Die Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für „Digitale FortschrittsHubs Gesundheit“ im Förderkonzept Medizininformatik vom 4. Februar 2020 (BAnz AT 28.02.2020 B4) wird wie folgt geändert:
- In Nummer 1.1 Absatz 4 wird in Zeile 7 folgende Formulierung ergänzt:
Vor dem Hintergrund der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelösten Pandemie werden zudem Beiträge zu Infektionsforschung und/oder pandemischer Ausbreitung begrüßt. - In Nummer 2 Absatz 4 wird in Zeile 6 folgende Formulierung ergänzt:
Zudem werden vor dem Hintergrund der durch SARS-CoV-2 ausgelösten Pandemie auch die Behandlung von Fragestellungen der Infektiologie und/oder pandemischen Ausbreitung begrüßt. - In Nummer 7.2.1 wird die Zeile 3 wie folgt neu gefasst:
bis spätestens 28. Juli 2020
Diese Änderung tritt am Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 5. Mai 2020
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
E. Nourney