06.11.2023 - 29.02.2024

Förderaufruf zur Förderung von langfristigen Partnerstrukturen für Forschung und Innovation in Lateinamerika

Förderaufruf zur Förderung von langfristigen Partnerstrukturen für Forschung und Innovation in Lateinamerika

Vom 6. November 2023

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung

Rahmenbekanntmachung zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovations-zusammenarbeit mit Lateinamerika und der Karibik

Dieser Förderaufruf erfolgt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung und der Rahmenbekanntmachung zur Förderung von Zuwendungen für internationale Projekte im Rahmen der Forschungsperspektive Lateinamerika vom 19.12.2022.

Übergeordnetes Ziel des Förderaufrufs ist die Intensivierung der Forschungs­zusammenarbeit mit Lateinamerika. Die bisherige Zusammenarbeit mit der Region findet überwiegend im Rahmen von kurzfristigen Kooperationsprojekten statt, die meist auf drei Jahre begrenzt sind. Mit dieser Fördermaßnahme sollen Forschungsstrukturen entstehen, die langfristig Bestand haben und als deutlich sichtbare Initiativen für die Forschungs- und Innovationszusammenarbeit in Schwerpunktgebieten der Kooperation Deutschlands mit der Region Lateinamerika stehen. Bezüglich der weiteren Ziele wird auf die Rahmenbekanntmachung (www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2022/12/2022-12-19-Bekanntmachung-Lateinamerika.html) sowie auf die durch Änderungsbekanntmachung vom 7. Dezember 2023 aktualisierte Form (https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/12/2023-12-07-%C3%84nderungsbekanntmachung-Lateinamerika.html) verwiesen, die Grundlage für diesen Förderaufruf darstellen. Es sind insbesondere die Hinweise zu Modul 5 „Aufbau oder Erweiterung von Partnerstrukturen“ zu berücksichtigen.

Am Ende der Förderphase im Rahmen dieses Aufrufs sollen nachhaltige und feste bilaterale Partnerstrukturen mit Spitzenforschungseinrichtungen im Partnerland in Lateinamerika entstanden sein. Dazu soll eine Kofinanzierung dieser Strukturen durch die Partner in Lateinamerika angestrebt werden. Die Vorhaben sollen dazu beitragen, dass sich deutsche Hochschulen und deutsche außeruniversitäre Forschungseinrichtungen langfristig mit Partnern in Lateinamerika vernetzen. Sie sollen nach Möglichkeit – und abhängig vom Thema – auch zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wissenschaft beitragen. Aus den Partnerstrukturen heraus sollen Drittmittelpotenziale für die internationale Zusammenarbeit (z. B. nationale Programme in Deutschland und im Partnerland, EU-Programme, andere multilaterale Programme oder Auftragsforschung) erschlossen werden. Die Strukturen sollen wissenschaftlich zu Lösungsansätzen für globale Herausforderungen in strategischen Themenbereichen beitragen und das Gewinnen von Spitzenforschern und -forscherinnen für die internationale Zusammenarbeit ermöglichen.

Wie kann solch eine Partnerstruktur für Forschung und Innovation aussehen?

Die langfristige Zusammenarbeit sollte in einem Memorandum of Unterstanding (MoU) oder einer Kooperationsvereinbarung zur Partnerstruktur festgehalten sein. Ein Konzept zur langfristigen Finanzierung der Struktur sollte vorliegen. Die gemeinsamen Aktivitäten der Partnerinstitutionen sollten in einem gemeinsamem, ggf. mehrsprachigen Internetauftritt sichtbar sein.

Die Partnerstruktur kann als Institut o.ä. an der Partnerinstitution in Lateinamerika etabliert sein und z.B. im Organigramm sichtbar werden oder über ein Gründungsdokument verfügen. Ein fester gemeinsamer Büro- oder Laborraum in Lateinamerika, eine dauerhafte personelle Präsenz an der Partnerinstitution, ein paritätisch besetztes Steuerungsgremium, wie Aufsichtsrat, Beirat, oder ein bilateral besetztes Direktorium können Elemente einer dauerhaften Partnerstruktur für Wissenschaft und Innovation sein.

