24.01.2022

Änderung der Bekanntmachung

Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten „Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger Antragstellerin der europäischen Sicherheitsforschung“ im Rahmen des Programms „Die europäische Innovationsunion – Deutsche Impulse für den Europäischen Forschungsraum“, Bundesanzeiger vom 24.01.2022

Vom 17. Januar 2022

Die Richtlinie zur Fördermaßnahme „Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der euro­päischen Sicherheitsforschung“ im Rahmen des Programms „Die europäische Innovationsunion – Deutsche Impulse für den Europäischen Forschungsraum“ vom 21. Dezember 2020 (BAnz AT 11.01.2021 B3) wird geändert.

1. In Nummer 7.2.1 (Vorlage und Auswahl der Projektskizzen) wird der erste Absatz wie folgt neu gefasst:


In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH bis spätestens


30. April 2021 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2022)


30. April 2022 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2023)


30. April 2023 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2024)


30. April 2024 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2025)


zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Es muss bereits bei der Erstellung der Projektskizze Kontakt mit dem oben genannten Ansprechpartner beim Projektträger aufgenommen werden (siehe Nummer 7.1).

2. Diese Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.


Bonn, den 17. Januar 2022

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
E. Curtius