Deutschland und Japan sind weltweit mit führend in innovationsorientierter Forschung und Entwicklung (FuE) im Bereich der Energiewende. Beide Länder wollen ihre Energiesysteme transformieren und gemeinsam an der Zukunft der Energiepolitik arbeiten. Dabei soll insbesondere der Austausch und die Kooperation in grünen Wasserstofftechnologien als Technologie mit großem Zukunftspotential und zentralem Bestandteil der deutschen Dekarbonisierungsstrategie gestärkt werden.
Dieser Förderaufruf erfolgt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung, der Nationalen Wasserstoffstrategie, der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung sowie im Kontext des Förderprogramms „Die europäische Innovationsunion – Deutsche Impulse für den Europäischen Forschungsraum“ unter der Rahmenbekanntmachung zur Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für internationale Projekte zum Thema Grüner Wasserstoff.
Diese Maßnahme zielt darauf ab, gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte von gegenseitigem Interesse zu fördern und damit zu einer Intensivierung der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Japan beizutragen. Ziel ist die Förderung der Forschungszusammenarbeit im Themenfeld Grüner Wasserstoff seitens der deutschen und japanischen Partner, welche einen Mehrwert für die beteiligten Forschungs- und Kooperationspartner generiert. Durch Austausch von Wissen und durch gemeinsame Entwicklungen sollen nachhaltige internationale Wissens- und Innovationsnetzwerke geknüpft sowie eine dauerhafte Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationspartnerschaft geschaffen werden.
Konkret soll die Zusammenarbeit von deutschen und japanischen Partnern aus Wissenschaft und Industrie (2+2) in Form von internationalen Verbundforschungsvorhaben entsprechend Modul C der Rahmenbekanntmachung zur Förderung von Zuwendungen für internationale Projekte zum Thema Grüner Wasserstoff gefördert werden.
Gefördert werden im Rahmen dieses Förderaufrufs Forschungsprojekte als Verbundvorhaben, die in internationaler Zusammenarbeit mit Partnern aus Japan eines oder mehrere der nachfolgenden Themen bzw. Unterthemen bearbeiten:
- Effiziente und nachhaltige Materialien für Wasserstofftechnologien; Entwicklung neuartiger Ansätze für geeignete Materialien einschließlich Lebenszyklus-Analysen
- Nachhaltige Antriebssysteme für die Schifffahrt auf der Grundlage Grüner Wasserstofftechnologien
- Innovative, hocheffiziente synthetische Brennstoffe auf Grundlage von Grünem Wasserstoff: Synthese, chemische Prozesse und Nutzungskonzepte einschließlich unkonventioneller Syntheseverfahren wie beispielsweise die Gewinnung von „grünem Ammonium“ als Brennstoff
- Erforschung und Analyse von Verbrennungsprozessen mithilfe von beispielsweise Künstlicher Intelligenz, Numerischen Analysen und der Dynamik von Fluiden in Bezug auf Entwicklungsprozesse unter Thema 1
- Design und Analyse von neuen Verbrennungssystemen
- Innovationen für hocheffiziente Brennstoffzellen als Schiffsantrieb
Sozioökonomische Analysen im Zusammenhang mit den oben genannten Themen bzw. Unterthemen sind erwünscht.
Antragsteller können folgende Mittel beantragen:
- Mittel für projektbedingt erforderliches Personal
- Vorhabenbezogene Sachmittel und Mittel für Geräte (s. Richtlinien für Antragsteller); es können auch Mittel für Aufträge an Dritte beantragt werden
- Mittel für Reisen und Aufenthalte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Expertinnen und Experten von deutscher und ausländischer Seite
- Reisemittel für internationale Veranstaltungen
- Reisen zu internationalen Konferenzen, z. B. für die Teilnahme an internationalen Konferenzen im In- und Ausland mit fachlichem Projektbezug, können nur im besonderen Ausnahmefall bezuschusst werden
- Ausgaben/Kosten für Workshops
- Patente
- Die zur Erlangung und Validierung von Patenten und anderen gewerblichen Schutzrechten erforderlichen Ausgaben während der Laufzeit des Vorhabens sind grundsätzlich zuwendungsfähig (für Unternehmen/KMU siehe Anlage zur Beihilfe)
Die Zuwendungen werden im Wege der nicht rückzahlbaren Zuwendung im Rahmen der Projektförderung und in der Regel mit maximal 600.000 Euro je Verbundprojekt für die deutsche Seite sowie in der Regel für eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten gewährt.
In der ersten Verfahrensstufe sind bis spätestens 10. September 2021 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=IB-ASIEN&b=JPN_GW_2021&t=SKI).
Die Projektskizze soll enthalten:
- Darstellung des Vorhabenziels
- Angaben zum Stand der Wissenschaft und Technik beim Förderinteressenten
- Einschätzung der Verwertungs-/Anwendungsmöglichkeiten
- geschätzte Ausgaben/Kosten (einschließlich Beteiligung Dritter und voraussichtlicher Zuwendungsbedarf und ggf. Projektpauschale)
Ansprechpartner ist der DLR Projektträger, Europäische und internationale Zusammenarbeit.
Bitte richten Sie Ihre Fragen an:
Fachlicher Ansprechpartner:
Dr. Ludwig Kammesheidt
Telefon: +49 228/38 21-1729
Telefax: +49 228/38 21-1444
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben
Administrative Ansprechpartnerin:
Birgit Ehrenberg
Telefon: +49 228/38 21-1471
Telefax: +49 228/38 21-1444
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben
Verfahren im Partnerland:
Von den japanischen Partnern sind jeweils komplementäre Anträge bei der Japan Science and Technology Agency (JST) zu stellen.
Ansprechpartner beim JST sind Herr Masayoshi Higuchi und Herr Norihito Matsumoto ( https://www.jst.go.jp/inter/english/program_e/announce_e/announce_ge_hydrotech.html).
Zur Information zu den Zielen des Förderaufrufs und den Erwartungen an die Skizzen und Projekte wird ein Online-Seminar am 30.06.2021 von 14.00 bis 15.30 Uhr durchgeführt. Während des Online-Seminars können inhaltliche Fragen gestellt werden. Anmeldungen für die Veranstaltung werden über E-Mail an E-Mail: Nachricht schreiben mit Namen, E-Mail-Adresse und Institution bis zum 29.06.2021 entgegengenommen.
Weitere Informationen finden Sie unter
https://www.bmbf.de/wasserstoff-international
Hinweis:
Dies ist ein formloser Förderaufruf auf Grundlage der Rahmenbekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung von Zuwendungen für bilaterale Projekte zum Thema Grüner Wasserstoff vom 29. März 2021. Die Bestimmungen dieser Rahmenbekanntmachung finden auf eingereichte Skizzen unverändert Anwendung.