1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Förderziel und Zuwendungszweck
Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland verfolgen mit der Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes über die Förderinitiative „Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung“ vom 11. Dezember 2020 (BAnz AT 23.12.2020 B8) und dieser Richtlinie das Ziel, das akademische Fachkräfteangebot für Wirtschaft und Wissenschaft im Bereich Künstlicher Intelligenz auszubauen sowie die Nutzung von Künstlicher Intelligenz zur Verbesserung der Hochschulbildung zu fördern.
Künstliche Intelligenz (KI) wird in den kommenden Jahren weltweit Gesellschaft, Wirtschaft und den Alltag der Menschen verändern. KI wird als Technologie betrachtet, die in fast allen Sektoren einsetzbar ist, erhebliche produktivitätserhöhende Effekte entfalten kann und damit eine entscheidende Wirkung auf die technologische Leistungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland hat. Damit Deutschland seine Position als weltweit führender Standort für die Erforschung, Entwicklung und Anwendung von KI ausbauen kann, bedarf es einer breiten und bestens ausgebildeten Fachkräftebasis. Die verstärkte Heranbildung von KI-Fachkräften erhält vor dem Hintergrund des von der COVID-19-Pandemie weiter forcierten technologischen Wandels noch einmal eine zusätzliche Dringlichkeit.
Diese Herausforderung adressiert insbesondere die Hochschulen, die Studierende auf qualifizierte berufliche Tätigkeiten vorbereiten, bei der die Anwendung von KI immer wichtiger werden wird. Gleichzeitig befindet sich die Hochschulbildung in einem grundlegenden digitalen Wandel, der mit vielfältigen Möglichkeiten zur Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit der Lehre und der Betreuung von Studierenden verbunden ist. Durch die COVID-19-Pandemie wurde verstärkt sichtbar, mit welchen unterstützenden Funktionen digitale Technologien die Lehre ortsunabhängig ermöglichen oder ihre Qualität verbessern können. Dadurch ist ein größerer Bedarf an technischen, pädagogisch-didaktischen sowie organisatorischen Konzepten entstanden.
Der Einsatz von KI bietet dabei besondere Potenziale der individuellen Adaption von Lehr- und Lernprozessen und zur Entlastung von Lehrenden und Verwaltungsmitarbeitenden bei Routineaufgaben. Auch im Sinne gesellschafts- und bildungspolitischer Ziele kann KI zur Erhöhung der Studienerfolgsquote, zur Steigerung der Chancengerechtigkeit und zur Vergrößerung von Zugangsmöglichkeiten zum Studium für Menschen mit Behinderungen (etwa bei Hör- und Sehbehinderungen) beitragen. Um dies erreichen zu können, muss sowohl der Kompetenzaufbau im Bereich KI als auch die Nutzung von KI in der Lehre gleichermaßen an den Hochschulen gefördert werden. Die Beachtung datenschutzrechtlicher und ethischer Aspekte ist dabei eine wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz und die erfolgreiche Nutzung von KI in der Hochschulbildung.
Um in der Vielfalt und Breite des Hochschulsystems wirksame Effekte in Studium und Lehre zu erreichen, verfolgt die Förderinitiative „KI in der Hochschulbildung“ folgende Ziele:
- die Qualifizierung von zukünftigen akademischen Fachkräften durch die Implementierung von KI als Studieninhalt,
- die Verbesserung der Qualität, Leistungsfähigkeit und Wirksamkeit der Hochschulbildung durch den Einsatz von KI.
Der Zuwendungszweck liegt vor dem Hintergrund dieser Zielsetzungen in der Entwicklung KI-bezogener Studienangebote sowie dem Aufbau und Einsatz KI-basierter Technologien in der Hochschulbildung. Die Studienangebote und Technologien sollen in der Breite der Hochschulbildung, d. h. in unterschiedlichen Fachdisziplinen, Studienphasen und Hochschultypen zum Einsatz kommen.
Unter KI wurden in den vergangenen Jahrzehnten unterschiedliche Arten von Technologien zur maschinellen und algorithmen-basierten Verarbeitung großer Datenmengen verstanden. Daher wird in dieser Förderrichtlinie die gesamte Bandbreite möglicher KI-gestützter Anwendungen adressiert. Dazu zählen sowohl langjährig bewährte KI-Verfahren (z. B. regelbasierte Expertensysteme, Logiksysteme, Ontologien) als auch sich derzeit in der Weiterentwicklung befindliche Verfahren zur Erkennung und Analyse von Datenmustern (z. B. maschinelles Lernen, neuronale Netze).1 Diese breite technische Perspektive ist sinnvoll, da verschiedene Forschungsgenerationen von KI-Technologien für die Hochschulbildung einen Mehrwert bieten können.
Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz genutzt werden.
1.2 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Zuwendungen an die Hochschulen erfolgen unter der Voraussetzung, dass die Vorhaben keine Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sind und dem Bereich der nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten der Hochschulen zugeordnet sind. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
2 Gegenstand der Förderung
Die Förderung umfasst sowohl Maßnahmen zur Stärkung von KI-Kompetenzen als auch Maßnahmen zur Verbesserung der Hochschulbildung durch KI. Diese Gegenstände der Förderung werden im Folgenden näher ausgeführt.
