16.08.2021 - 01.12.2021

Bekanntmachung

Richtlinie zur Förderung von Nachwuchsgruppen im Rahmen der Rechtsextremismus- und Rassismusforschung, Bundesanzeiger vom 16.08.2021

Vom 27. Juli 2021

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage


1.1 Förderziel


Rechtsextremismus und Rassismus sind keine Randphänomene, sondern lassen sich bis in die Mitte der Gesellschaft nachweisen. Die Bundesregierung sieht die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus als gesamtgesellschaftliche Aufgabe von zentraler politischer Bedeutung und hat dazu das vom Kabinettausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus vorgelegte Maßnahmenpaket im Dezember 2020 beschlossen. Teil des Maßnahmenpakets ist die Stärkung der Forschung in diesen Themenfeldern und deren nachhaltige Verankerung in der Hochschullandschaft durch Förderrichtlinien, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) umgesetzt werden.


Mit dem Rahmenprogramm „Gesellschaft verstehen – Zukunft gestalten“ für die Geistes- und Sozialwissenschaften (2019 bis 2025) adressiert das BMBF drängende gesellschaftliche Herausforderungen. Um den komplexen Herausforderungen für die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt durch Radikalisierung zu begegnen, hat das BMBF bereits Förderrichtlinien zur Erforschung gesellschaftlicher Ursachen und Wirkungen des radikalen Islam in Deutschland und Europa, zu aktuellen Dynamiken und Herausforderungen des Antisemitismus sowie zu aktuellen und historischen Dynamiken von Rechtsextremismus und Rassismus veröffentlicht.


Ziel der vorliegenden Förderrichtlinie ist die weitere Öffnung der Hochschulen für die Themen der Rechtsextremismus- und Rassismusforschung und die nachhaltige Stärkung dieser Forschungsfelder an den Hochschulen und an anderen Forschungseinrichtungen.


1.2 Zuwendungszweck


Es sollen Nachwuchsgruppen aufgebaut werden, in deren Rahmen exzellente Postdocs in der frühen Karrierephase die Möglichkeit erhalten, ein eigenes Forschungsprojekt zu einer Fragestellung im Feld der Rechtsextremismus- oder Rassismusforschung zu entwickeln, umzusetzen und zu leiten. Die Nachwuchsgruppenleiterinnen/Nachwuchs­gruppenleiter sollen das eigene wissenschaftliche Profil weiterentwickeln, Leitungskompetenzen erwerben und sich so auf eine mögliche spätere Professur vorbereiten.


Rechtsextremismus und Rassismus sind eng miteinander verwoben. Um die aktuellen Ursachen und Dynamiken beider Phänomene zu verstehen, ist es geboten, beide Forschungsfelder voneinander abzugrenzen. Dadurch wird jeweils ein eigener Zugang ermöglicht, der hilft, das wissenschaftliche Profil beider Forschungsfelder zu schärfen. Durch die Förderung von Nachwuchsgruppen sollen beide Themenfelder in der Forschung langfristig gestärkt und strukturell verankert werden. Dazu soll insbesondere dem Bedarf an längerfristigen Beschäftigungsmöglichkeiten und nach gezielten fachlichen wie überfachlichen Weiterqualifizierungsmöglichkeiten im Anschluss an die Promotion begegnet werden.


Die Nachwuchsgruppen sollen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen intensiv eingebunden sein, wodurch der Austausch von Wissen und Ressourcen weiter vertieft werden soll (siehe auch Nummer 2.3).


1.3 Rechtsgrundlagen


Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.


Die Zuwendungen im Rahmen dieser Fördermaßnahmen stellen keine Beihilfe im Sinne von Artikel 107 AEUV dar.


