03.03.2021

Änderung der Bekanntmachung

Änderung der Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen zum Thema „Aufbau von Industrie-in-Klinik-Plattformen zur Entwicklung innovativer Medizinprodukte“, Bundesanzeiger vom 03.03.2021

Vom 1. Februar 2021

Die Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen zum Thema „Aufbau von Industrie-in-Klinik-Plattformen zur Entwicklung innovativer Medizinprodukte“ vom 2. Oktober 2019 (BAnz AT 25.11.2019 B2) wird wie folgt geändert:

In Nummer 7.1 werden die Ansprechpartner wie folgt geändert:

Ansprechpartner sind: Tessa Creutz, Dr. Cindy Strehl und Dr. Rolf Zehbe

In Nummer 7.2.1 wird der erste Absatz wie folgt neu gefasst:

In der ersten Verfahrensstufe (Konzeptionsphase) sind dem Projektträger bis spätestens zum 30. April 2020 und in der zweiten Verfahrensstufe (Erprobungsphase) sind dem Projektträger bis spätestens zum 31. Mai 2021 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form über das elektronische Antrags­system „easy-Online“ ( https://foerderportal.bund.de/easyonline) vorzulegen.

Nummer 8 wird wie folgt neu gefasst:

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens seiner ­beihilferechtlichen Grundlage, der AGVO, zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2024, befristet. Sollte die zeitliche Anwendung der AGVO, ohne die Beihilferegelung betreffende relevante inhaltliche Veränderungen verlängert werden, verlängert sich die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ­entsprechend, aber nicht über den 31. Dezember 2026 hinaus. Sollte die AGVO nicht verlängert und durch eine neue AGVO ersetzt werden, oder sollten relevante inhaltliche Veränderungen der derzeitigen AGVO vorgenommen werden, wird eine den dann geltenden Freistellungsbestimmungen entsprechende Nachfolge-Förderrichtlinie bis mindestens 31. Dezember 2026 in Kraft gesetzt werden.

Berlin, den 1. Februar 2021

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Obele