwirkungen bestehen zwischen Antisemitismus und Rechtsextremismus, Linksextremismus, Rassismus, Islamismus und anderen Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit? Welche Gegenstrategien lassen sich daraus als besonders erfolgreich identifizieren?
Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben. Ein Austausch zwischen relevanten Disziplinen (zum Beispiel Antisemitismusforschung, postkoloniale Studien, Rassismusforschung) wird begrüßt. Auch die Betrachtung von Wechselwirkungen zwischen verschiedenen radikalisierten Gruppen und global-nationalen Herausforderungen ist möglich.
Die Einbindung internationaler und europäischer Kooperationspartner ist in begründeten Einzelfällen durch Fellowships oder die Vergabe von Unteraufträgen grundsätzlich möglich. Eine direkte Förderung ausländischer Partnereinrichtungen durch das BMBF ist ausgeschlossen.
Methodische Zugänge, Anwendung und Wissenstransfer
Da das Phänomen Antisemitismus nahezu weltweit besteht, sollten länderübergreifende Wellen von Antisemitismus sowie Forschungsergebnisse aus und über andere Staaten berücksichtigt werden. Die Bekanntmachung richtet sich an ein breites Spektrum der geistes- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen sowie an angrenzende relevante Fächer (zum Beispiel Medien- und Kommunikationswissenschaften, Social Media Studies, (Sozial-)Psychologie, Rechts- und Verwaltungswissenschaften, Judaistik, Kultur- und Textwissenschaften, Religionswissenschaften). Die Beteiligung von Forschenden aus Kleinen Fächern6 wird begrüßt.
Die Analysen können in einer großen Bandbreite von qualitativen und quantitativen Methoden erfolgen. Bei anwendungsbezogenen Vorhaben ist eine frühzeitige Einbindung von Praxis- und Anwendungspartnern in die Forschungsvorhaben, auch in die Entwicklung der Forschungsfragen, erwünscht. Auch von Vorhaben, die stärker an der Grundlagenforschung ausgerichtet sind, werden Konzepte zur Ergebnisverbreitung ausdrücklich erbeten. Zielgruppen können unter anderem handelnde Akteure und Entscheidungsträger aus Politik, Sicherheitsbehörden, Verwaltung, Zivilgesellschaft und der politischen Bildung sein.
Von den Vorhaben wird ein Konzept zur Forschungsdatensicherung, -bereitstellung und -nutzung erwartet. Hierbei geht es um die Nutzung und Auswertung bestehender (Panel-)Daten sowie um die Aufbewahrung und Zugänglichkeit der innerhalb der hier ausgeschriebenen Förderrichtlinie neu erhobenen Daten.
Um sicherzustellen, dass die geförderten Projekte eine angemessene gesellschaftliche Relevanz entfalten, sollen wirkungsvolle Transfer- und Kommunikationsformate im Antrag dargestellt werden. Es wird erwartet, dass Forschungsergebnisse adressatengerecht für Politik und Gesellschaft aufbereitet werden. Geeignete Transferkonzepte sind hinsichtlich der geplanten Verbreitung, Verwertung und Kommunikation zu erläutern. Dazu ist darzulegen, wie Praxispartner identifiziert und eingebunden werden sollen. Bei Bedarf können explizite Stellenanteile für den Wissenstransfer und Transferaktivitäten vorgesehen werden. Die Einbindung von Praxispartnern ist unter anderem auf den folgenden Wegen möglich:
- Einbindung in erkenntnisorientierte Forschung: Um die Erkenntnisse breit angelegt in die Praxis zu vermitteln, sind Praxispartner mit ihren Zugängen und Erfahrungen einzubeziehen.
- Einbindung in die problemorientierte Forschung: Dialogformate mit Stakeholdern aus der Praxis sind möglich, um Ergebnisse in breite Kontexte einzuordnen und Impulse geben zu können.
- Einbindung in die transformationsorientierte Forschung: Es ist ebenfalls möglich, dass Praxispartner Teil eines Forschungsteams sind und durch Co-Creation gemeinsam anwendungsfähige Konzepte entwickelt werden (etwa in den Bereichen der Prävention et cetera).
- Möglich ist es ebenfalls, den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse über den akademischen Raum hinaus in neuen Formaten zu erproben. Geeignete Maßnahmen sind entsprechend darzulegen.
Bei entsprechendem Arbeitsplan ist eine Projektdauer von bis zu vier Jahren möglich.
