24.02.2020

Änderung der Bekanntmachung

Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten für inter- und transdisziplinär arbeitende Nachwuchsgruppen in der Sozial-ökologischen Forschung, Bundesanzeiger vom 24.02.2020

Vom 30. Januar 2020

Die Richtlinie zur Förderung von Projekten für inter- und transdisziplinär arbeitende Nachwuchsgruppen in der Sozial-ökologischen Forschung vom 15. Februar 2019 (BAnz AT 28.02.2019 B4) wird geändert.

„Die Einreichfrist von Skizzen im Jahr 2020 wird ausgesetzt. Die nächste Möglichkeit, Skizzen für Nachwuchsgruppen in der Sozial-ökologischen Forschung einzureichen, ist der 29. April 2021.“

Die sonstigen Regelungen gelten unverändert weiter.

Berlin, den 30. Januar 2020

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Florian Frank