2.1 Maßnahmen zur Stärkung der KI-Kompetenzen bei Studien- und Qualifizierungsangeboten
Unter dem Begriff KI-Kompetenzen werden Fähigkeiten und Fertigkeiten gefasst, die zur technischen Umsetzung von KI-Anwendungen erforderlich sind. Weiterhin werden hier auch Fähigkeiten subsummiert, die soziotechnische und soziale sowie pädagogisch-didaktische Einschätzungen zu KI und ihrem Einsatz in spezifischen Anwendungsgebieten ermöglichen.
In diesem Bereich wird Unterstützung gewährt für die Konzeption und die Entwicklung neuer KI-bezogener Studienangebote sowie Maßnahmen zur Weiterentwicklung bestehender KI-bezogener Studienangebote. Grundsätzlich gilt hierbei, dass sowohl die Entwicklung fachspezifischer als auch fachübergreifender Angebote mit KI-Schwerpunkt gefördert werden. Während derartige Inhalte typischerweise in der Informatik oder in Informatik-nahen Studiengängen verortet sind, zielt die Förderrichtlinie ebenso auf den Auf- und Ausbau von Studien- und Qualifizierungsangeboten in allen Fach- und Teildisziplinen (beispielsweise Digital Humanities in den Geisteswissenschaften) oder auch disziplinübergreifend mit dem Ziel der Stärkung von KI-Kompetenzen. Auch sind Studienangebote förderwürdig, die soziale, kulturelle, juristische und ethische Belange von KI behandeln (z. B. Analyse neuer soziotechnischer Verantwortungsgefüge durch KI, Analyse und Entwicklung vertrauenswürdiger KI) oder die KI-Lerninhalte über unterschiedliche didaktisch konzipierte Lehr-Lernformen vermitteln (beispielsweise Ansätze des problemorientierten, praxisorientierten oder forschungsorientierten Lernens und Lehrens).
Die Studienangebote können gestaltet werden als
- einzelne oder miteinander kombinierbare Kurse, alleinstehend (als Zertifikatsangebote, Micro-Credentials oder Ähnliches) oder als Integration in bestehende KI-bezogene Studiengangsangebote,
- Studienmodule,
- Bachelor- und Masterstudiengänge oder vergleichbare Studienangebote.
Um Hochschulen den Aufbau eines vielseitigen Studienangebots im Bereich KI zu ermöglichen und die Qualität und Weiterentwicklung der Lehre zu unterstützen, sind Ausgaben für Personal und Infrastruktur förderfähig, sofern sie sich aus der jeweils konkreten Projektbeschreibung begründen lassen.
Neben projektbezogen finanzierten Stellen für wissenschaftliche oder technische Mitarbeitende ist zudem die Finanzierung von Lehrersatzpersonal förderfähig sowie Anschubfinanzierungen für unbefristetes Lehrpersonal oder Personal für lehrbezogenen IT-Support im Bereich der KI-spezifischen Anwendungen oder Berufungen, sofern diese jeweils gezielt für den Auf- und Ausbau von KI-Studienangeboten eingesetzt werden und ein entsprechendes ausführliches und didaktisch fundiertes Lehrkonzept unter Beachtung von Kriterien für gute Lehre vorliegt.
Die zu berufenden Professuren müssen, unabhängig von ihrer jeweiligen fachlichen Ausrichtung, eine Denomination mit Schwerpunkt im Bereich KI haben und in der KI-spezifischen Lehre exzellent aufgestellt sein (beispielsweise durch Lehrevaluationsnachweise). Gefördert wird die Anschubfinanzierung zu Berufungen auf Tenure-Track-Professuren2 (W1 oder W2) oder auf Lebenszeitprofessuren (W2 oder W3). Die Berufung kann auf eine vorhandene freie Stelle (Regelberufung) oder im Vorgriff auf eine künftig freiwerdende oder zu schaffende Stelle (vorgezogene Berufung) erfolgen. Bei vorgezogener Berufung muss die Denomination neu auf den Schwerpunkt KI ausgerichtet sein. Bewilligte Professuren dürfen erst nach Beginn der Förderung des Vorhabens ausgeschrieben werden und sollen spätestens im Zeitraum von zwölf Monaten nach Beginn der Förderung des Vorhabens besetzt werden. Sollte die Besetzung erst später als 12 Monate nach Beginn der Förderung erfolgen, werden die beantragten Personalausgaben nur innerhalb des noch verbleibenden Bewilligungszeitraums gefördert.
2.2 Maßnahmen zur Verbesserung der Hochschulbildung durch den Einsatz von KI
Der Einsatz von KI ermöglicht Lehre neu und anders zu denken und zu konzipieren. Es lassen sich kritische Phänomene wie etwa das „teaching to the middle“ – die Ausrichtung der Lehre am Leistungsdurchschnitt – oder solche, die lernpsychologische Grundlagen missachten, vermeiden. Gleichzeitig ist es wichtig, datenschutzrechtliche und ethische Aspekte bei der Einbindung und KI zur Unterstützung der Hochschulbildung zu berücksichtigen und die Grenzen des Einsatzes von KI kritisch zu reflektieren.
