02.10.2024

Änderung der Bekanntmachung

Zweite Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Forschung und Entwicklung an Batterietechnologien für technologisch souveräne, wettbewerbsfähige und nachhaltige Batteriewertschöpfungsketten“ im Rahmen des Dachkonzepts Batterieforschung, Bundesanzeiger vom 02.10.2024

Vom 9. September 2024

Die Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Forschung und Entwicklung an Batterietechnologien für technologisch souveräne, wettbewerbsfähige und nachhaltige Batteriewertschöpfungsketten“ im Rahmen des Dachkonzepts Batterieforschung vom 29. August 2023 (BAnz AT 21.09.2023 B4), die durch die Bekanntmachung vom 5. März 2024 (BAnz AT 28.03.2024 B9) geändert worden ist, wird geändert.


Mit der vorliegenden Änderung werden die Termine zur Vorlage von Projektskizzen aktualisiert.


Der erste Abschnitt in Nummer 7.2.1 wird wie folgt neu gefasst:


In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger bis spätestens


31. Oktober 2023


31. März 2025


30. September 2025


31. März 2026


zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen. Die Einreichungen zum 28. März 2024 sowie zum 30. September 2024 entfallen.


Diese Änderungen treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.


Bonn, den 9. September 2024

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag


Ingo Höllein