Wissenschaftliches Begleitvorhaben
Es soll ein Begleitvorhaben gefördert werden, das die Projekte der Förderrichtlinie in enger Abstimmung mit diesen intern und extern vernetzt, wissenschaftliche Erkenntnisse zusammenführt, den gesellschafts- und praxisorientierten Ergebnis- und Wissenstransfer unterstützt sowie in Abstimmung mit dem BMBF beziehungsweise dem DLR Projektträger Aktivitäten zur Öffentlichkeitsarbeit der Förderrichtlinie koordiniert, entwickelt und durchführt. Es wird die Bereitschaft der Projekte vorausgesetzt, sich aktiv an entsprechenden Aktivitäten zu beteiligen. Das Begleitvorhaben umfasst drei Aufgabenbereiche:
- Wissenschaftliche Begleitung, Monitoring und Synthese:
- Regelmäßige Synthese der Ergebnisse aus den laufenden Projekten mit Blick auf aktuelle gesellschaftspolitische Probleme, Fragestellungen und Herausforderungen; Verknüpfung mit Entwicklungen in der nationalen und internationalen Forschung zum Thema der Bekanntmachung; Erarbeitung von projektübergreifenden Schlussfolgerungen, Entwicklung von Handlungsempfehlungen und deren zielgruppengerechte Aufbereitung.
- Unterstützung der wissenschaftlichen Fachdiskussion; Identifizierung potenzieller Forschungsfragen und gesellschaftlicher Handlungserfordernisse auf der Basis der Vorhabenergebnisse aus der vorangegangenen sowie der hier ausgeschriebenen Förderrichtlinie und externer Daten.
- Wissenschaftliche Vernetzung und Aufbau eines Wissensnetzwerks:
- Vernetzung der Projekte der Förderrichtlinie untereinander und gegebenenfalls mit weiteren wissenschaftlichen Akteuren durch die Organisation und Durchführung geeigneter übergreifender Maßnahmen wie regelmäßiger Treffen, Fachtagungen, Schulungen, Workshops et cetera.
- Unterstützung des wissenschaftlichen Nachwuchses (regelmäßige Formate wie zum Beispiel summer schools, Methoden-Trainings, Coachings, Vorträge aus Wissenschaft und Praxis et cetera).
- Ein Wissensnetzwerk für über die beteiligten Forschungsprojekte hinausgehende Forschungscommunity soll aufgebaut werden.
- Eine Kooperation mit bestehenden Wissensnetzwerken aus der BMBF-geförderten Forschung zu angrenzenden Themenbereichen (WinRa7 und Wi-REX8) sowie weiteren Vorhaben der Extremismus- und Radikalisierungsforschung soll stattfinden.
- Konzepte zur Forschungsdatensicherung, -bereitstellung und -nutzung sollen erarbeitet werden. Hierbei geht es um die Nutzung und Auswertung bestehender (Panel-)Daten sowie um die Aufbewahrung der innerhalb der hier ausgeschriebenen Förderrichtlinie neu erhobenen Daten.
- Externer Wissenstransfer und Öffentlichkeitsarbeit:
- Anschlussfähigkeit für die bildungsbezogene, soziale und gesellschaftliche Praxis ermöglichen, Austausch mit Politik und Stakeholdern aus der Praxis (zum Beispiel Justiz und Verwaltung, Polizei und Sicherheitsbehörden, Journalismus und Medien, Bildungseinrichtungen, Präventionsprojekten und aus anderen Institutionen), Erkenntnisse für den Transfer bündeln und Empfehlungen für die Wissenschaft, Politik und Praxis entwickeln.
- Unterstützung des in den Forschungsvorhaben angelegten Transfers von Forschungsergebnissen an Entscheidungsträger und Anwender, unter anderem durch geeignete projektübergreifende Veranstaltungen wie Parlamentarische Abende, Expertengespräche et cetera. Regelmäßige Organisation und Durchführung von projektübergreifenden Maßnahmen, die sich an die breite Öffentlichkeit wenden, wie öffentliche Podiumsdiskussionen, Filmprojekte, Presseaktivitäten et cetera. Durchführung einer Status- und Abschlussveranstaltung zur Präsentation der (Zwischen-)Ergebnisse des Förderschwerpunkts, die sich an ein Fachpublikum und an eine interessierte Öffentlichkeit richten sollen.
- Prüfung einer bedarfsbezogenen Kooperation mit der Metadaten-Datenbank (https://fgz-risc-data.de/metadata/) des mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung geförderten Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt zur Dokumentation der in den Forschungsprojekten erhobenen Daten und mit den Angeboten des BMBF-geförderten „Datenportals für die Rassismus- und Rechtsextremismusforschung (DP-R│EX)“.