Zur Verbesserung der Hochschulbildung durch den Einsatz von KI kann für folgende Punkte eine Förderung beantragt werden:
2.2.1 Aufbau von KI-basierten Technologien für die Hochschulbildung
Die Hochschullehre setzt sich typischerweise aus verschiedenen Teilschritten zusammen, wie der didaktischen und methodischen Planung, der Aufbereitung von Lerninhalten und der Bewertung und Analyse von Lehr-Lern-Prozessen. Für jeden dieser Schritte ist eine Unterstützung durch KI denkbar. Es werden die Erarbeitung und Umsetzung prototypischer Lösungen gefördert, die ausgehend von einem begründeten pädagogischen oder organisatorischen Bedarf KI-Technologien entwickeln, implementieren und evaluieren.
Förderung kann beantragt werden für die Gestaltung von Lösungen in folgenden Handlungsfeldern:
a) KI zur Unterstützung von Lehraktivitäten
Lehraktivitäten können z. B. unterstützt werden durch die Erfassung des Vorwissens von Studierenden und der anschließenden automatisierten und personalisierten Bereitstellung von Lernmaterialien. Weiterhin ist die Überarbeitung und Bereitstellung von Lehrmaterial auf Grundlage von Daten der Lernenden aus vorhergehenden oder ähnlichen Lehrveranstaltungen zu nennen, die zu qualitativen Verbesserungen führen kann. Weitere Einsatzszenarien können für eine Förderung identifiziert werden, wobei allerdings ein pädagogisch-didaktischer Nutzen des Einsatzes von KI klar erkennbar sein muss.
Förderfähig sind beispielsweise:
- Entwicklung von Ansätzen, bei denen KI – meist in Form von Learning Analytics – die Erstellung individualisierter Lehrangebote unterstützt,
- Entwicklung von KI-basierten Ansätzen für die Neu- und Weiterentwicklung bzw. qualitative Verbesserung didaktischer Konzepte durch systematische Erfassung und Nutzung verschiedener Datenquellen.
b) KI zur Unterstützung und Bewertung von Lernprozessen
Lernende kommen mit individuell sehr unterschiedlichen Fragen in Lehrveranstaltungen, deren rasche Beantwortung für eine hinreichend hohe Motivation und den Lernerfolg wichtig sind. Viele dieser Fragen sind organisatorischer Art, werden regelmäßig gestellt und müssen immer wieder beantwortet werden. Zur Unterstützung von Lehrenden und Lernenden ist beispielhaft die Entwicklung von Assistenzsystemen (z. B. Chatbots, intelligente tutorielle Systeme) zu nennen. Prinzipiell sind solche Systeme nicht nur für die automatisierte Bearbeitung organisatorischer Fragen einsetzbar, sondern eignen sich auch für inhaltliche Anliegen. Neben der Entwicklung von Unterstützungsmaßnahmen mittels KI eignet sich KI auch im Hinblick auf die Bewertung von Lernprozessen. So könnten Lernende von KI-gestütztem Feedback im Lernprozess profitieren und Lehrende vor dem Hintergrund steigender Studierendenzahlen und dem damit einhergehenden enormen Bewertungsaufwand entlastet werden.
Förderfähig sind beispielsweise:
- der Auf- und Ausbau von intelligenten Assistenzsystemen zur Unterstützung der Lernenden in organisatorischen, fachlichen und motivational-emotionalen Aspekten,
- der Auf- und Ausbau von KI-gestützten kollaborativen Lernumgebungen,
- die Entwicklung und Erprobung von Learning Experience-Plattformen zur datengetriebenen Bereitstellung von Inhalten und zur Schaffung von personalisierten Lernerfahrungen,
- die Entwicklung und Erprobung von KI-basierten Ansätzen zur Bewertung und Überprüfung des Lernens (z. B. adaptive oder automatisierte Tests, Durchführung elektronischer Fernprüfungen); dabei sollte KI eine unterstützende bzw. entlastende Funktion des Lehrenden einnehmen,
- Erprobung und weitere Verbesserung von KI-basierter Plagiatserkennung.
c) KI für die Lehr- und Studienverwaltung
Für viele organisatorische Tätigkeiten in der Lehre bieten sich KI-basierte Lösungen an. So etwa die Kurseinschreibung und -verwaltung, für die es zwar an vielen Hochschulen schon digitale Systeme gibt, die aber noch besser aufeinander abgestimmt werden können. Das Ziel von KI-Entwicklungen im Bereich der Lehr- und Studienverwaltung ist eine Optimierung organisatorischer Prozesse durch die stärkere Ausrichtung an den Bedürfnissen der Lehrenden, Studierenden und Verwaltungsmitarbeitenden. So können eine Entlastung und eine höhere Nutzungszufriedenheit und Akzeptanz der Zielgruppe erreicht werden.
Förderfähig sind beispielsweise:
- Maßnahmen zur Verbesserung des Zusammenspiels von Learning Management-Systemen und Diensten für die Verwaltung, um die User Experience der Studierenden zu verbessern und relevante Informationen intelligent und bedarfsgerecht aufzubereiten,
- Entwicklung KI-gestützter Angebote zur Studienberatung für in- und ausländische Studieninteressierte,
- Erprobung von KI-basierter Text- und Bilderkennung zur Verbesserung der Vorgangsbearbeitung in der Lehr- und Studienverwaltung,
- Entwicklung und Erprobung von KI-basierten Ansätzen bei der Planung des Lehrbetriebs (Lehrveranstaltungsplanung, Raumbuchungen, Kurseinschreibungen, Prüfungsplanung).