2 Gegenstand der Förderung


Das BMBF beabsichtigt, Nachwuchsgruppen in der Rechtsextremismus- und Rassismusforschung mit einer Laufzeit von fünf Jahren zu fördern. Diese stehen unter der Leitung von Postdocs in der frühen Karrierephase oder von Inhaber­innen und Inhabern von Juniorprofessuren (mit und ohne Tenure-Track). Die geförderten Nachwuchsgruppen können, einschließlich der Leitung, bis zu fünf Mitglieder umfassen. Dazu zählen bis zu zwei Postdocs und bis zu drei Doktorandinnen und Doktoranden.


2.1 Inhalt/Thematik und Disziplinen


Das Thema der Nachwuchsgruppe kann innerhalb des Feldes der Rechtsextremismus- oder der Rassismusforschung frei gewählt werden.

  1. Rechtsextremismusforschung
    Rechtsextremismus ist ein strukturelles Problem, das gesellschaftsspaltendes Potenzial aufweist und als Gegenbewegung zu historischen Prozessen der Liberalisierung und Demokratisierung verstanden werden kann. Als Phänomen der Moderne, welches in unterschiedlichen Varianten des europäischen Faschismus und des deutschen Nationalsozialismus Ausdruck fand, ist der Rechtsextremismus anpassungs- und, wie aktuelle Entwicklungen zeigen, erneuerungsfähig. Die Erforschung aktueller Erscheinungsformen des Rechtsextremismus, seiner Ursachen und Auswirkungen, verbunden mit der Frage nach Möglichkeiten, dem entgegenzuwirken, kann aus einer breiten geistes- und sozialwissenschaftlichen, nationalen wie internationalen Perspektive erfolgen. Förderfähig sind zudem Nachwuchsgruppen, die Präventionsansätze theorie- und empiriebasiert entwickeln und empirisch prüfen. Die Einbindung der Rechtswissenschaften sowie der Psychologie oder auch theologischer Disziplinen ist möglich und erwünscht.
  2. Rassismusforschung
    Rassismus ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das häufig in subtilen Formen auftritt. Daher ist eine breit ausgerichtete Rassismusforschung notwendig, um unter anderem Wissen über Alltagsrassismus und institutionellen Rassismus zu erlangen. Der Perspektive von Menschen mit Diskriminierungserfahrungen (Diskriminierungs- und Opferforschung) soll Raum gegeben werden. Das Forschungsfeld ist diffus und in unterschiedlichsten Disziplinen und Kontexten verankert. Die geförderten Nachwuchsgruppen sollen zu einer deutlicheren Sichtbarkeit und generellen Stärkung der Rassismusforschung beitragen. Dabei sollen bestehende Forschungslücken geschlossen und die systematische Erforschung von aktuellen wie historischen Dynamiken von Rassismus vorangetrieben werden. Entsprechend den Ausführungen in Buchstabe a ist ein breiter disziplinärer Zugang sowie nationale wie inter­nationale Fragestellungen möglich und erwünscht.
    Interdisziplinär ausgerichtete Nachwuchsgruppen werden in beiden Themenfeldern begrüßt. Gefördert werden Vorhaben im Bereich der anwendungsorientierten Grundlagenforschung sowie der problemorientierten empirischen Forschung. Formen der Wissenschaftskommunikation und Transferstrategien sollten Bestandteil des Forschungsdesigns sein. Um die Anknüpfung an die internationale Forschung zu stärken, sind Forschungsaufenthalte im Ausland möglich. Die Einladung von (internationalen) Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern kann bis zu einer Dauer von maximal drei Monaten gefördert werden.
    Im Rahmen der am 24. Juni 2021 veröffentlichten Förderrichtlinie „Aktuelle und historische Dynamiken von Rechtsextremismus und Rassismus“ wird der Aufbau je eines Wissensnetzwerks im Feld der Rechtsextremismus- und Rassismusforschung gefördert. Eine Beteiligung der Nachwuchsgruppen an diesen Netzwerken ist ausdrücklich erwünscht.
    Es wird die Bereitschaft vorausgesetzt, gegebenenfalls erhobene Daten in ein entstehendes Datenportal ein­zubringen. Ebenfalls wird empfohlen, zu prüfen, inwieweit auf bereits vorhandene Daten (etwa SOEP, GESIS:ALLBUS) sowie auf die am Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) angesiedelten Datenerhebungen (u. a. Rassismus-Monitor, #Afrozensus) zurückgegriffen werden kann.
    Eine frühzeitige Einbindung von Praxis- und Anwendungspartnern in die Forschungsvorhaben, auch in die Entwicklung der Forschungsfragen, ist erwünscht. Vorhaben der anwendungsbezogenen Forschung sollen durch einen entsprechenden Methodeneinsatz dazu beitragen, konkrete Maßnahmen und Konzepte beispielsweise für die Bildungs-, Präventions- und Deradikalisierungsarbeit bereitzustellen.


