Bundesministerium für Bildung und Forschung
Rahmenbekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung
Richtlinie zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit Lateinamerika und der Karibik
Dieser Förderaufruf erfolgt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung und der Rahmenbekanntmachung zur Förderung von Zuwendungen für internationale Projekte im Rahmen der Forschungsperspektive Lateinamerika vom 19.12.2022.
Übergeordnetes Ziel des Förderaufrufs sind der Ausbau und die Intensivierung der Forschungszusammenarbeit mit Lateinamerika. Dazu zählen u.a.
- die Identifizierung möglicher neuer Kooperationspartner sowie der Aufbau von Kontakten und
- Eruierung des Potenzials möglicher Partner in Ländern Lateinamerikas, mit denen bisher kaum bzw. keine gemeinsamen Kooperationen bestehen sowie
- zur Erschließung neuer Kooperationsfelder in bestehenden Partnerschaften.
- Darüber hinaus sollen der Zugang zu Forschungsressourcen in der Region verbessert und der Weg für zukünftige Innovationsprojekte mit neuen Partnern oder in neuen Kooperationsfeldern bereitet werden.
Bezüglich der weiteren Ziele wird auf die Rahmenbekanntmachung (www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2022/12/2022-12-19-Bekanntmachung-Lateinamerika.html) sowie auf die durch Änderungsbekanntmachung vom 7. Dezember 2023 aktualisierte Form (https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/12/2023-12-07-%C3%84nderungsbekanntmachung-Lateinamerika.html) verwiesen, die die Grundlage für diesen Förderaufruf darstellen. Es sind insbesondere die Hinweise zu Modul 1 „Internationale Sondierung und Vernetzung“ zu berücksichtigen.
Das BMBF strebt mit diesem Förderaufruf den weiteren Ausbau der Zusammenarbeit mit der Region Lateinamerika und Karibik in den folgenden drei strategisch relevanten Themenbereichen an:
- Erneuerbare Energien und Grüner Wasserstoff
- Künstliche Intelligenz für die Biodiversitätsforschung
- Globale Gesundheit – Schwerpunkt Pandemievorsorge und -reaktion
Zu diesem Zweck werden Vorhaben gefördert, die der Sondierung und Vernetzung dienen und damit neue Kooperationsmöglichkeiten mit lateinamerikanischen Partnern in den genannten Themenbereichen eruieren. Somit sollen Voraussetzungen für eine fruchtbare, nachhaltige Zusammenarbeit geschaffen werden.
Durch den Förderaufruf wird ein Beitrag zur Umsetzung der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation (thematische Missionen 1, 2 und 3) geleistet.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Sondierungs- und Vernetzungsprojekte (Modul 1) mit Partnerinstitutionen aus Lateinamerika sowie Karibik.
Die Projekte sollen eines der folgenden Themen adressieren:
- Erneuerbare Energien und Grüner Wasserstoff
- EE-Potential zur Wasserstofferzeugung
- Landesspezifische Besonderheiten / Ermittlung geeigneter EE-Formen für die Wasserstofferzeugung
- Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur: Speicherung, Transport und Verteilung von Wasserstoff
- Lösungen für die Integration von Wasserstoff-Wertschöpfungsketten in nationale Energiesysteme
- Standardisierung und Qualitätsmanagement (Normen, Standards, Zertifizierung)
- Künstliche Intelligenz für die Biodiversitätsforschung
Interdisziplinäre Projekte zum Einsatz von KI und Digitalisierung in der Biodiversitätsforschung, insbesondere
- Automatisiertes Monitoring
- Analyse langer Zeitreihen
- Netzwerkanalyse räumlicher Dynamiken
- Modellierung ökologischer, klimatischer und sozialer Faktoren
- Integration von Datenbeständen
- Globale Gesundheit – Schwerpunkt Pandemievorsorge und -reaktion
- Präventionsforschung
- Ursachenforschung
- epidemiologische Forschung zu Zoonosen und neuartigen Erregern
Gemäß der Rahmenbekanntmachung sollen die Vorhaben:
die Potenziale der Zusammenarbeit mit einer oder mehreren Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen in einem lateinamerikanischen Partnerland eruieren, die Kooperation im Rahmen zukünftiger Aktivitäten vorbereiten sowie Netzwerke ausweiten oder neu initiieren. Dieses kann zum Beispiel durch Sondierungsreisen sowie Vernetzungsworkshops erreicht werden, wobei stets die Möglichkeiten virtueller Formate mitgedacht und in der Planung berücksichtigt werden sollte.
Die Aktivitäten müssen auf bestehenden, belastbaren Kontakten oder ergänzenden Forschungsaktivitäten aufbauen und einen nachhaltigen Erfolg versprechen. Als Ergebnis der Projekte sollen neue Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen, konkrete Konzepte für eine zukünftige Zusammenarbeit erstellt oder Antragstellungen für künftige gemeinsame Forschungs- und Innovationsvorhaben vorbereitet werden.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie forschende kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, kommunale Gebietskörperschaften), in Deutschland verlangt.
Förderungsfähige Ausgaben/Kosten
Es gelten die Bestimmungen der Rahmenbekanntmachung.
Es können auch Mittel für Reisen und Aufenthalte von Projektteilnehmenden aus der lateinamerikanischen Partnerinstitution in Deutschland sowie für Workshops im lateinamerikanischen Partnerland übernommen werden, sofern diese in ihrer Gesamtheit nicht 1/3 der beantragen Zuwendung überschreiten.
Höhe und Dauer der Zuwendung
Die Förderung wird auf dem Wege der nicht rückzahlbaren Zuwendung im Rahmen der Projektförderung und mit maximal 30.000 Euro je Vorhaben und für eine Laufzeit von bis zu 12 Monaten gewährt.
Verfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig:
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme auf nationaler Ebene hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de
Fachliche Ansprechpartnerin:
Uta Kiwitt-Lopez Suarez
Telefon: +49 228/3821 2620
Telefax: +49 228/38 21-1444
E-Mail:
E-Mail:
Nachricht schreiben
Administrative Ansprechpartnerin:
Wioletta Sloninka
Telefon: +49 228/38 21-1455
Telefax: +49 228/38 21-1444
E-Mail:
E-Mail:
Nachricht schreiben
Gemäß der oben genannten Rahmenbekanntmachung Nr. 7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen werden in der ersten Verfahrensstufe durch den/die deutsche/n Antragsteller/in Projektskizzen in deutscher Sprache über das elektronische Antragsportal „easy-Online“ beim Projektträger eingereicht.
https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=IB-AMERIKA&b=LAC23VSOZ1&t=SKI
Frist zur Einreichung der Skizze auf deutscher Seite ist der 15.01.2024. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Skizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Das grundsätzliche Kooperationsinteresse der potenziellen Partnerinstitution/en in Lateinamerika muss belegt werden, gegebenenfalls formlos.
Es wird ausdrücklich empfohlen, sich vor der Einreichung der Skizze mit dem Projektträger in Verbindung zu setzen.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Antragsteller von positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag (nach Nr. 7.2.2 der Rahmenbekanntmachung) in deutscher Sprache über „easy-Online“ vorzulegen (https://foerderportal.bund.de/easyonline/). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragsstellung in Papierform möglich.
Hinweis:
Dies ist ein formloser Förderaufruf auf Grundlage der Rahmenbekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit Lateinamerika und der Karibik vom 19.12.2022. Die Bestimmungen der Rahmenbekanntmachung in ihrer jeweils gültigen Fassung sind anwendbar.