Die hier erfolgte Aufzählung von Handlungsfeldern und förderfähigen Maßnahmen ist beispielhaft und nicht erschöpfend. Es sind auch weitere hier nicht genannte Maßnahmen zur Unterstützung der Hochschulbildung durch den Einsatz von KI förderfähig, wenn ihr Mehrwert nachvollziehbar im Sinne der förderpolitischen Ziele begründet wird. Projektideen können auch mehrere Handlungsfelder kombiniert adressieren.
Generell gilt dabei:
- Im Vordergrund steht die Implementierung neu entwickelter oder vorhandener technologischer Ansätze in der Hochschulbildung, nicht jedoch die reine Weiterentwicklung von KI-Technologien. Es müssen dabei keine hochentwickelten Technologien herangezogen werden. Auch langjährig bewährte KI-Verfahren bzw. sogenannte „schwache KI“ und die technische Entwicklung von Grundlagen (Datenerhebung, Datenmanagement, Datenverarbeitung), die eine zukünftige Weiterentwicklung zu KI ermöglicht, sind förderwürdig.
- Test- und Pilotphasen sowie Evaluationen können gefördert werden. Forschung im weiteren Sinne ist jedoch nicht förderfähig.
- Datenethische Aspekte, wie sie etwa in den Leitgedanken der Datenethikkommission formuliert werden3 sowie Aspekte der User-Experience sollten bei der Entwicklung der Projektidee und bei der Umsetzungsplanung durchgängig berücksichtigt und adressiert werden.
2.2.2 Aufbau von KI-Kompetenzen für Lehr- und Verwaltungspersonal
Um sicherzustellen, dass in der Hochschule Kompetenzen für den Einsatz von KI in der Hochschulbildung vorhanden sind, werden der Aufbau und die Durchführung von Qualifizierungs- und Weiterbildungsangeboten für Lehr- und Verwaltungspersonal im Bereich KI gefördert. Beispielhaft zu nennen sind hier Angebote für Hochschulpersonal zum Erwerb von Kompetenzen zur technischen Entwicklung, zum verantwortungsvollen Einsatz von KI-basierten Systemen oder zum Umgang mit datenschutzrechtlichen Regelungen.
Dabei sind der Aufbau und die Durchführung von Lernangeboten förderfähig, die sich an neu Berufene bzw. neu eingestelltes Personal richten oder als fortlaufende und systematische Weiterbildungsangebote das gesamte Lehrpersonal oder Verwaltungspersonal adressieren.
2.3 Nachhaltigkeit, Vernetzung und Transfer als Aspekt für beide Förderbereiche
Für beide Förderbereiche (Nummer 2.1 und 2.2) gilt, dass bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen Nachhaltigkeit und Transfer von Anfang an mitgedacht werden sollen, um Expertisen und Prozess-Kompetenzen dauerhaft zu stärken.
a) Dazu ist es wichtig, Wissensmanagement und Nutzung von Synergien in die Projektplanung einzubinden, indem Hochschul-Governance-Aspekte in der Projektgestaltung berücksichtigt werden wie z. B.:
- Kooperationen zwischen zentralen Einrichtungen (z. B. Hochschuldidaktik-Zentren, technische Einrichtungen) und fachbereichsspezifischen Strukturen (z. B. Dekanat, Institutsdirektorat, Fachbereichsleitung),
- Kooperationen zwischen Fachwissenschaften, Fachdidaktiken und/oder allgemeiner Didaktik,
- Kooperationen zwischen Hochschulen zur Etablierung eines Netzwerkes zum Erfahrungsaustausch bezüglich KI-bezogener Herausforderungen und Best-Practice,
- Konzeption und Integration bedarfsgerechter rechtlicher, insbesondere auch datenschutzrechtlicher Voraussetzungen für einen sinnvollen Gebrauch von KI-Anwendungen auf Hochschulebene,
- Erstellung von Leitfäden und Handlungsempfehlungen, um die Projektergebnisse für eine nachhaltige Hochschulentwicklung nutzbar zu machen.
Diese Auflistung von Governance-Aspekten ist nicht erschöpfend. Die Projektbeschreibungen können auch andere geeignete Umsetzungsmöglichkeiten wählen.
b) Weiter wird im Sinne von Nachhaltigkeit und Transfer ein klarer Fokus auf didaktisch hochwertige, kompetenzorientierte Lehr-Lernansätze erwartet, der auch in Bezug zum Lehrverständnis der Hochschule formuliert wird.
c) Zudem sind geeignete Nutzungsrechte über freie Lizenzen (z. B. Open-Source-Lizenzen oder Creative-Commons-Lizenzen) einzuräumen, und bei technischen Entwicklungen ist die Interoperabilität mit bestehenden Lösungen anzustreben.