2.2 Struktur der Nachwuchsgruppen und Qualifizierung


Gruppenleitung

  • Die Gruppenleiterin bzw. der Gruppenleiter soll eine wissenschaftliche Forschungsgruppe auf dem Gebiet der Rechtsextremismus- oder Rassismusforschung einrichten. In begründeten Fällen (z. B. zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf) ist eine Aufteilung der Gruppenleitung auf zwei Postdocs bzw. Juniorprofessorinnen/Juniorprofessoren denkbar. In diesem Fall ist die Notwendigkeit herzuleiten sowie eine konkrete Aufgabenteilung darzulegen.
  • Da die formale Betreuung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern an Hochschulen an eine Professur gebunden ist, werden prioritär Nachwuchsgruppen gefördert, die an eine Hochschule angebunden sind, welche der Gruppenleiterin bzw. dem Gruppenleiter eine Juniorprofessur (vorzugsweise mit Tenure-Track) einrichtet oder ihnen zumindest die formale Betreuung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchs­wissenschaftlern explizit gestattet.
  • Die Leitung der Nachwuchsforschungsgruppe (Postdoc oder Juniorprofessorin/Juniorprofessor) sollte in der Regel zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens zwei und maximal vier Jahren promoviert sein. Abweichungen von dieser Grenze sind in Ausnahmefällen möglich (z. B. Kinderbetreuungs- oder Pflegezeiten, Berufstätigkeit außerhalb des Forschungssektors, Erlangung weiterer Studienabschlüsse nach der Promotion).


Qualifizierung der Mitglieder von Nachwuchsgruppen

  • Die am Projekt beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen sich innerhalb der Förderdauer akademisch weiterqualifizieren, also z. B. promovieren oder die Berufungsfähigkeit erlangen und sich mit fachübergreifenden Forschungsperspektiven für den weiteren Berufsweg in Wissenschaft und Praxis qualifizieren. Dies soll so mit der Projektarbeit verschränkt sein, dass die Qualifizierung parallel zur Mitarbeit im Forschungsprojekt ermöglicht wird.
  • Die Einstellung von Doktorandinnen und Doktoranden als Gruppenmitglieder wird mit Projektstellen gefördert.


Verbund-/Einzelprojekte

  • Gefördert werden sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte. Im Fall von Verbundprojekten kann die Nachwuchsgruppe an bis zu zwei antragstellenden Einrichtungen angesiedelt sein.
  • Von Verbundprojekten wird eine gemeinschaftliche Bewerbung erwartet. Die Partner eines Verbundprojektes regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.


2.3 Zeitlicher Rahmen und Erfolgskriterien


Zeitlicher Rahmen und Erfolgskriterien


Die Förderung beinhaltet ein fünfjähriges Forschungsprojekt, wobei im ersten Projektjahr die Konsolidierung der Forschungsgruppe im Vordergrund steht. Folgende Ziele sollten im ersten Projektjahr erreicht werden:

  • Die Mitglieder der Nachwuchsgruppe sollten identifiziert, für eine Mitarbeit gewonnen und die Nachwuchsgruppe entsprechend aufgebaut werden.
  • Das Projektthema soll mit den entsprechenden Forschungsfragen, dem Forschungsdesign sowie dem Konzept der (interdisziplinären) Zusammenarbeit weiterentwickelt und geschärft werden.
  • Es sollen Qualifikationskonzepte für alle beteiligten Gruppenmitglieder entwickelt werden. Die Qualifikationskonzepte sind im Einklang mit Habilitations-/Promotionsordnungen der jeweiligen Fakultäten zu entwickeln und sind bei der Erarbeitung des Arbeitsprogramms des Gesamtprojekts zu berücksichtigen.
  • Die Gruppe bzw. die einzelnen Gruppenmitglieder sollen in den Hochschul-/Institutsalltag einbezogen werden bzw. thematische Anknüpfungen identifizieren.
  • Die Kooperation mit Praxispartnern soll organisiert und initiiert werden.


Erfolgskriterien der Nachwuchsgruppen:


Die Projektteilnehmerinnen und Projektteilnehmer müssen ihre Bereitschaft zur Mitwirkung bei integrativen und evaluierenden Maßnahmen erklären. Vorgesehen sind Evaluierungsstufen auf Projektebene durch den DLR1 Projektträger (DLR PT) sowie auf einer übergreifenden Ebene gegebenenfalls unter Einbeziehung externer Sachverständiger.


Erfolgskriterien:

  • Abschluss von Qualifikationsarbeiten
  • Wissenschaftliche Qualifizierungen und Auszeichnungen
  • An die Nachwuchsgruppe anschließende Beschäftigungen im akademischen/wissenschaftlichen Bereich, z. B. in Form von (Junior-)Professuren oder Forschungsprojekten
  • Initiierung von Lehrveranstaltungen, Forschungsgruppen in den Themengebieten Rechtsextremismus- und Rassismusforschung
  • Veröffentlichungen in referierten Zeitschriften, Monographien und Sammelbänden
  • Vorträge bei nationalen und internationalen wissenschaftlichen Tagungen
  • Konkrete Umsetzung der Forschungsergebnisse in Bezug auf die avisierten Zielgruppen und Akteure in der politischen Bildung
  • Beteiligung an nationalen und internationalen Netzwerken
  • Zielgruppenorientierte Veröffentlichungen in populärwissenschaftlichen Zeitschriften, Tageszeitungen etc.
  • Einwerbung von Projekten nach Laufzeitende


3 Zuwendungsempfänger


Antragsberechtigt sind Hochschulen. Im Rahmen von kooperativen Anträgen zusammen mit Hochschulen ist auch die Beteiligung außeruniversitärer Forschungseinrichtungen und vergleichbarer Institutionen möglich. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.


Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.


Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) Unionsrahmen.2


4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen


Die Nachwuchsgruppe ist mit ihrem Forschungsprojekt an maximal zwei Standorten einzurichten, wovon es sich bei mindestens einem Standort um eine Hochschule handeln muss. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Hochschule/Forschungseinrichtung der Gruppe die zur Durchführung des Projekts erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten (u. a. die notwendigen Räumlichkeiten, Forschungsliteratur und -infrastruktur sowie weitere Unterstützungsangebote, z. B. Weiterbildungsangebote, Mentoring und/oder Coaching) im Rahmen der Grundausstattung zur Verfügung stellt und die Leiterin/den Leiter der Gruppe in allen projektbezogenen Belangen unterstützt.


Ziel der Förderung ist die wissenschaftliche Weiterqualifizierung. Deshalb ist ein Umfeld zwingend erforderlich, in dem insbesondere Promotionen und Habilitationen möglich sind. Die Anschlussfähigkeit des zu bearbeitenden Themas in der beteiligten Institution bzw. den beteiligten Institutionen ist von Vorteil.


Betreuung von Doktorandinnen und Doktoranden:

  • Es ist darzulegen, wie die Qualifizierung der Doktorandinnen und Doktoranden mit den Arbeiten der Nachwuchsgruppe verbunden ist und wie die fachliche Betreuung geregelt wird.
  • Sollte eine Promotionsbetreuung durch die Gruppenleitung nicht möglich sein, ist detailliert darzulegen, wie die Betreuung von Doktorandinnen und Doktoranden der Nachwuchsgruppe gesichert wird. Eine ausschließliche Betreuung der Promotionsarbeiten durch die Leiterin bzw. den Leiter der Gruppe wird nicht erwartet.


