04.10.2021 - 08.12.2021

Bekanntmachung

Richtlinie zur Förderung von Projekten auf dem Gebiet „Mathematik für Innovationen“ als Beitrag zur Methodenentwicklung im Umgang mit Herausforderungen in Digitalisierung und Nachhaltigkeit, Bundesanzeiger vom 04.10.2021

Vom 7. September 2021

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, Vorhaben zur mathematischen Forschung auf dem Gebiet „Mathematik für Innovationen“ als Beitrag der anwendungsorientierten Mathematik zur Methodenentwicklung im Umgang mit Herausforderungen in Digitalisierung und Nachhaltigkeit zu fördern. Durch die Förderung werden insbesondere Potenziale der Digitalisierung erschlossen, die einen Beitrag zu den globalen Zielen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, zu den Handlungsfeldern der Hightech-Strategie 2025 „Forschung und Innovation für die Menschen“ sowie zu der Digitalstrategie der Bundesregierung, dem Aktionsplan „Natürlich.Digital.Nachhaltig“ und der Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit“ des BMBF leisten.

Gesellschaftliche Herausforderungen machen die Notwendigkeit nachhaltiger Entwicklungen zunehmend deutlicher. Insbesondere Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele wie Bekämpfung des Klimawandels und die Minimierung seiner Auswirkungen gehören zu den zentralen und drängendsten Aufgaben unserer Zeit. Als Hightech-Standort soll Deutschland hier weiterhin eine Vorreiterrolle einnehmen. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, dass Deutschland bis zum Jahr 2045 weitgehend klimaneutral ist. Ein wesentlicher Aspekt zum Erreichen dieses Ziels wird die Treibhausgasneutralität der Industrie sein. Der Einsatz digitaler Technologien und mathematischer Methoden kann nachhaltige Entwicklungen unterstützen und beschleunigen. Sie können entscheidend zur Umsetzung einer dekarbonisierten, ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft beitragen. Großes, bisher wenig genutztes Potenzial haben Digitalisierung und Mathematik ebenso im Bereich der nachhaltigen Mobilität in Stadt und Land.

Die Mathematik ist eine Querschnittswissenschaft, die Innovationen für die Gesellschaft ermöglicht. Mathematische Lösungskonzepte tragen in fast allen Technologiebereichen maßgeblich zur Lösung komplexer Probleme bei. Dieses Potenzial mathematischer Neuerungen als Keimzelle für Innovationen soll genutzt werden. Die angewandte Mathematik, insbesondere die Mathematische Modellierung, Simulation und Optimierung (MMSO) ist dabei ein wichtiges Werkzeug.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung macht die Stärken der Mathematik für die Anwendung nutzbar. Im Förderschwerpunkt „Mathematik für Innovationen“ unterstützen wir Vorhaben der anwendungsorientierten Mathe­matik, die sich durch ein enges Zusammenwirken von Hochschulen und Unternehmen auszeichnen.

Gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedarfe an die Mathematik im Umgang mit Herausforderungen in Digitalisierung und Nachhaltigkeit sollen Impulse zur Weiterentwicklung der anwendungsorientierten Mathematik liefern und zu einer verstärkten Verzahnung von Wissenschaft und Wirtschaft durch den Austausch zu aktuellen Entwicklungen in den Bereichen führen.

Mit Hilfe der MMSO lassen sich effiziente Lösungen für komplexe Fragestellungen finden und die Voraussetzungen für grundlegende Innovationen schaffen. Die Potentiale reichen von Big-Data-Technologien, Data Mining, Digitalen Zwillingen, Visualisierung, Künstlicher Intelligenz bis zum Maschinellen Lernen.