d) Um Synergien zu schaffen und KI-Lernangebote und KI-basierte Unterstützungsmöglichkeiten möglichst vielfältig zu nutzen, sollen Möglichkeiten eingeplant werden, die eigenen Entwicklungen oder Teile davon auf übergreifenden Lernplattformen/Landesportalen oder als OER verfügbar zu machen und/oder bestehende KI-Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten anderer Akteure in die eigene Lehre zu integrieren. In den Projektvorschlägen sind auch – gegebenenfalls quantifizierbare – Indikatoren für die Wirksamkeit und den Transfer der geplanten Maßnahmen zu definieren und die Zielerreichung zu überprüfen. Auf dieser Basis sollen der Mehrwert der Maßnahmen im Vergleich zur Ausgangslage sowie der Beitrag zum Erreichen der förderpolitischen Ziele bewertet werden.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen, einschließlich Hochschulen in Trägerschaft einer Stiftung oder Körperschaft des öffentlichen Rechts und staatlich anerkannte Hochschulen, die überwiegend staatlich refinanziert werden. Eine gemeinsame Antragstellung mehrerer Hochschulen als Verbund ist möglich, wenn eine Hochschule als Koordinatorin benannt ist. Eine Hochschule kann jeweils einen Antrag für ein Einzelvorhaben und einen Antrag als Verbundpartner bzw. Koordinator eines Verbundes stellen.
Staatlich anerkannte Hochschulen, die nicht überwiegend staatlich refinanziert werden, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, andere außerhochschulische Einrichtungen, Unternehmen und ausländische Partner können sich als Kooperationspartner mit einer oder mehreren Hochschulen an diesem Programm beteiligen. Ihre Förderung ist jedoch ausgeschlossen.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule), in Deutschland verlangt.
4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr.0110).4 Alle Verbundpartner müssen weiterhin sicherstellen, dass keine indirekten Beihilfen an Unternehmen fließen.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
In der Regel werden insgesamt für Einzelanträge bis zu 2 Millionen Euro bzw. für Verbundanträge bis zu 5 Millionen Euro, davon nicht mehr als 2 Millionen Euro für eine einzelne am Verbund beteiligte Hochschule, für eine Laufzeit von bis zu 48 Monaten gewährt. Eine Förderung ist höchstens bis zum Ende der Laufzeit der Förderinitiative am 31. Dezember 2025 möglich.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Eine Projektpauschale kann nicht beantragt werden.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ des BMBF.
Förderfähig sind die für die Durchführung der beantragten Maßnahmen zusätzlich erforderlichen Personalausgaben und Sachausgaben (Verbrauchsmaterialien, Reiseausgaben, Mittel für Auftragsvergaben, Ausgaben für technische Ausstattung, die nicht zur Grundausstattung gehört und für die Umsetzung von KI-Innovationen benötigt wird).
Bei der Förderung von Berufungen und unbefristetem Lehrpersonal oder lehrbezogenen IT-Support für KI-spezifische Anwendungen muss dargelegt werden, inwiefern es eine vorgezogene Besetzung ist bzw. wie die Weiterfinanzierung nach Projektende geregelt ist.
Bei der Förderung von Berufungen werden Personalaufwendungen für Tenure-Track-Professuren bzw. Lebenszeitprofessuren für diese Positionen gefördert. Professuren werden maximal bis zur Höhe des jeweils geltenden DFG-Äquivalents (W-Besoldung), siehe Merkblatt der DFG 60.12, finanziert. Die Projektförderung umfasst keine Ausgaben zur Deckung der Grundausstattung.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen.
Die von den geförderten Hochschulen gelieferten Daten werden zur Erstellung von statistischen Auswertungen im Rahmen der Programmplanung und -steuerung, der Evaluation sowie der Berichterstattung an die für Wissenschaft und Forschung zuständigen obersten Landes- und Bundesbehörden und an die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) in einer Datenbank gespeichert. Tabellen mit statistischen Ergebnissen dürfen an die für Wissenschaft und Forschung zuständigen obersten Landes- und Bundesbehörden und an die GWK übermittelt werden.
Die Hochschulen erklären sich bereit, an der Evaluation der Förderinitiative (etwa durch Beteiligung an Befragungen der Evaluatoren) mitzuwirken. Die für die Evaluation erhobenen Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist. Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Vorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.
Mit ihrem Antrag erklärt die Hochschule ihre Bereitschaft, im Fall der Förderung an der Vorbereitung und Durchführung von Fachtagungen bzw. Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch und an der Verbreitung guter Praxis mitzuwirken.
Um eine Nachnutzung der Ergebnisse für Dritte zu ermöglichen, erklärt die Hochschule mit ihrem Antrag, geeignete Nutzungsrechte über freie Lizenzen (z. B. Open-Source-Lizenzen oder Creative-Commons-Lizenzen) sicherzustellen und darüber hinaus die Interoperabilität mit bestehenden Lösungen anzustreben sowie eine entsprechende Dokumentation bereitzustellen.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger „Digitale Hochschulbildung“
Steinplatz 1, 10623 Berlin
E-Mail:
E-Mail:
Nachricht schreiben
Telefon: 0 30/31 00 78-5 24
www.vdivde-it.de
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.
Projektbeschreibungen und förmliche Förderanträge sind über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ ( https://foerderportal.bund.de/easyonline/) einzureichen.
7.2 Zweistufiges Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektbeschreibungen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger in Abstimmung mit der zuständigen Landesbehörde bis spätestens 30. April 2021 zunächst Projektbeschreibungen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.