- Anschluss an die im Aufbau befindlichen europäischen Strukturen eines „EU research hub“.
Anträge für das Begleitvorhaben können als Einzel- oder als Verbundprojekt gestellt werden. Sofern sich eine Einrichtung sowohl um die Förderung eines Begleitvorhabens als auch um die Förderung eines Forschungsvorhabens bewirbt, ist sicherzustellen, dass es sich um separate Anträge handelt. Es sind jeweils eigenständige Projektskizzen einzureichen. Die Vorhaben müssen unabhängig voneinander realisiert werden können. Das Begleitvorhaben kann als Einzelvorhaben oder als eigenständiges Modul innerhalb eines Forschungsverbundes beantragt werden. Es wird als solches eigenständig begutachtet werden.
Zur Erfüllung der Projektziele des Begleitvorhabens kann eine Laufzeit von bis zu fünf Jahren beantragt werden.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie andere nicht gewinnorientiert arbeitende öffentliche sowie private Einrichtungen wie Vereine und Verbände, die Forschungsbeiträge liefern können und den Zuwendungszweck sowie die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Die Beteiligung von Forschenden aus Kleinen Fächern wird begrüßt.
Es werden ausschließlich nichtwirtschaftliche Tätigkeiten der genannten Einrichtungen gefördert.
Die Zusammenarbeit mit ausländischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen ist möglich. Sie können zwar keine eigene Zuwendung erhalten, aber zum Beispiel im Rahmen von Gastaufenthalten oder Unteraufträgen integriert werden.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen, wenn sie im Förderantrag den Bezug zwischen dem beantragten Projekt und grundfinanzierten Aktivitäten explizit darstellen beziehungsweise beides klar voneinander abgrenzen.
Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.9
4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vergleiche BMBF-Vordruck Nr. 0110).10
Die Förderung setzt die Bereitschaft zur Mitwirkung bei integrativen und evaluierenden Maßnahmen durch das Begleitvorhaben, den Projektträger und externe Sachverständige voraus.
In der Vorhabenbeschreibung sind geplante Kooperationen beziehungsweise die Mitwirkungsbereitschaft von Praxispartnern (soweit zutreffend) schriftlich zu dokumentieren. Die entsprechenden und unterschriebenen Erklärungen sind der Vorhabenbeschreibung des Verbunds beizulegen (siehe Nummer 7). Weitere Informationen zu der Förderbekanntmachung sind den FAQs auf der Internetseite des DLR Projektträgers zu entnehmen: https://www.geistes-und-sozialwissenschaften-bmbf.de/files/faq_antisemitismusforschung.pdf
Die an der Förderung Interessierten sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen (beispielsweise unter https://www.nks-gesellschaft.de/). Sie sollen prüfen, ob für das beabsichtigte Vorhaben eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der Europäischen Union gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Alle Zuwendungsempfänger, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Förderfähig sind folgende Positionen:
- Personalausgaben/-kosten,
- studentische und/oder wissenschaftliche Hilfskräfte,
- Vergabe von Aufträgen,
- Sachausgaben,
- Publikationen (vorzugsweise als Open Access),
- Mittel zur Veranstaltung von/Teilnahme an Workshops, Tagungen sowie zur öffentlichkeitswirksamen Vermittlung der Vorhabenergebnisse, sicherheitsbezogenen Workshops, Fortbildungen und Coachings (beispielsweise Supervision), gegebenenfalls Sicherheitsmaßnahmen,
- Reiseausgaben/-kosten (Dienstreisen und Forschungsaufenthalte),
- Mittel zur Einbindung von Praxispartnern (zum Beispiel Aufwandsentschädigungen, Dialogformate, Co-Creation-Einbindung et cetera),
- Stellenanteile für den erweiterten Wissenstransfer des Vorhabens (Erläuterung durch ein Transferkonzept nötig).
Es besteht die Möglichkeit, Mittel für den Aufenthalt von Gastwissenschaftlern bis zu einer Dauer von maximal drei Monaten zu beantragen.
Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.11
Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF.
CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen können nach Maßgabe der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZAV)“ beziehungsweise der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ als zuwendungsfähige Ausgaben beziehungsweise Kosten anerkannt werden.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) und die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis“ (BNBest-BMBF 98) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.
Zuwendungsempfänger sind angehalten, geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation im Zusammenhang mit ihrem Forschungsprozess und den Forschungsergebnissen einzuplanen und darzulegen.