Im Fokus dieser Bekanntmachung stehen Vorhaben zur MMSO, die Beiträge zur Methodenentwicklung im Umgang mit Herausforderungen in Digitalisierung und Nachhaltigkeit mit besonderen Schwerpunkten auf Treibhausgasneutralität der Industrie im Hinblick auf Kreislaufwirtschaft oder auf nachhaltige Mobilität in Stadt und Land liefern, indem sie

  • anwendungsorientierte mathematische Forschung vorantreiben und Synergiepotenziale zwischen den Akteuren aus Wissenschaft und Wirtschaft erschließen,
  • einen effizienten Transfer von Grundlagenergebnissen der anwendungsorientierten Mathematik in die industrielle Anwendung realisieren und Impulse für beständige Partnerschaften zwischen Wissenschaft und Wirtschaft geben,
  • ein übergreifendes Zusammenwirken zwischen Grundlagenforschung und Wirtschaft erfordern und so zur Entwicklung neuer, wirtschaftlich verwertbarer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen führen sollen.

Mit der Maßnahme leisten wir einen Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030, fördern mit Hilfe der Digitalisierung nachhaltige Städte und Kreislaufwirtschaft und ermöglichen neue Formen der Mobilität in Stadt und Land.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Forschungsarbeiten aus dem Bereich MMSO, die die Grundlage zur Lösung von Herausforderungen im Bereich Digitalisierung und Nachhaltigkeit bilden und auf der industriellen Anwendungsseite bevorzugt die Lösung gesellschaftlicher Bedarfe adressieren.

Im Fokus dieser Maßnahme steht die Erarbeitung bedeutender Beiträge der MMSO zu den folgenden Themenschwerpunkten:

  • Verknüpfung modellbasierter und datengetriebener Ansätze
  • Entwicklung, Analyse und Optimierung digitaler Zwillinge (digital twins)
  • Simulation und Optimierung von Netzwerken

Erwartet werden Forschungsbeiträge aus den folgenden mathematischen Methodenfeldern:

  • Effiziente Algorithmen für Modellierung, Simulation, Optimierung
  • Echtzeitverfahren für gestörte und unsichere Prozesse
  • Modellreduktion und -adaption
  • Mathematische Bildverarbeitung und Datenanalyse
  • Multivariate Statistik, Stochastische Prozesse
  • Diskret-kontinuierliche Methoden
  • Mathematische Theorie für maschinelles Lernen und deren Algorithmen

Die angestrebten Ergebnisse müssen für die Behandlung ausgewählter Anwenderprobleme besonders geeignet sein. Dabei muss die Kopplung von methodischen Ansätzen für unterschiedliche Problemaspekte adressiert sein. Verbünde von Forschungsgruppen verschiedener Disziplinen unter Einbeziehung von Partnern aus Wirtschaft und/oder dem Dienstleitungssektor werden bevorzugt. Die Übertragbarkeit der zu entwickelnden mathematischen Technologien auf unterschiedliche Anwendungsbereiche und der Transfer mathematischen Wissens in die Anwendung sind klar herauszuarbeiten. Die Einbindung von talentierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern in koordinierende Aufgaben wird ausdrücklich begrüßt.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind insbesondere Hochschulen aber auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten auf Antrag bewilligt werden, wenn der Beitrag dieser Forschungseinrichtung für den Erfolg eines Verbundprojekts unverzichtbar ist.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Die mathematisch-naturwissenschaftliche Modellierung und die auszuarbeitenden Lösungsmethoden müssen in Verbundprojekten mit mindestens zwei Forschungseinrichtungen (Verbundpartnern) entwickelt und anhand konkreter Aufgabenstellungen von Partnern aus der Wirtschaft beispielhaft demonstriert werden. Die Fördervorhaben sollen in der Regel auf eine Laufzeit von drei Jahren ausgerichtet sein und müssen so konzipiert sein, dass innerhalb des Förderzeitraums für den Partner aus der Wirtschaft deutliche Fortschritte und nutzungsrelevante Ergebnisse erreichbar sind.