Eine Vorlage für die Projektbeschreibung und das zusätzliche Deckblatt findet sich unter https://vdivde-it.de/formulare-fuer-foerderprojekte und sollte genutzt werden.
Die Einreichung der Projektbeschreibung in elektronischer Form erfolgt über das Internetportal easy-Online unter https://foerderportal.bund.de/easyonline/. Unter dem Menüpunkt „Formular“ wird dafür das Folgende ausgewählt:
- Ministerium: BMBF bzw. Bundesministerium für Bildung und Forschung (gegebenenfalls Nutzungsbedingungen akzeptieren);
- Fördermaßnahme: KI in der Hochschulbildung.
Bei Verbundprojekten sind die Projektbeschreibungen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektbeschreibungen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Hochschulen erklären sich mit Einreichung ihrer Projektbeschreibung damit einverstanden, dass die Unterlagen elektronisch gespeichert und verarbeitet und im Rahmen des Begutachtungs- und Auswahlverfahrens an Gutachterinnen und Gutachter und an das Auswahlgremium weitergeleitet werden.
Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektbeschreibung und evtl. weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
7.2.2 Projektbeschreibungen
Die Beschreibung des skizzierten Vorhabens muss folgende Punkte beinhalten:
Teil A:
- Kurzbeschreibung (maximal 250 Wörter) inklusive Schlüsselwörter (maximal sieben) des Vorhabens,
- Darstellung der Ausgangslage in der Hochschule/im Hochschulverbund im Hinblick auf KI-Studienangebote bzw. Einsatz von KI zur Verbesserung der Hochschulbildung und Herleitung des Bedarfs,
- Ableitung und Beschreibung der Projektidee und der Projektziele inklusive Beschreibung des innovativen didaktischen Charakters, der Relevanz und des Mehrwerts der geplanten Maßnahmen in Abgrenzung zu bestehenden Angeboten der Hochschule oder des Hochschulverbunds,
- Beschreibung des methodischen Vorgehens und der Zusammenarbeit,
- Beschreibung, wie die geplanten Maßnahmen bzw. das geplante Lehrpersonal (inklusive gegebenenfalls geplante Professuren) zu einer didaktisch hochwertigen, kompetenzorientierten Lehre beitragen,
- bei Maßnahmen zum Einsatz von KI zur Verbesserung der Hochschulbildung:
- Erläuterungen zur konkreten technischen Umsetzung der KI-Aspekte (unter Verweis auf vergleichbare existierende Technologien),
- Erläuterungen zum Umgang mit datenschutzrechtlichen und ethischen Aspekten im Rahmen des Vorhabens.
- Einbettung der geplanten Maßnahmen bzw. das geplante Lehr- und IT-Supportpersonal (inklusive gegebenenfalls geplante Professuren) in das (Lehr-)Profil und die Entwicklungsplanung der Hochschule(n),
- Planungen zur Verwertung und zum Transfer der Ergebnisse, insbesondere im Hinblick auf Sicherung der Nachhaltigkeit und breiten Nutzbarkeit der Ergebnisse (Bezug auf Nummer 2.3),
- bei Professuren und unbefristetem Personal beinhaltet dies auch eine Darstellung, wie die Nachhaltigkeit der beantragten Stellen bedarfsgerecht gesichert wird,
- bei Projektbeschreibungen von Hochschulverbünden:
- Beschreibung der Nutzung von Synergien und des strukturellen Mehrwerts der Kooperation.
Teil B:
- Skizzierung des Arbeitsprogramms mit grober zeitlicher Planung und bei Verbundprojekten Überblick über die Zusammenarbeit und die Zuständigkeiten der Verbundpartner für die Projektlaufzeit,
- tabellarische grobe Finanzierungsübersicht zu geplanten Personal-, Sach- und Reisemitteln und gegebenenfalls geplanten Auftragsvergaben für die Projektlaufzeit,
- Skizzierung der Regelungen zur Zusammenarbeit der Verbünde.
Anhang:
- Darstellung der fachlichen Eignung der Einreichenden, d. h. Kurzdarstellung der beteiligten Projektleiterinnen und Projektleiter.
Als zusätzliche Dokumente sind das Deckblatt als PDF-Formular sowie ein Bestätigungsschreiben der Landesbehörde, dass eine Abstimmung erfolgt ist, einzureichen.
Die Projektbeschreibungen sind wie folgt aufgebaut:
- Deckblatt mit Angaben zu:
- Akronym und Titel des Projekts (bei Verbundprojekten: Name des Verbundprojekts und Titel der Teilvorhaben der Antragsteller),
- Name und Anschriften (einschließlich Telefon, Telefax und E-Mail) der antragstellenden Institution bzw. Institutionen; bei Verbundprojekten zusätzlich Benennung einer zentralen Ansprechperson mit Kontaktdaten,
- geplante Laufzeit,
- Angaben zu den adressierten Förderbereichen und Fächern,
- Unterschrift des Projektleiters/der Projektleiterin bzw. bei Verbünden aller Teilprojektleiterinnen und Teilprojektleiter. Eine rechtsverbindliche Unterschrift ist in der ersten Verfahrensstufe nicht notwendig.
