Bundesministerium für Bildung und Forschung
Rahmenbekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung
Richtlinie zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein universelles Menschrecht und als solches im Grundgesetz verankert. Trotz der rechtlichen Basis bleibt die Umsetzung im Alltag weiterhin eine große Herausforderung – das gilt national, als auch mit Blick auf die Europäische Union und ihre Nachbarstaaten. Die Bundesregierung setzt sich daher dafür ein, dass Frauen und Männer auf dem gesamten persönlichen, beruflichen und familiären Lebensweg die gleichen Chancen erhalten. Dies gilt insbesondere auch für die Bereiche Forschung, Entwicklung und Innovation.
Geschlechtergleichberechtigung ist eine der zentralen Voraussetzungen für die Etablierung und Festigung optimal leistungsfähiger FuE-Systeme. Die Vereinten Nationen haben Geschlechtergleichberechtigung als eines der Nachhaltigkeitsziele definiert (SDG 5), die EU verfolgt seit 2020 ihre Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter und im Koalitionsvertrag von 2021 wird Geschlechtergerechtigkeit als Qualitätsmerkmal und Wettbewerbsfaktor im Wissenschaftssystem hervorgehoben.
Geschlechtergerechtigkeit wirkt sich unmittelbar positiv auf die Innovationsfähigkeit eines Systems und ebenso auf die Qualität der Forschung aus. Zudem bindet eine inklusive Umgebung wissenschaftliche Talente und kann helfen, der Abwanderung dieser Talente entgegenzuwirken.
Die positiven Auswirkungen einer integrativen und die Gleichberechtigung der Geschlechter unterstützenden Arbeitsumgebung sind unbestritten. Dennoch mangelt es in den Mitgliedsstaaten der EU mehrheitlich nach wie vor an einer konsequenten Umsetzung. Um diese Mängel zu beheben ist in Horizon Europe das Vorweisen eines Gender Equality Plan als zwingende Voraussetzung zur Teilnahme von Hochschulen am Forschungsrahmenprogramm definiert. Mit dem Gender Equality Plan und den darin festgeschriebenen Maßnahmen sollen strukturelle Veränderung hin zur Gleichberechtigung der Geschlechter und Gleichbehandlung aller Beschäftigten befördert und damit Beiträge zur gesamtgesellschaftlichen Veränderung geleistet werden.
Gleiches gilt für diejenigen Staaten, die mit dem Rahmenprogramm Horizon Europe für Forschung und Innovation der EU assoziiert sind. Als Nachbarstaaten der Europäischen Union und mehrheitlich assoziierte Länder des Rahmenprogramms sowie durch die geopolitischen Veränderungen im Zuge der „Zeitenwende“, kommt der Zusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Republik Moldau und die Ukraine) eine besonders wichtige strategische Funktion zu. Zugleich lässt sich beobachten, dass die Beteiligung von Forschenden aus Armenien, Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine an Horizon Europe in den vergangenen Jahren trotz beachtlicher Fortschritte hinter den Potenzialen der Länder zurückblieb. Das gilt insbesondere für die Beteiligung von Frauen an gemeinsamen Forschungsaktivitäten.
Ein Ansatz, sowohl die Einbindung von Wissenschaftlerinnen in gemeinsame Forschungsaktivitäten als auch die Qualität und Quantität von Forschungskooperationen mit den Staaten der Östlichen Partnerschaft zu steigern, ist die Implementierung voll entwickelter Gender Equality Plans an den regionalen Forschungsinstituten. Hierdurch erhalten die Partnereinrichtungen der Region die formale Möglichkeit, sich auf Ausschreibungen des europäischen Forschungsrahmenprogramms zu bewerben. Damit und durch die Zusammenarbeit mit deutschen Einrichtungen werden auch die bilaterale Sondierung von Kooperationspotenzialen, die Vorbereitung neuer Partnerschaften oder konkreter Kooperationsvorhaben sowie die Intensivierung oder Ausweitung bestehender Partnerschaften gefördert. Zugleich wird hierdurch die relative Kompetitivität der regionalen Forschung erhöht, wird Wissenschaftlerinnen eine belastbare Arbeitsperspektive geboten und ein Beitrag zur Gleichstellungsstrategie der EU sowie dem fünften UN Nachhaltigkeitsziel geleistet.
Vor diesem Hintergrund unterstützt das BMBF mit dem vorliegenden Förderaufruf Horizon Europe-Antragsteller in der Erstellung, Durchführung, Überwachung und Evaluierung von Gender Equality-Plänen. Auf Grundlage der o. g. Rahmenbekanntmachung werden Einzel- oder Verbundprojekte für internationale Sondierungen und Vernetzungsmaßnahmen (Modul 2) gefördert. In Bezug zur Erarbeitung oder Umsetzung eines Gender Equality Plan beinhaltet die Förderung vorrangig die Durchführung fachlich ausgerichteter Sondierungsreisen sowie bi- und multilateraler Workshops und anderer Veranstaltungen. Ebenso können Veranstaltungen zu gleichstellungsbezogenen Themen und Netzwerkaktivitäten für Wissenschaftlerinnen gefördert werden. Weitere Informationen und Zuwendungsvoraussetzungen in Bezug zu Modul 2 sind der o.g. Rahmenbekanntmachung zu entnehmen.
Die Projektskizze muss von einer deutschen Einrichtung im Verbund gemeinsam mit mindestens einer oder mehreren wissenschaftlichen Einrichtungen aus mindestens einem der fünf adressierten Staaten der Östlichen Partnerschaft eingereicht werden.
In Ergänzung zu mindestens einem internationalen Partner aus den in diesem Förderaufruf adressierten Ländern ist die Beteiligung von Partnern aus Drittstaaten grundsätzlich möglich.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss und in der Regel mit maximal 40.000 Euro je Projekt für die deutsche Seite sowie in der Regel für eine Laufzeit von 12 bis zu 24 Monaten gewährt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 24.04.2024 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form über das elektronische Skizzentool „easy-Online“ unter https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=IB-GUS/RUS&b=UI-GLEICH&t=SKI vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden
Die Projektskizze soll folgende Angaben enthalten und i. d. R. einen Umfang von zehn bis zwölf Seiten (einschließlich Anlagen) nicht überschreiten:
- Informationen zum Projektkoordinator sowie zu den deutschen und ausländischen Projektpartnern,
- Darstellung des Vorhabenziels,
- Angaben zum Stand der Wissenschaft und Technik beim Förderinteressenten,
- Einschätzung der Verwertungs-/Anwendungsmöglichkeiten,
- geschätzte Ausgaben/Kosten (einschließlich Beteiligung Dritter und voraussichtlicher Zuwendungsbedarf).
Fragen richten Sie bitte an:
DLR Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Fachliche Ansprechpartnerinnen:
Saskia Galias
Telefon: +49 228/ 38 21 – 26 53
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben
Natalia Jung
Telefon: +49 228/ 38 21 – 14 59
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben
Administrative Ansprechpartnerin:
Sandra Jäger
Telefon: +49 228/ 38 21 – 22 99
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben
Es wird ausdrücklich empfohlen, sich vor der Einreichung des Antrags mit dem jeweiligen Projektträger in Verbindung zu setzen.
Hinweis
Dies ist ein formloser Förderaufruf auf Grundlage der Rahmenbekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens vom 17. August 2023 (BAnz AT 19.10.2023 B4). Die Bestimmungen dieser Rahmenbekanntmachung finden auf eingereichte Skizzen unverändert Anwendung.