Es ist vorgesehen, dass besonders erfolgreiche Projekte in Ausnahmefällen eine bis zu zweijährige Anschlussförderung beantragen können. Ziel der Anschlussförderung ist die Erhöhung der Verwertungsperspektive und die nachhaltige Verankerung der Projektergebnisse der einzelnen Projekte der Förderphase in der Anwendung. Diese kann frühestens sechs Monate vor Laufzeitende beantragt werden und wird im Einzelfall geprüft. Auf eine Anschluss­förderung besteht kein Anspruch.

Eine enge arbeitsteilige Zusammenarbeit mit Partnern aus Wirtschaft/Dienstleistungssektor als Anwendungspartner ist zwingend erforderlich, eine Förderung der Anwendungspartner ist jedoch nicht vorgesehen. Von den beteiligten Anwendungspartnern ist ein substanzieller Beitrag (z. B. finanziell, personell, infrastrukturell, Datensätze) sowie eine eindeutige Verwertungsstrategie der Projektergebnisse erforderlich. Die Zusammenarbeit ist in Berichten darzustellen.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Alle Verbundpartner, auch die, die Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO1 sind, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI2-Unionsrahmens zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110).3

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zu­wendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für ­Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im ­Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu  § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben ­resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

Projektträger DESY
22603 Hamburg

Telefon: 0 40/89 98-37 02
Telefax: 0 40/89 94-37 02
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben
Internet: http://pt.desy.de/

Ansprechpartner sind:

Frau Nadja Häbe
Telefon: 0 40/89 98-56 51
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben

Herr Dr. Jacek Swiebodzinski
Telefon: 0 40/89 98-50 31
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf
abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen ( easy).

7.2 Zweistufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 8. Dezember 2021 zunächst aussagekräftige Projektskizzen in elektronischer Form unter Nutzung von „easy-Online“ durch den vorge­sehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Die Vorhabenbeschreibung sollte bei Verbundvorhaben mit zwei Verbundpartnern zwölf Seiten nicht überschreiten. Mit jedem weiteren Verbundpartner können zwei Seiten hinzugefügt werden, jedoch soll der Umfang der Vorhabenbeschreibung in jedem Fall 18 Seiten DIN A4, Schrift Arial, Größe 10 nicht überschreiten (einschließlich zentraler, themenbezogener Publikationen).

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Es gilt das Datum des elektronischen Eingangs über „easy-Online“.

Die Projektskizzen zu den Verbundforschungsvorschlägen müssen enthalten:

I. Titel des Verbundprojekts und Kennwort

II. Namen, Anschriften, Kontaktdaten der Verbundpartner, Angabe Verbundkoordinator

III. Einordnung des Verbundprojektes

  • Motivation und Ziel des Verbundprojekts, Zusammenfassung der Projektidee,
  • Bezug des Verbundprojekts zu der Förderrichtlinie,
  • gesellschaftliche Relevanz und wirtschaftliche Motivation,
  • Rolle der Projektpartner.

IV. Stand der Forschung und Technik, eigene Vorarbeiten

  • Beschreibung der Ausgangsituation und des Problems, Vergleich mit dem internationalen Stand der Forschung,
  • Neuheit des Lösungsansatzes, Vorteile gegenüber existierenden Lösungen,
  • Expertise und Qualifikation der Verbundpartner.

V. Strukturierter Arbeitsplan (zwischen vier und sechs Seiten je nach Anzahl der Verbundpartner)

  • Beschreibung der Arbeiten,
  • partnerspezifische Arbeits- und Zeitplanung (Balkendiagramm),
  • konkrete Meilensteine und Abbruchkriterien,
  • Arbeitsteilung der Projektpartner, Darstellung der Teilprojekte: Funktion der Partner im Verbund, Schnittstellen zwischen den Teilprojekten, Zusammenarbeit mit den Anwendungspartnern.

