16.02.2021

Änderung der Bekanntmachung

Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Käte Hamburger Kollegs“, Bundesanzeiger vom 16.02.2021

Vom 2. Februar 2021

Die Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Käte Hamburger Kollegs“ vom 14. März 2019 (BAnz AT 01.04.2019 B4) wird geändert.

Mit der vorliegenden Änderungsbekanntmachung wird in Nummer 3 „Zuwendungsempfänger“ die Berechtigung zur Antragstellung konkretisiert und es wird in Nummer 7.2.1 „Vorlage und Auswahl von Projektskizzen“ die Einreichung einer Interessensbekundung im Vorfeld der Antragstellung erbeten.

  1. In Nummer 3 (Zuwendungsempfänger) wird der Inhalt wie folgt neu gefasst:
    Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Universitäten bzw. Hochschulen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des ­Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Universität) in Deutschland verlangt. Die Fördermaßnahme zielt ­explizit auf internationale Verwertung. Laufende oder durch das BMBF in der Vergangenheit geförderte Käte Hamburger Kollegs bzw. ihre Direktorinnen oder Direktoren sowie unmittelbar aus Großförderung resultierende ­Forschungsprogramme (z. B. Sonderforschungsbereiche) sind im Rahmen der vorliegenden Förderrichtlinien nicht antragsberechtigt. Nicht antragsberechtigt sind Hochschulen, die in der laufenden „Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema ‚Käte Hamburger Kollegs‘ (vom 14. März 2019)“ bereits erfolgreich ein Käte Hamburger Kolleg beantragt haben oder zur Antragstellung aufgefordert wurden. Zu beachten ist, dass Innovativität und ­Originalität des Forschungsthemas leitendes Auswahlkriterium sind.
  2. In Nummer 7.2.1 (Vorlage und Auswahl von Projektskizzen) wird im Anschluss an den Satz zur Ausschlussfrist folgender Absatz ergänzt:
    Skizzeneinreicher werden gebeten, vor der Einreichung ihrer Projektskizzen bis spätestens zum 31. Oktober 2021 (für die Einreichungsfrist von Skizzen zum 17. Januar 2022) bzw. 31. Oktober 2023 (für die Einreichungsfrist von Skizzen zum 15. Januar 2024) eine Interessensbekundung beim DLR Projektträger einzureichen. Die Interessensbekundung besteht aus Angaben zur Förderlinie, zur antragstellenden Einrichtung und Projektleitung, zum (Arbeits-)Titel, zu den vertretenen Fächern, zu Projektbeteiligten und Kooperationspartnern sowie einer Kurzbeschreibung des Vorhabens (maximal zehn Zeilen). Ein entsprechendes Formular für die Interessensbekundung kann unter der Internetadresse https://www.geistes-und-sozialwissenschaften-bmbf.de/de/Uber-das-Programm.html (unter „Aktuelle Förderrichtlinie“; Button Formular Interessensbekundung) heruntergeladen oder beim DLR-Projektträger angefragt werden.

Bonn, den 2. Februar 2021

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Hack