Für die Antragstellung gelten die Bedingungen der Rahmenbekanntmachung sowie die im Folgenden spezifizierten Voraussetzungen.

 

Gegenstand der Förderung

Gefördert wird der Aufbau gemeinsamer langfristiger Partnerstrukturen für Forschung und Innovation von deutschen und lateinamerikanischen Partnern entsprechend Modul 5 der oben genannten Rahmenbekanntmachung. Sie können z. B. gemeinsame Forschungsgruppen, Laboratorien, Test- und Prüfeinrichtungen, Forschungsstationen, Versuchsanlagen o.ä. aber auch institutionalisierte Netzwerke im jeweiligen lateinamerikanischen Land sein. Die Maßnahme zielt auf den Aufbau einer realen, sichtbaren und langfristigen Struktur im Partnerland nach den unten genannten Kriterien.

Partnerstrukturen werden in Argentinien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Ecuador, Kolumbien, Kuba, Mexiko, Peru oder Uruguay unterstützt.

Mit den aufzubauenden Partnerstrukturen soll die Zusammenarbeit in folgenden Forschungsthemen ausgebaut werden:

  • Rohstoffe und Kreislaufwirtschaft
  • Biodiversität
  • Klimaschutz / Klimaanpassung

Das BMBF begrüßt die Einbindung von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) sowie KMU-Verbänden in Deutschland und dem Zielland in die entstehenden Partnerstrukturen, wo dies sinnvoll ist. Unternehmen können zur anwendungsorientierten Verknüpfung von Wissenschaft und Wirtschaft und zur Verwertung der wissenschaftlichen Ergebnisse der Partnerstrukturen beitragen. Eine Förderung der KMU ist allerdings nicht möglich.

Die Projekte sollen in zwei Phasen gegliedert sein: eine in der Regel bis dreijährige Aufbauphase sowie eine sich daran anschließende Konsolidierungsphase von in der Regel bis zu zwei Jahren. Die Finanzierung in der Konsolidierungsphase ist abhängig von einer positiven Evaluation der Aufbauphase (s.u.).

 

Zuwendungsempfänger

  • Hochschulen
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

 

Förderfähige Ausgaben/Kosten

Gemäß den Vorgaben für das Modul 5 der Rahmenbekanntmachung können Mittel für Reisen und Aufenthalte für deutsche Projektteilnehmende (Ergänzend können in begründeten Fällen Reise- und Aufenthaltskosten der lateinamerikanischen Projektteilnehmenden gefördert werden), für Workshops, auch im Partnerland und die Teilnahme an internationalen Veranstaltungen, für Sachmittel, Mittel für Geräte und für Aufträge an Dritte gefördert werden.

Gefördert werden kann außerdem vorhabenbedingt erforderliches Personal in Deutschland und / oder in Lateinamerika. Für Aufbau und Betrieb der Partnerstruktur kann bis zu einer wissenschaftlichen Stelle an der Institution vor Ort in Lateinamerika finanziert werden. Für die Finanzierung von Personal in Lateinamerika sind lokale gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Eine Erstattungsfähigkeit von Ausgaben für ausländisches Personal ist grundsätzlich gegeben, wenn dieses Personal tatsächlich im Projekt tätig wird und keine Grundaufgaben in der Partnerinstitution wahrnimmt.

 

Höhe und Dauer der Zuwendung

Die Aufbauphase kann in der Regel bis zu drei Jahren, die sich daran anschließende Konsoli-dierungsphase in der Regel bis zu zwei Jahren gefördert werden.

Sowohl in der Aufbauphase als auch in der Konsolidierungsphase können Projekte mit bis zu 150 000 Euro pro Projekt und Jahr vom BMBF finanziert werden (bis zu 750.000 Euro bei einer Laufzeit von fünf Jahren. Die Zuwendungen werden im Wege einer nicht rückzahlbaren Zuwendung gewährt.

 

Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Es gelten die Bedingungen der Rahmenbekanntmachung Absatz 7.2.

Ansprechpartner ist der DLR Projektträger, Europäische und internationale Zusammenarbeit.