- Projektbeschreibung (Teil A und Teil B plus Anhang) in Arial oder Liberation Sans, Schriftgröße 11 Punkt, einem Zeilenabstand von mindestens 1,15 Zeilen und Seitenrändern von mindestens 2 cm. Die Formatvorgaben sind einzuhalten. Ein Verstoß gegen die Formatvorgaben führt grundsätzlich zum formalen Ausschluss der Projektbeschreibung.
- Die Projektbeschreibung darf zwölf Seiten (inklusive Inhaltsverzeichnis und Anhang) nicht überschreiten.
- Ein Überschreiten der Seitenanzahl führt zum formalen Ausschluss der eingereichten Projektbeschreibung.
7.2.3 Bewertungskriterien
Die eingegangenen Projektbeschreibungen werden nach den folgenden Kriterien bewertet:
- Passung des Vorhabens zu einem oder beiden der in Nummer 1 genannten Förderziele bzw. der in Nummer 2 genannten Fördergegenstände,
- qualitativer Mehrwert und Innovationsgrad im Vergleich zur dargelegten Ausgangslage,
- Konsistenz sowie Einbettung in das Profil und die Entwicklungsplanung der Einrichtung,
- Nachhaltigkeit der Maßnahmen bzw. breite Nutzbarkeit der Ergebnisse (Transfer, Vernetzung, Nutzung von Synergien),
- Relevanz im Hinblick auf hochschul- und bildungspolitische Herausforderungen,
- Angemessenheit der beantragten Mittel bezüglich der bedarfsgerechten Durchführung der geplanten Vorhaben,
- im Fall einer gemeinsamen Antragstellung mehrerer Hochschulen, die Synergie und der strukturelle Mehrwert des Verbundes,
- Beitrag der geplanten Studienangebote bzw. der Professuren/des Lehrpersonals zu einer didaktisch hochwertigen, kompetenzorientierten Lehre,
- bei Maßnahmen zum Einsatz von KI zur Verbesserung der Hochschulbildung sind zusätzlich die technische Umsetzbarkeit, die Plausibilität der Darstellung zum Umgang mit datenschutzrechtlichen und ethischen Aspekten und die didaktische Innovation im Kontext der Lehrstrategie der Hochschule und der bisherigen Lehrpraxis ausschlaggebende Kriterien.
7.2.4 Begutachtungs- und Auswahlverfahren
Die Begutachtung der Projektbeschreibungen erfolgt durch ein Auswahlgremium aus im Bereich der Künstlichen Intelligenz, der Hochschuldidaktik und der Fachwissenschaften durch Erfahrungen und Kompetenzen ausgewiesenen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft, Vertreterinnen und Vertreter der Studierendenschaft sowie Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Ländern.
Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.
Das Ergebnis des Begutachtungs- und Auswahlverfahrens wird den Einreichenden schriftlich mitgeteilt.
7.2.5 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektbeschreibungen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich ( https://foerderportal.bund.de/easyonline/).
Die Beschreibung des Vorhabens – bzw. der Teilvorhaben bei Verbundprojekten – für den Antrag muss folgende Punkte beinhalten:
Teil A (entspricht in der Regel Teil A der Projektbeschreibung):
- Kurzbeschreibung (maximal 250 Wörter) inklusive Schlüsselwörter (maximal sieben) des Vorhabens,
- Darstellung der Ausgangslage in der Hochschule/im Hochschulverbund im Hinblick auf KI-Studienangebote bzw. Einsatz von KI zur Verbesserung der Hochschulbildung und Herleitung des Bedarfs,
- Ableitung und Beschreibung der Projektidee und der Projektziele inklusive Beschreibung des innovativen didaktischen Charakters, der Relevanz und des Mehrwerts der geplanten Maßnahmen in Abgrenzung zu bestehenden Angeboten der Hochschule oder des Hochschulverbunds,
- Beschreibung des methodischen Vorgehens und der Zusammenarbeit,
- Beschreibung, wie die geplanten Maßnahmen bzw. das geplante Lehrpersonal (inklusive gegebenenfalls geplante Professuren) zu einer didaktisch hochwertigen, kompetenzorientierten Lehre beitragen,
- bei Maßnahmen zum Einsatz von KI zur Verbesserung der Hochschulbildung:
- Erläuterungen zur konkreten technischen Umsetzung der KI-Aspekte (unter Verweis auf vergleichbare existierende Technologien),
- Erläuterungen zum Umgang mit datenschutzrechtlichen und ethischen Aspekten im Rahmen des Vorhabens.
- Einbettung der geplanten Maßnahmen bzw. des geplanten Lehr- und IT-Supportpersonals (inklusive gegebenenfalls geplante Professuren) in das (Lehr-)Profil und die Entwicklungsplanung der Hochschule(n),
- Planungen zur Verwertung und zum Transfer der Ergebnisse, insbesondere im Hinblick auf Sicherung der Nachhaltigkeit und breiten Nutzbarkeit der Ergebnisse (Bezug auf Nummer 2.3),
- bei Professuren und unbefristetem Personal beinhaltet dies auch eine Darstellung, wie die Nachhaltigkeit der beantragten Stellen bedarfsgerecht gesichert wird,
- bei Projektbeschreibungen von Hochschulverbünden:
- Beschreibung der Nutzung von Synergien und des strukturellen Mehrwerts der Kooperation.