Bei Verbundvorhaben sollen die Verbundpartner eine gemeinsame Strategie zur Wissenschaftskommunikation entwickeln.
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (inklusive Start-ups und kleine und mittlere Unternehmen) werden zu Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation ermutigt, ohne dass dies als Kriterium bei der Förderentscheidung des Zuwendungsgebers berücksichtigt wird.
Mit dem Antrag auf Zuwendung ist das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans zu bestätigen, der den Lebenszyklus der im Projekt erhobenen Daten beschreibt. Zuwendungsempfänger sollen, wann immer möglich, die im Rahmen des Projekts gewonnenen Daten einschließlich Angaben zu den verwendeten Instrumenten, Methoden, Datenanonymisierungen sowie Dokumentationen nach erfolgter Erstverwertung, beispielsweise in Form einer wissenschaftlichen Publikation, in nachnutzbarer Form einer geeigneten Einrichtung, zum Beispiel einem einschlägigen Forschungsdatenrepositorium oder Forschungsdatenzentrum, zur Verfügung stellen, um im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis eine langfristige Datensicherung für Replikationen und gegebenenfalls Sekundärauswertungen durch andere Forschende zu ermöglichen. Repositorien sollten aktuelle Standards für Datenveröffentlichungen (FAIR Data-Prinzipien) erfüllen und die Beschreibung der Daten durch Metadaten und Vokabulare unterstützen und persistente Identifikatoren (beispielsweise DOI, EPIC-Handle, ARK, URN) vergeben. In den Repositorien oder Forschungsdatenzentren werden die Daten archiviert, dokumentiert und gegebenenfalls auf Anfrage der wissenschaftlichen Community zur Verfügung gestellt.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
DLR Projektträger
Gesellschaft, Innovation, Technologie
Gesellschaften der Zukunft
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Dr. Kristof Niese
Telefon: 0228/3821-2283
E-Mail:
E-Mail:
Nachricht schreiben
Dr. Cedric Janowicz
Telefon: 0228/3821-1769
E-Mail:
E-Mail:
Nachricht schreiben
Bei administrativen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Angela Grimm
Telefon: 0228/3821-2166
E-Mail:
E-Mail:
Nachricht schreiben
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=GSW&b=ANTISEMITISMUS abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragsstellung in Papierform möglich.
7.2 Zweistufiges Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 14. Februar 2025 zunächst formlose, begutachtungsfähige Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.
Im Portal sind Basisdaten zur Einreichung (inklusive eines groben Finanzplans) sowie zu den Skizzen-Einreichenden anzugeben, abschließend ist die Projektskizze im PDF-Format hochzuladen. Aus den Basisdaten wird nach der Online-Einreichung das sogenannte „Projektblatt“ zusammengestellt, das über den Button „Endfassung drucken“ generiert werden kann. Dieses „Projektblatt“ ist, zusammen mit der Projektskizze, dem Projektträger von der Projektleitung unterschrieben auf postalischem Weg zuzusenden.
Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem DLR Projektträger Kontakt aufzunehmen.
Die Projektskizze soll folgende Gliederung enthalten:
- Deckblatt, Thema des beabsichtigten (Verbund-)Projekts, grob abgeschätzte Gesamtkosten/Gesamtausgaben, Projektlaufzeit, Anzahl und Einrichtungstyp der Partner sowie Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail usw. des Skizzeneinreichers
- Ideendarstellung und Vorhabenziel
- Angaben zum Stand der Wissenschaft beim Förderinteressenten (wie Vorarbeiten, vorhandene Erkenntnisse, Kontext zu vorangegangenen und/oder laufenden Forschungen/Entwicklungen/Untersuchungen)
- Skizzierung des angedachten Projektdesigns sowie der vorgesehenen Forschungsmethoden, geplante Kooperationen (soweit bereits absehbar)
- Einschätzung der Verwertungs-/Anwendungsmöglichkeiten
- geschätzte Ausgaben/Kosten (einschließlich Beteiligung Dritter und voraussichtlicher Zuwendungsbedarf und gegebenenfalls Projektpauschale), jedoch noch keine detaillierteren Finanzierungspläne und Vorkalkulationen, diese bleiben der zweiten Stufe vorbehalten
- Konzept für die geplante Wissenschaftskommunikation und den Wissenstransfer je nach Ziel-/Nutzer- und Interessensgruppen
Hochschulen, die die Projektpauschale in Anspruch nehmen möchten, müssen diese im Finanzplan berücksichtigen.