Mentoring und überfachliche Qualifizierung:

  • Jeder Nachwuchsgruppenleiterin/jedem Nachwuchsgruppenleiter wird empfohlen, bereits im Antrag eine im Wissenschaftsbetrieb erfahrene Mentorin oder Mentor als Vertrauensperson insbesondere bei Belangen der Leitung der Gruppe sowie der persönlichen Karriereentwicklung hinzuzuziehen. Es ist nachzuweisen, dass die Person über eine ausreichende Expertise verfügt.
  • Die Leitung von Nachwuchsgruppen erfordert spezielle überfachliche Kenntnisse und Methoden. Daher sollen die Gruppenleiterinnen/Gruppenleiter prüfen, welche Möglichkeiten an ihren Einrichtungen im Rahmen der Grundausstattung bestehen, an Weiterbildungs- und/oder Coachingangeboten, insbesondere bezüglich des Ausbaus von Führungs- und anderen überfachlichen Kompetenzen, teilzunehmen.
  • Die Ergebnisse der Recherche sowie ein Qualifizierungskonzept, aus dem hervorgeht, welche Angebote vor Ort genutzt werden können und welche zusätzlichen Qualifizierungsbedarfe bestehen, sind im Antrag darzustellen.


Grundlage für diese Förderaktivität ist das Rahmenprogramm „Gesellschaft verstehen – Zukunft gestalten“ (https://www.bmbf.de/de/geistes-und-sozialwissenschaften-152.html). Im Rahmen dieser Fördermaßnahme können sowohl Verbund- als auch Einzelprojekte gefördert werden.


Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Alle Zuwendungsempfänger, auch die, die Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO sind, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbundes keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110)3


Die Förderung setzt die Bereitschaft zur Mitwirkung bei integrativen und evaluierenden Maßnahmen durch den Projektträger und externe Sachverständige voraus.


Weitere Informationen zu der Förderbekanntmachung sind den FAQs auf der Internetseite des DLR Projektträgers zu entnehmen: https://www.geistes-und-sozialwissenschaften-bmbf.de/files/faq_nwg_rera.pdf


Die an der Förderung Interessierten sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union (EU) vertraut machen (beispielsweise unter https://www.nks-gesellschaft.de/). Sie sollen prüfen, ob für das beabsichtigte Vorhaben eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.


5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung


Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.


Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.


Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.


Förderfähig sind in der Regel folgende Positionen:

  • Personalmittel (basierend auf den geltenden tarifrechtlichen Regelungen und projektbezogen) für die in der Regel maximal fünf wissenschaftlichen Personalstellen (teilbar aber mit einem Stellenanteil von mindestens 65 %). Dies beinhaltet die Gruppenleitung (bevorzugt Juniorprofessorin/Juniorprofessor, W1) und maximal eine zweite Postdoc-Stelle. Bereits durch öffentliche Mittel grundfinanzierte Stellen können grundsätzlich nicht gefördert werden.
  • Studentische Hilfskräfte
  • Auftragsvergaben (z. B. für die Durchführung von Umfragen)
  • Sachmittel (z. B. benötigte Mittel für empirische Arbeiten, Mittel für die Durchführung von Workshops, Druckerzeugnisse im kleineren Umfang)
  • Publikationen, vorzugsweise als Open Access
  • Mittel für auf die Gruppe zugeschnittene Coaching- bzw. Fortbildungsmaßnahmen zu speziellen Themen wie beispielsweise Methodentraining, Supervision oder Wissensintegration
  • Mittel zur Einbindung von Praxispartnern (z. B. Aufwandsentschädigungen)
  • Dienstreisen und Forschungsaufenthalte. Kosten im Rahmen von Aufenthalten von Gastwissenschaftlerinnen bzw. Gastwissenschaftlern bis zu maximal drei Monaten
  • Gegenstände und andere Investitionen von mehr als 800 Euro im Einzelfall.


Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung der teilnehmenden Einrichtungen.


6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen


Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).


Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.


Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) und die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis“ (BNBest-BMBF 98) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.


Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.


Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.


7 Verfahren


7.1 Einschaltung eines PTs, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antrags­systems


Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden PT beauftragt:
DLR PT
Gesellschaft, Innovation, Technologie
Gesellschaften der Zukunft
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn


Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Dr. Kristof Niese
Telefon: 0228/3821-2283
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben

Dr. Mevlüt Özev
Telefon: 0228/3821-2480
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben

In administrativen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Claudia Fortmann
Telefon: 0228/3821-1395
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.


Vordrucke für Förderanträge der zweiten Verfahrensstufe (siehe Nummer 7.2.2), Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=formularschrank_foerderportal&formularschrank=bmbf abgerufen werden oder unmittelbar beim oben genannten PT angefordert werden.


Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline).


Zu allgemeinen Hinweisen und Fragen zu „easy-Online“ nutzen Sie bitte das Hinweisblatt zur Nutzung, das hier zu finden ist: https://www.geistes-und-sozialwissenschaften-bmbf.de/files/PT-GI_easy-Online-Anleitung_fuer_Antragsteller.pdf


Zu allgemeinen Hinweisen und Fragen zur Förderrichtlinie nutzen Sie bitte die FAQs, die unter dem folgenden Link abgerufen werden können: https://www.geistes-und-sozialwissenschaften-bmbf.de/files/faq_nwg_rera.pdf


7.2 Zweistufiges Antragsverfahren


Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.


7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen


In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR PT bis spätestens 1. Dezember 2021 zunächst formlose, begutachtungsfähige Projektskizzen in schriftlicher und in elektronischer Form über das Internetportal vorzulegen: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=GSW&b=RECHTSEXTREMIS_NWG&t=SKI


Im Portal sind Basisdaten zur Einreichung (inklusive eines groben Finanzplans) sowie zu den Skizzen-Einreichenden anzugeben, abschließend ist die Projektskizze im PDF-Format hochzuladen. Aus den Basisdaten wird nach der online-Einreichung das sogenannte „Projektblatt“ zusammengestellt, das über den Button „Endfassung drucken“ generiert werden kann. Dieses „Projektblatt“ ist, zusammen mit der Projektskizze, dem PT von der Verbundkoordination unterschrieben auf postalischem Weg zuzusenden.


Bei Verbundprojekten ist die Projektskizze in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordination vorzulegen.


Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.


Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung abgeleitet werden. Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem DLR PT Kontakt aufzunehmen.


Die Projektskizze sollte folgende Gliederung enthalten und muss Aussagen zu allen Punkten enthalten:

(1) Deckblatt, Name der Förderrichtlinie, Thema des beabsichtigten Einzel-/Verbundprojekts, grob abgeschätzte Gesamtkosten/Gesamtausgaben, Projektlaufzeit, Anzahl, Namen und Einrichtungstypen der Partner sowie Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail usw. der/des Skizzeneinreichenden,
(2) Beschreibung des Forschungsvorhabens:
a) Ideendarstellung und Vorhabenziel,
b) Angaben zum Stand der Wissenschaft bei dem/der Förderinteressierten (wie Vorarbeiten, vorhandene Erkenntnisse, Kontext zu vorangegangenen und/oder laufenden Forschungen/Entwicklungen/Untersuchungen),
c) Skizzierung des angedachten Projektdesigns sowie der vorgesehenen Forschungsmethoden (z. B. theoretischer Zugang/analyseleitende Theorie(n)/Hypothese(n), Untersuchungsdesign, Beschreibung der Arbeitspakete inklusive grober Zeitplanung, sofern zutreffend kurze Stellungnahme zur Gewährleistung des Daten- oder Feldzugangs),
(3) Beschreibung der Nachwuchsgruppe:
a) kurze Darstellung der Projekt-/Gruppenleitung,
b) aussagekräftige Darlegung des Forschungsdesigns,
c) Zusammensetzung der geplanten Nachwuchsgruppe (inklusive Kurzvorstellung der bereits bekannten Gruppenmitglieder und Kooperationspartnerinnen/-partner),
d) kurzes Betreuungskonzept inklusive der wissenschaftlichen Weiterqualifizierung und Zukunftsperspektiven aller Gruppenmitglieder,
(4) Einschätzung der Verwertungs-/Anwendungsmöglichkeiten,
(5) geschätzte Ausgaben/Kosten (einschließlich Beteiligung Dritter und voraussichtlicher Zuwendungsbedarf und gegebenenfalls Projektpauschale), jedoch noch keine detaillierteren Finanzierungspläne und Vorkalkulationen, diese bleiben der zweiten Stufe vorbehalten,
(6) Darstellung des Konzepts der Wissenschaftskommunikation.


Hochschulen, die die Projektpauschale in Anspruch nehmen möchten, müssen diese im Finanzierungsplan berücksichtigen.


Projektskizzen dürfen einen Umfang von zwölf DIN-A4-Seiten (dies sind inklusive Leerzeichen 21 600 Zeichen inklusive Deckblatt, Literaturangaben, Finanz- und Arbeitsplanung) nicht überschreiten (Arial, Schriftgröße mindestens 11 Pkt., Zeilenabstand 1,5-zeilig). Sie müssen ein fachlich beurteilbares Konzept und eine grobe Finanzierungs­planung beinhalten.


Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Einbeziehung externer Gutachterinnen und Gutachter nach den folgenden Kriterien bewertet:

  • wissenschaftliche Qualität des Projektes und Originalität der Forschungsidee,
  • Relevanz der Forschungsfrage,
  • Einbindung der Nachwuchsgruppen an der Hochschule,
  • Konzept der Qualifikations- und Zukunftsperspektiven für die Teilnehmenden der Nachwuchsgruppe,
  • Kompetenz der Projektleitung und Qualität des Betreuungskonzepts,
  • Angemessenheit der Forschungsmethodik,
  • plausible Arbeitsteilung zwischen den Projektpartnern,
  • Stringenz des Projekt- und Forschungsdesigns sowie des Kooperationskonzepts,
  • Wissenschaftskommunikation mit dialogischen Formaten,
  • Verwertungsperspektiven,
  • Angemessenheit des Finanzierungsplans.


Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessierten schriftlich mitgeteilt.


Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.


7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren


In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasserinnen und Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.


Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ erforderlich (https://foerderportal.bund.de/easyonline/).


Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordination vorzulegen.


Mit den förmlichen Förderanträgen sind unter anderem folgende, die Projektskizze ergänzende Informationen vorzulegen:

  • detaillierter Finanzierungsplan des Vorhabens,
  • ausführlicher Verwertungsplan,
  • Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung,
  • detaillierter Arbeitsplan inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung und Planung wesentlicher Zwischen­ergebnisse.


Eventuelle Auflagen aus der ersten Stufe sind dabei zu berücksichtigen. Genaue Anforderungen an die förmlichen Förderanträge werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt.


Die eingegangenen Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel,
  • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel,
  • Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan,
  • Orientierung und Ausrichtung an den förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme,
  • Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens.


Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.


7.3 Zu beachtende Vorschriften


Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.


8 Geltungsdauer


Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2029 gültig.


Bonn, den 27. Juli 2021

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Uta Grund


1 - DLR = Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
2 - Mitteilung der EU-Kommission (2014/C 198/01) vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) in der Fassung der Mitteilung der EU-Kommission C(2020) 4355 final vom 2. Juli 2020 (ABl. C 224 vom 8.7.2020, S. 2) insbesondere Nummer 2.
3 - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare, Bereich BMBF Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.