Die Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für die Forschung zur digitalen Hochschulbildung – Innovationen in der Hochschulbildung durch Künstliche Intelligenz und Big Data – vom 12. Februar 2020 (BAnz AT 04.03.2020 B8) wird geändert.
In Nummer 7.2.1 − Vorlage und Auswahl von Projektskizzen − wird Absatz 1 wie folgt geändert:
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 19. Mai 2020 Projektskizzen zu den intendierten Projekten in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.
Bonn, den 27. März 2020
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dirk Meinunger