VI. Verwertungsplan

  • Geplante Verwertung und Transfer der Ergebnisse in die Anwendung,
  • wissenschaftliche und/oder technische Erfolgsaussichten der Verwertung,
  • wirtschaftliche Erfolgsaussichten (Ergebnisverwertung durch die Anwendungspartner mit Zeithorizont),
  • Öffentlichkeitsarbeit, Nachwuchsförderung.

VII. Finanzierungsplan

  • Tabellarische Finanzierungsübersicht (Angaben von Kostenarten),
  • Notwendigkeit der Zuwendung, andere Finanzierungsmöglichkeiten (unter anderem aus der Europäischen ­Union),

VIII. Absichtserklärung (LoI) der Anwendungspartner.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

a) gesellschaftliche/forschungspolitische Relevanz,

b) anwendungsorientierte Ergebnisverwertung/Verwertungsstrategie,

c) Notwendigkeit des Einsatzes von Bundesmitteln, um das angestrebte Vorhabenziel zu erreichen,

d) wissenschaftliche Qualität des Vorhabens,

e) Neuartigkeit der mathematischen Ansätze und Methoden und ihre Bedeutung für die Weiterentwicklung des Forschungsfeldes,

f) substanzielle Beteiligung der Anwendungspartner (z. B. finanziell, personell, infrastrukturell, Datensätze etc.),

g) Arbeits-, Zeit- und Kostenplanung,

h) Expertise der Verbundpartner für die Erarbeitung der erforderlichen mathematischen Methoden und Verfahren.

Es wird empfohlen, vor Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger DESY Kontakt aufzunehmen.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.

Das BMBF behält sich vor, sich bei der Bewertung der Projektskizzen durch unabhängige Gutachter beraten zu lassen.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, förmliche, partnerspezifische Förderanträge vorzulegen.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ erforderlich ( easy).

Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Dafür stellt jeder Teilnehmer eines Verbundkonsortiums über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ einen Antrag inklusive einer ausführlichen Aufgabenbeschreibung des jeweiligen partnerspezifischen Teilvorhabens und der Beschreibung seiner Arbeitspakete im jeweiligen Teilvorhaben. Zusätzlich ist durch den Verbundkoordinator eine Gesamtverbundbeschreibung einzureichen. Auflagen sind in den förmlichen Förderanträgen zu beachten und umzusetzen.

Die Beschreibungen in den förmlichen Anträgen dienen der Spezifizierung der Angaben der Projektskizze und gehen über das Maß der Angaben in den Skizzen hinaus. Sie müssen für jeden Partner ein ausführliches Arbeitsprogramm, Auflistung und Erläuterung der benötigten jährlichen Ressourcen, Zeit- und Meilensteinplanung, die jährlich aufgeschlüsselte Finanzierungs- sowie die Verwertungsplanung des Verbunds und der partnerspezifischen Teilvorhaben enthalten. Detaillierte Informationen zur Antragstellung finden sich auf den in Nummer 7.1 genannten Internetseiten.

Die eingegangenen Anträge werden nach den oben genannten Kriterien (Nummer 7.2.1 Buchstabe a bis h) bewertet und geprüft, sowie zusätzlich nach den Kriterien:

i) Qualität des Projektmanagements und Organisation der Projektarbeiten, Projektstruktur inklusive Schnittstellen und konkrete Meilensteine. Zusammenarbeit des Verbundes und der Anwendungspartner,

j) Angemessenheit der vorgeschlagenen Arbeiten im Hinblick auf den vorgesehenen Mitteleinsatz,

k) Qualität der Verwertungspläne der einzelnen Verbundpartner, geplanter Transfer der Ergebnisse in die Anwendung.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

Aus der Aufforderung zur Antragstellung kann kein Förderanspruch abgeleitet werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückgabe von Anträgen und eventuell weiterer Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

Beabsichtigter Förderbeginn ist der 1. Oktober 2022.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 30. September 2025 gültig.

Bonn, den 7. September 2021

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Lilienthal

1 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung

2 Forschung, Entwicklung und Innovation

3 https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare, Bereich BMBF Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.