Die Richtlinie zur Förderung der Konzeptphase sowie der Aufbau- und Vernetzungsphase im Förderkonzept Medizininformatik vom 30. Oktober 2015 (BAnz AT 16.11.2015 B3) wird wie folgt geändert:
In Nummer 5.2 wird jeweils der Satz „Die Laufzeit beträgt (bis zu) vier Jahre“ gestrichen.
Diese Änderung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 20. Mai 2020
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Eva Nourney