Teil B (ausführlichere Darstellung als in Teil B der Projektbeschreibung):
- Ausführliche Darstellung des Arbeitsprogramms inklusive Meilenstein-, Zeit- und Ressourcenplanung pro Arbeitspaket (bei Verbundprojekten im Überblick für den Verbund und im Detail für den Antragsteller),
- Konzept zur Bereitstellung der entwickelten Studien- und Qualifizierungsangebote sowie KI-Anwendungen nach Projektende (bei Verbundprojekten auf Teilvorhabenebene) inklusive Umsetzungsplan zur Überführung der Ergebnisse in den Regelbetrieb,
- Arbeitsteilung/Zusammenarbeit mit Dritten,
- Darstellung des Antragstellers zur Notwendigkeit der Zuwendung,
- Erläuterungen zur Berücksichtigung eventueller Auflagen des Gutachtergremiums.
In den Anhang zu nehmen sind:
- Darstellung der fachlichen Eignung der vorgesehenen Projektleitung der antragstellenden Institution (maximal eine Seite) im Forschungsfeld mit maximal fünf themenbezogenen Publikationen, Angaben zu einschlägigen Forschungsprojekten,
- Darstellung der Qualifikationen der geplanten Projektmitarbeiterinnen bzw. Projektmitarbeiter, sofern das Personal bekannt ist; Darstellung der Qualifikationsprofile, sofern das Personal noch nicht bekannt ist,
- Erläuterungen und Vorlage einer Kalkulationsgrundlage zu geplanten Reisen und Veranstaltungsbesuchen sowie gegebenenfalls zu geplanten Sach-, Verwaltungs- und Investitionsausgaben.
Die Vorhabenbeschreibungen für Projekte sind wie folgt zu gliedern:
- Projektblatt (in Form eines Formulars mit vorgegebenen Feldern) mit Angaben zu:
- Akronym und Titel des Projekts (bei Verbundprojekten: Name des Verbundprojekts und Titel der Teilvorhaben der Antragsteller),
- Name und Anschriften (einschließlich Telefon, Telefax und E-Mail) der antragstellenden Institution bzw. Institutionen; bei Verbundprojekten zusätzlich Benennung einer zentralen Ansprechperson mit Kontaktdaten,
- geplante Laufzeit,
- Angaben zu den adressierten Förderbereichen und Fächern,
- Bestätigung, dass die zuständige Landesbehörde informiert ist.
- Beschreibung des Vorhabens (Teil A und Teil B) – maximal 30 DIN-A4-Seiten (Seitenbegrenzung ohne Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Anhang) in Arial oder Liberation Sans, Schriftgröße 11 Punkt, einem Zeilenabstand von mindestens 1,15 Zeilen und Seitenrändern von mindestens 2 cm. Die Formatvorgaben sind einzuhalten.
- Anhang (keine Seitenbegrenzung)
- Rechtsverbindliche Unterschrift
Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Mit der Aufforderung zur Antragstellung wird eine Frist für die Einreichung der Anträge bekannt gegeben. Anträge, die nach dem dort angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei Verbundprojekten legt die Verbundkoordination zusätzlich eine Gesamtbeschreibung des Verbundprojekts vor, welche den Teil A sowie die Angaben zu Teil B auf Verbundebene enthält. Die Gesamtbeschreibung des Verbundprojekts entspricht in der Regel der in der ersten Verfahrensstufe eingereichten Projektbeschreibung.
Die eingegangenen Anträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
- Erfüllung der Auflagen des Gutachtergremiums,
- Angemessenheit der Arbeits- und Finanzplanung,
- Schlüssigkeit des Konzepts zur Bereitstellung der entwickelten Studien- und Qualifizierungsangebote sowie KI-Anwendungen nach Projektende.
Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.
8 Geltungsdauer
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Januar 2027 gültig.
Berlin, den 12. Februar 2021
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Helena Schulte to Bühne
1 - Dies entspricht auch dem Verständnis von KI, an dem sich die KI-Strategie der Bundesregierung orientiert. Strategie Künstliche Intelligenz der Bundesregierung, Stand November 2018 (Seite 4) https://www.bmbf.de/files/Nationale_KI-Strategie.pdf
2 - Eine Tenure-Track-Professur beinhaltet die Zusage der dauerhaften Übertragung einer Professur im Fall der Bewährung, die allein durch eine qualitätsgesicherte Evaluierung nach bei Berufung klar definierten und transparenten Kriterien festgestellt wird. Bei einer erfolgreichen Tenure-Evaluierung besteht kein Stellenvorbehalt. Eine Tenure-Track-Professur wird in der Regel international ausgeschrieben und über ein qualitätsgesichertes Berufungsverfahren besetzt, an dem international ausgewiesene Gutachterinnen und Gutachter beteiligt sind. Siehe auch § 4 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über ein Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses vom 16. Juni 2016.
3 - https://www.bmi.bund.de/DE/themen/it-und-digitalpolitik/datenethikkommission/arbeitsergebnisse-der-dek/arbeitsergebnisse-der-dek-node.html
4 - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare, Bereich BMBF Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.