31.10.2023 - 18.01.2024

Bekanntmachung des Förderaufrufs Maßnahmen zur Etablierung nachhaltiger gemeinsamer Partnerstrukturen

Bekanntmachung des Förderaufrufs Maßnahmen zur Etablierung nachhaltiger gemeinsamer Partnerstrukturen, Bundesanzeiger vom 31.10.2023

Vom 19. Oktober 2023

Dieser Förderaufruf erfolgt im Rahmen der Bekanntmachung der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung – Richtlinie zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens vom 17. August 2023 (BAnz AT 19.10.2023 B4).


Die Forschungszusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Republik Moldau und Ukraine) und Zentralasiens (Kasachstan, Kirgisistan, Mongolei, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan) hat bereits in den vergangenen Jahren stark zugenommen und seit 2022 als Folge des russischen Angriffskrieges weiter an Bedeutung gewonnen. Viele dieser Länder sind bestrebt, ihre politischen und wirtschaft­lichen Systeme und die Wissenschaftslandschaften zu transformieren und sich stärker europäischen Strukturen anzunähern oder sich zu integrieren (unter anderem in den Europäischen Forschungsraum). Hinzu kommen eine zum Teil hohe Forschungsexpertise sowie einzigartige Ökosysteme, gesellschaftliche Rahmenbedingungen und natürliche Ressourcen. Hieraus eröffnen sich Kooperationspotenziale in zahlreichen Themenfeldern, die auch bei der Bewältigung globaler Herausforderungen im Kontext der nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen eine Rolle spielen.


Mit diesem Förderaufruf sollen in einem wettbewerblichen Verfahren Projekte zur Etablierung oder Erweiterung institutionalisierter und nachhaltiger länderübergreifender Partnerschaften gefördert werden. Neue Forschungsstrukturen und -netzwerke in den Partnerländern (Länder der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens, siehe oben) sollen initiiert oder gestärkt werden. Zugleich soll den Partnereinrichtungen ein verbesserter Zugang zu themenorientierten Netzwerken und Forschungsressourcen im Europäischen Forschungsraum ermöglicht werden. Die Partnerstrukturen müssen auf langfristigen Strategien beruhen und so angelegt sein, dass sie vor allem die Einrichtungen in den Partnerländern stärken und über das Auslaufen der Förderung hinaus Bestand haben. Hierzu werden personelle und technische Ressourcen auf- oder ausgebaut, die dazu beitragen, die regionale Expertise weiterzuentwickeln, Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern vielversprechende Arbeitsperspektiven in den genannten Ländern zu bieten und über die Netzwerke der deutschen Partner auch die Integration in den Europäischen Forschungsraum zu erleichtern. Langfristig soll auf diese Weise eine Stärkung der Forschungsstandorte in den Zielregionen erreicht werden. Hierdurch wird auch die anhaltende Herausforderung der Abwanderung ausgebildeter Forscherinnen und Forscher vor Ort angegangen.


Vorrangig werden Maßnahmen gefördert, die für die Vorbereitung und Etablierung der institutionellen Kooperation notwendig sind. Personalmittel werden in diesem Kontext vor allem für die Bereiche Koordinierung, Vernetzung und Konzepterstellung bereitgestellt. Forschungsarbeiten werden nur insoweit gefördert, als sie zur Entwicklung und zum Ausbau institutioneller Kooperationen begleitend notwendig sind.


Somit werden im Rahmen dieses Förderaufrufs internationale Einzel- oder Verbundprojekte gefördert, die ent­sprechend dem oben beschriebenen Zuwendungszweck und den Modulen 2 beziehungsweise 9 der Rahmenbekanntmachung die Vorbereitung beziehungsweise Etablierung nachhaltiger gemeinsamer Partnerstrukturen vorantreiben. In Ergänzung zu mindestens einem internationalen Partner aus den in diesem Förderaufruf adressierten Ländern ist die Beteiligung von Partnern aus Drittstaaten – ohne Förderung über diesen Förderaufruf – grundsätzlich möglich.


Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Für Sondierungs- und Vernetzungsmaßnahmen zur Vorbereitung einer späteren nachhaltigen gemeinsamen Partnerstruktur (Modul 2) ist in der Regel eine Zuwendung von bis zu 40 000 Euro je Projekt für die deutsche Seite bei einer Laufzeit von in der Regel bis zu neun Monaten vorgesehen.


Für den konkreten Aufbau einer gemeinsamen Partnerstruktur (Modul 9) beträgt die Förderung in der Regel bis zu 400 000 Euro je Projekt für die deutsche Seite bei einer Laufzeit von in der Regel bis zu 36 Monaten. Im Rahmen dieser Höchstfördersumme besteht in Modul 9 die Möglichkeit, Teile der Zuwendung an die ausländischen Partner als Letztzuwendungsempfänger weiterzuleiten. Alle Projekte sind im nichtwirtschaftlichen Bereich des Zuwendungsempfängers durchzuführen. Eine Projektpauschale kann nicht gewährt werden. Die Sondierungs- und Vernetzungsphase ist nicht obligatorisch.


In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form über das elektronische Skizzentool „easy-Online“ unter https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=IB-GUS/RUS&b=PARTNERSTRUKTUREN&t=SKI vorzulegen.


Für Sondierungs- und Vernetzungsmaßnahmen zur Vorbereitung einer späteren nachhaltigen gemeinsamen Partnerschaft ist die Projektskizze bis spätestens 18. Januar 2024 einzureichen. Die Projektskizze muss vom deutschen Antragsteller beziehungsweise Verbund im Hinblick auf eine zukünftige Zusammenarbeit mit mindestens einer oder auch mit mehreren wissenschaftlichen Einrichtungen in den oben namentlich adressierten Staaten der Östlichen Partnerschaft und/oder Zentralasiens eingereicht werden.


Für den konkreten Aufbau einer gemeinsamen Partnerstruktur sollte die Projektskizze bis spätestens 18. Januar 2024 oder 15. Januar 2026 eingereicht sein. Die Projektskizze muss vom deutschen Antragsteller beziehungsweise Verbund gemeinsam mit mindestens einer oder auch mit mehreren wissenschaftlichen Einrichtungen in den oben namentlich adressierten Staaten der Östlichen Partnerschaft und/oder Zentralasiens eingereicht werden. Die Projektskizze soll folgende Angaben enthalten:

  • Informationen zum Projektkoordinator sowie zu den deutschen und ausländischen Projektpartnern,
  • Darstellung des Projektziels,
  • Angaben zum Stand der Wissenschaft und Technik beim Förderinteressenten,
  • Einschätzung der Verwertungs-/Anwendungsmöglichkeiten,
  • geschätzte Ausgaben/Kosten (einschließlich Beteiligung Dritter und voraussichtlicher Zuwendungsbedarf sowie gegebenenfalls Projektpauschale).


Der Umfang der Skizzen sollte für Sondierungs- und Vernetzungsmaßnahmen zur Vorbereitung einer späteren nachhaltigen gemeinsamen Partnerschaft acht Seiten und für den konkreten Aufbau einer gemeinsamen Partnerstruktur zwölf Seiten DIN A4 nicht überschreiten (mindestens Schriftgröße 11, einzeilig).


Die Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfristen. Projektskizzen, die nach den oben angegebenen Zeitpunkten eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.


Fragen richten Sie bitte an:


DLR Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn


Fachliche Ansprechpartner:
Dr. Hendrik Meurs (Zentralasien)
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben
Telefon: +49 228/3821 1944

Dr. Andreas Suthhof (Länder der Östlichen Partnerschaft)
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben
Telefon: +49 228/3821 1414


Administrativer Ansprechpartner:
Joachim Dietlicher
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben
Telefon: +49 228/3821 2663


Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.bmbf.de/forschungsperspektiveost


Hinweis


Dies ist ein formloser Förderaufruf auf Grundlage der Bekanntmachung der Strategie der Bundesregierung zur Inter­nationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung – Richtlinie zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens vom 17. August 2023 (BAnz AT 19.10.2023 B4). Die Bestimmungen dieser Rahmenbekanntmachung finden auf eingereichte Skizzen unverändert Anwendung.


Bonn, den 19. Oktober 2023

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag


Gabriele Hermani