Bundesministerium für Bildung und Forschung
Rahmenbekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung
Richtlinie zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit
mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens
Vor dem Hintergrund der mit der „Zeitenwende“ gestiegenen Bedeutung der Länder der Östlichen Partnerschaft sowie der in der zugrundeliegenden „Richtlinie zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens“ (Rahmenbekanntmachung) genannten, übergeordneten Förderziele strebt das BMBF eine stärkere Zusammenarbeit mit der Republik Moldau an, um die Reform des moldauischen Wissenschafts- und Innovationssystems und dessen Einbindung in den Europäischen Forschungsraum zu unterstützen. Damit sollen zudem wissenschaftliche Potentiale für Deutschland erschlossen und gleichzeitig Rückkehr- und Bleibeperspektiven für Forschende in Moldau geschaffen werden. Mittel- und langfristig wird die Zusammenarbeit auch die wirtschaftliche und zivilgesellschaftliche Entwicklung in diesem Land flankieren. Dies trägt zum Ziel der Bundesregierung bei, gemeinsam mit der EU und ihren Mitgliedsstaaten die Östliche Partnerschaft weiterzuentwickeln, um diese Länder auf ihrem Weg zu demokratischen, rechtsstaatlichen und marktwirtschaftlich orientierten Gesellschaften zu unterstützen.
Um diese Ziele zu erreichen, nimmt dieser Förderaufruf Bezug auf Modul 3 („Maßnahmen zur Förderung projektbezogener Mobilität zur Verknüpfung laufender Aktivitäten“) der Richtlinie zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens, Bundesanzeiger vom 19.10.2023.
Folglich werden in einem wettbewerblichen Verfahren internationale Einzel- oder Verbundprojekte gefördert, die die bilaterale Mobilität von Forschenden ebenso wie Koordinierungsaktivitäten im Kontext bestehender Projekte unterstützen. Persönliche Kontakte sollen eine Verknüpfung anderweitig finanzierter Forschungsaktivitäten und vorzugsweise komplementärer fachlicher Schwerpunkte ermöglichen. Die Zusammenführung von Wissen, Erfahrungen, Ausstattung und sonstigen Ressourcen soll einen Mehrwert für alle beteiligten Partner schaffen und die Grundlage für eine nachhaltige Ausweitung und Vertiefung der Zusammenarbeit über die Förderdauer hinaus bilden. Es können sowohl bestehende Kooperationen ausgebaut, als auch neue Projektkooperationen initiiert werden.
Es werden Projekte aus den folgenden thematischen Schwerpunktbereichen gefördert:
- Gesundheits- und medizinische Forschung
- Materialwissenschaft
- Umwelt- und Klimawandelforschung, insbesondere in Bezug auf die Agrarwirtschaft einschließlich Land- und Wassermanagement
- Ressourceneffiziente und saubere Produktionstechnologien, insbesondere zu den Themen Abfall, Plastik, Umweltverschmutzung
- Sozialwissenschaften und Geisteswissenschaften
Im Hinblick auf den Personalaustausch werden vorrangig vorhabenbezogene Aufwendungen für Reisen und Aufenthalte sowie ggf. Workshops gefördert. Ergänzend und in der Höhe nachgeordnet können unter anderem Sach- oder Personalmittel z. B. im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Kooperationsveranstaltungen bereitgestellt werden entsprechend den für Modul 3 der Rahmenbekanntmachung geltenden Regelungen.
Für Reisen und Aufenthalte gilt dabei die Variante A gemäß Abschnitt 5 k) der Rahmenbekanntmachung.
Antragsberechtigt sind entsprechend den für Modul 3 der Rahmenbekanntmachung geltenden Regelungen Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU, kommunale Gebietskörperschaften und andere Institutionen in Deutschland, die Forschungsbeiträge liefern.
Aktuelle Entwicklungen im moldauischen Forschungs- und Innovationssystem wie die Planungen im Rahmen des moldauischen National Programme on Research an Innovation 2024- 2027 sind bei der Konzeption der geplanten Maßnahme zu berücksichtigen. Dies gilt ggf. auch für die im vergangenen Jahr erfolgte Eingliederung ehemaliger Forschungsinstitute der Akademie der Wissenschaften der Republik Moldau in einzelne moldauische Hochschulen. Sofern inhaltlich sinnvoll, sollen auch die Bemühungen moldauischer Akteure für eine stärkere Integration in den Europäischen Forschungsraum durch das geplante Vorhaben unterstützt werden.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in der Regel bis zu einer Höhe von 40.000 € je Projekt für einen Zeitraum von in der Regel 12 bis zu 24 Monaten gewährt.
Das Verfahren ist zweistufig. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis zum 18.03.2024 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form über das elektronische Skizzentool „easy-Online“ unter https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=IB-GUS/RUS&b=PRO_MO_MOLDAU&t=SKI vorzulegen.
Die englischsprachige Projektskizze soll folgende Angaben enthalten und i. d. R. einen Umfang von zehn bis zwölf Seiten (einschließlich Anlagen) nicht überschreiten:
- Informationen zum Projektkoordinator sowie zu den deutschen und ausländischen Projektpartnern
- Darstellung des Vorhabenziels,
- Angaben zum Stand der Wissenschaft und Technik beim Förderinteressenten,
- Einschätzung der Verwertungs-/Anwendungsmöglichkeiten,
- geschätzte Ausgaben/Kosten (einschließlich Beteiligung Dritter und voraussichtlicher Zuwendungsbedarf sowie gegebenenfalls Projektpauschale),
- aussagekräftige deutsche und englische Zusammenfassung.
Die Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach den oben angegebenen Zeitpunkten eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Fragen richten Sie bitte an:
DLR Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Fachlicher Ansprechpartner:
Dr. Andreas Suthhof
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben
Telefon: +49 228 3821 1414
Administrative Ansprechpartnerin:
Iryna Ibel
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben
Telefon: +49 228 3821 1803
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.bmbf.de/forschungsperspektiveost
Die moldauische National Agency for Research and Development (NARD) wird in Abstimmung mit dem Ministry of Education and Research of the Republic of Moldova (MEC) parallel eine entsprechende Förderbekanntmachung veröffentlichen. Moldauische Partner für die auf deutscher Seite einzureichenden Skizzen müssen dort parallel und fristgerecht die geforderten Angaben einreichen.
Moldauische Akteure können sich mit Fragen ggf. an folgende Stelle wenden:
National Agency for Research and Development (NARD)
Sveatoslav Postoroncă
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben
Telefon: +373 22 294 865
Es wird ausdrücklich empfohlen, sich vor der Einreichung des Antrags mit dem jeweiligen Projektträger in Verbindung zu setzen. Es können nur solche Projekte gefördert werden, die sowohl in Deutschland, als auch in der Republik Moldau positiv evaluiert und zur Förderung empfohlen wurden.
Hinweis
Dies ist ein formloser Förderaufruf auf Grundlage der Rahmenbekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens vom 17. August 2023 (BAnz AT 19.10.2023 B4). Die Bestimmungen dieser Rahmenbekanntmachung finden auf eingereichte Skizzen unverändert Anwendung.