Projektskizzen dürfen einen Umfang von zwölf DIN-A4-Seiten (inklusive Deckblatt, Literaturangaben, Finanz- und Arbeitsplanung) nicht überschreiten (Arial, Schriftgröße mindestens 11 Pkt., 1,5-zeilig). Sie müssen ein fachlich beurteilbares Konzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten.
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Einbeziehung externer Gutachterinnen und Gutachter nach den folgenden Kriterien bewertet:
- wissenschaftliche Qualität des Projekts und Originalität der Forschungsidee,
- Relevanz der Forschungsfrage,
- Angemessenheit der Forschungsmethode,
- plausible Arbeitsteilung zwischen den Projektpartnern,
- Stringenz des Projekt- und Forschungsdesigns sowie des Kooperationskonzepts,
- Wissenschaftskommunikation mit dialogischen Formaten/Konzept des Wissenstransfers,
- Verwertungsperspektiven, Sichtbarkeit sowie Anschlussfähigkeit auf nationaler und/oder internationaler, insbesondere europäischer Ebene,
- Angemessenheit des Finanzrahmens.
Für Antragstellende, die sich um die Durchführung des Begleitvorhabens bewerben, gelten folgende Kriterien:
- überzeugendes Konzept für die Durchführung eines Begleitvorhabens,
- zum Einsatz gebrachte Methoden und Maßnahmen,
- plausible Arbeitsteilung zwischen den Projektpartnern (sofern Kooperation vorgesehen),
- Stringenz des Projektdesigns sowie des Kooperationskonzepts,
- Wissenschaftskommunikation mit dialogischen Formaten, Transferformate und Wissenstransfer
- Verwertungsperspektiven,
- Angemessenheit des Finanzierungsplans.
Die eingereichten Projektskizzen stehen untereinander im Wettbewerb. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Anspruch auf Förderung abgeleitet werden.
Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ erforderlich (https://foerderportal.bund.de/easyonline/). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragsstellung in Papierform möglich.
Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Anträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Mit den förmlichen Förderanträgen sind unter anderem folgende, die Projektskizze ergänzende Informationen vorzulegen:
- detaillierter Finanzierungsplan des Vorhabens,
- ausführlicher Verwertungsplan mit kurzem Transferkonzept,
- Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung,
- detaillierter Arbeitsplan inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung und Meilensteinplanung.
Eventuelle Auflagen aus der ersten Stufe sind dabei zu berücksichtigen. Genaue Anforderungen an die förmlichen Förderanträge werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt. Die eingegangenen Anträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
- Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans und des Transferkonzepts, auch hinsichtlich Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel,
- Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel,
- Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan,
- der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme,
- Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens.
Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.
8 Geltungsdauer
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2032 gültig.
Bonn, den 13. November 2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Ulrich Scharlack
1 - Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus (Hrsg.), Jahresbericht: Antisemitische Vorfälle in Deutschland 2023, Berlin 25. Juni 2024, online abrufbar unter https://report-antisemitism.de/documents/25-06-24_RIAS_Bund_Jahresbericht_2023.pdf.
2 - https://www.geistes-und-sozialwissenschaften-bmbf.de/de/Antisemitismusforschung-2292.html
3 - https://www.geistes-und-sozialwissenschaften-bmbf.de/de/Extremismus-und-Radikalisierungsforschung-2621.html
4 - Richtlinie zur Förderung von Forschungsverbünden auf dem Gebiet der Antisemitismusforschung „Aktuelle Dynamiken und Herausforderungen des Antisemitismus“ vom 19. Februar 2020 (BAnz AT 07.04.2020 B6), online einsehbar unter https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2020/04/2924_bekanntmachung.html
5 - EU Strategy on combating antisemitism and fostering Jewish life (2021-2030), https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/policies/justice-and-fundamental-rights/combatting-discrimination/racism-and-xenophobia/combating-antisemitism/eu-strategy-combating-antisemitism-and-fostering-jewish-life-2021-2030_en
6 - https://www.bmbf.de/bmbf/de/forschung/geistes-und-sozialwissenschaften/kleine-faecher/kleine-faecher_node.html
7 - Wissensnetzwerk Rassismusforschung: https://www.winra.org/
8 - Wissensnetzwerk Rechtsextremismusforschung: https://wi-rex.de/
9 - Mitteilung der EU-Kommission (2022/C 414/01) vom 28. Oktober 2022 (ABl. C 414 vom 28.10.2022, S. 1).
10 - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare, Bereich BMBF, Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.
11 - Siehe hierzu auch die Handreichung (FAQ) des BMBF zur Wissenschaftskommunikation.