Bitte richten Sie Ihre Fragen an:

Fachlicher Ansprechpartner:

Dr. Matthias Frattini
Telefon: +49 228/38 21-1434
Telefax: +49 228/38 21-1444
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben

 

Administrative Ansprechpartnerin:

Claudia Gruner
Telefon: +49 228/38 21-1406
Telefax: +49 228/38 21-1444
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben

 

In der ersten Verfahrensstufe sind bis spätestens 29. Februar 2024 zunächst Projektskizzen in Deutsch in elektronischer Form vorzulegen (https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=IB-AMERIKA&b=LAC23FSTZ1&t=SKI).

Die Projektskizze soll neben den in der Rahmenbekanntmachung genannten Aspekten folgende Informationen enthalten:

  • Aussagekräftige Informationen zu den deutschen und lateinamerikanischen Projektpartnern und ihrer Rolle im Konsortium
  • Darstellung der geplanten Aktivitäten zur Umsetzung der genannten Ziele des Förderaufrufs, inkl. GANTT/PERT Diagramm der geplanten Arbeitsschritte.
  • Darstellung des Mehrwerts der internationalen Zusammenarbeit
    • Darstellung, in welcher Form die Partnerstruktur im Rahmen der bis zu fünfjährigen Förderung institutionalisiert und implementiert werden soll. Zum Beispiel durch Institutionalisierung der Struktur durch MoU, JD oder ähnliche Vereinbarungen
    • Zusage zur Mitfinanzierung der Struktur aus dem Partnerland
    • Bestehen eines ständigen Büros, Labors o.ä. im Partnerland
    • Personelle Präsenz in der Struktur
    • Ausstattung der Struktur mit Gremien wie Beirat, Aufsichtsrat, Direktorium oder ähnlichem
  • Konzepte zur Nachhaltigkeit der Partnerstruktur
    • Anzahl gemeinsamer, neu (mit)initiierter oder geplanter Forschungsprojekte
    • Konzept für die Drittmitteleinwerbung und Einwerben von Drittmitteln
    • Kofinanzierung bzw. Eigenbeteiligung der ausländischen Partner
  • Konkrete neue Partnerschaften mit Unternehmen und oder Stakeholdern (bei relevanten Forschungsthemen)
    • Abkommen zwischen den Partnerinstitutionen
    • Neue Partner im Netzwerk
  • Sichtbarkeit der Partnerstruktur und Öffentlichkeitsarbeit
    • Website und Logo des Projekts
    • Aktivitäten zur Öffentlichkeitsarbeit

 

Vorhaben, die im Rahmen dieses Förderaufrufs beantragt werden, sollten das Potential für eine langfristige und nachhaltige Kooperation in der Region Lateinamerika dokumentieren. Die Antragsteller müssen dem BMBF deshalb bereits in der Projektskizze (nach Nr. 7.2.1 der oben genannten Rahmenbekanntmachung, s.o. „Nachhaltigkeit der Partnerstruktur“) und dann auch im förmlichen Förderantrag (nach Nr. 7.2.2 der Rahmenbekanntmachung, Pkt. 5. Verwertungsplan) ein erstes Konzept darlegen, wie die Forschungsstrukturen nach Ende der BMBF-Förderung dauerhaft weiterfinanziert werden können.

Eine Förderung in der Konsolidierungsphase hängt vom Erfolg des Projekts in der Aufbauphase und von der Tragfähigkeit des Vorhabens ab, die gemäß der o.a. Kriterien in einer Zwischenevaluation bewertet werden.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich (https://foerderportal.bund.de/easyonline/). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragsstellung in Papierform möglich.

 

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bmbf.de/bmbf/de/europa-und-die-welt/vernetzung-weltweit/nord-und-suedamerika/lateinamerika/forschungsperspektive-lateinamerika.html

Hinweis:

Dies ist ein formloser Förderaufruf auf Grundlage der Rahmenbekanntmachung zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit Lateinamerika und der Karibik vom 19. Dezember 2022. Die Bestimmungen dieser Rahmenbekanntmachung finden auf eingereichte Skizzen unverändert Anwendung.

Ergänzende Hinweise zu den Angaben der Rahmenbekanntmachung: Alle Verbundpartner regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung vor der Bewilligung des Vorhabens.